Urteile oder Erfahrungen

17. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
martin0721
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Urteile oder Erfahrungen

Hallo zusammen,

ich benötige Hilfe bei der Interpretation eines Testaments. Es geht um folgendes: Meiner Mutter wurde ein Haus vererbt, jedoch wurde der Lebenspartner des Verstorbenen mit einem lebenslangen Wohnrecht und umfassendem Mitspracherecht ausgestattet. Das Testament ist teilweise unklar, und ich suche nach gerichtlichen Entscheidungen, die helfen könnten, das Wohnrecht einzuschränken. Besonders relevant wäre, wie Mitspracherechte bei der Veräußerung und baulichen Veränderungen rechtlich behandelt werden.

Kennt jemand passende Urteile oder hat Erfahrungen?

Danke im Voraus!

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39594 Beiträge, 14171x hilfreich)

Deine Vorgehensweise ist nicht weiterführend. Zunächst ist zu klären, welche Unklarheiten vorliegen. insoweit ist der wirklich geäußerte Wille zu erforschen und klar zu definieren. Und dann kann man im www nach vergleichbaren Fällen suchen. Wie will man denn was unklares mit einer klaren Entscheidung vergleichen?

Wenn Du mit "unklar" allerdings eine Umdeutung des Testaments andeutest, welches klar formuliert ist, es nur nicht Deinen Vorstellungen entspricht, sieht es anders aus.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124684 Beiträge, 40389x hilfreich)

Zitat (von martin0721):
Besonders relevant wäre, wie Mitspracherechte bei der Veräußerung und baulichen Veränderungen rechtlich behandelt werden.

So wie Gesetz und Rechtsprechung es vorsehen.



Zitat (von martin0721):
jedoch wurde der Lebenspartner des Verstorbenen mit einem lebenslangen Wohnrecht und umfassendem Mitspracherecht ausgestattet.

Mit welchem Wortlaut?
Eintragung des Wohnrechtes im Grundbuch erfolgt?



Zitat (von martin0721):
Das Testament ist teilweise unklar

Welche Formulierungen konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
martin0721
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

das Testament sieht so aus "Wortlaut aus dem Testament. Nach meinem Tode lege ich, ............................ die Verteilung meines Vermögens für folgende Personen fest . Erbin 1 Tochter., Erbe 2 Sohn, 3. Erbin 3 Lebensgefährtin nicht verheiratet Zu 1 Meiner Tochter vermache das Wohnhaus Zu 3 Meiner Lebenspartnerin erhält in meinem Haus wohnrecht auf Lebenszeit und volle Entescheidung über das Haus und Anwesen betreffen. Die gesamte Wohnungseinrichtung gehört Erbin 3. Bei einer Veräusserung des Hauses hat sie volle Mitspracherecht. Der Pkw bleibt bei Erbin 3 im besitz. Die Nutzung der oberen Wohnung kann nur in Zustimmung von ihr (Erbin 3) erfolgen. Alle kosten für die Vererbten Häusern sind von den Erben zu tragen Steuern, Instandhaltung von Haus und Garten.

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8030 Beiträge, 1652x hilfreich)

Zitat (von martin0721):
volle Entescheidung über das Haus und Anwesen betreffen.


Heisst , man macht alle Absprachen mit ihr. Über Modernisierung, Instanthaltung usw.

Zitat (von martin0721):
Bei einer Veräusserung des Hauses hat sie volle Mitspracherecht


Das ist eindeutig und selbsterklärend geschrieben

Zitat (von martin0721):
ich suche nach gerichtlichen Entscheidungen, die helfen könnten, das Wohnrecht einzuschränken


Ich sehe dazu keine Handhabe. Man kann natürlich mit der Erbin auch andere Absprachen treffen oder Punkte definieren, die eine Seite eben alleine entscheiden kann

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124684 Beiträge, 40389x hilfreich)

Zitat (von martin0721):
und volle Entescheidung über das Haus und Anwesen betreffen.

Das würde auch bedeuten, dass sie z.B. Befugnis über Abriss, Anbauten hätte und es verkaufen dürfte.



Zitat (von martin0721):
Die gesamte Wohnungseinrichtung gehört Erbin 3

Nicht zu beanstanden.



Zitat (von martin0721):
Bei einer Veräusserung des Hauses hat sie volle Mitspracherecht.

Dann würde ich überlegen es einfach versteigern lassen ...



Zitat (von martin0721):
Der Pkw bleibt bei Erbin 3 im besitz

Nicht zu beanstanden.
Eigentümer werden dann die Erben.



Zitat (von martin0721):
Alle kosten für die Vererbten Häusern

Es gibt mehr als ein Haus?



Zitat (von cirius32832):
Heisst , man macht alle Absprachen mit ihr. Über Modernisierung, Instanthaltung usw.

Nö, das bedeutet sie bestimmt - Absprache ist da eben nicht nötig.



Die große Frage ist, ob das Wohnrecht im Grundbuch eigetragen ist / eingetragen werden muss und ob man z.B. mit einer Zwangsversteigerung das ganze notfalls aushebeln kann.



Es wäre zu überlegen, ob man so ein vergiftetes Erbe nicht einfach ausschlägt. Es kann durchaus recht schnell zum finanziellen Ruin führen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

So ein Testament ist insgesamt sehr problematisch, da schon nicht klar ist, wer in welchem Umfang Erbe ist und ob es sich bei der genannten Aufteilung um eine Teilungsanordnung oder um Vermächtnisse handelt.

Das Wohnrecht selbst halte ich dagegen für klar beschrieben.

Zitat (von martin0721):
Besonders relevant wäre, wie Mitspracherechte bei der Veräußerung und baulichen Veränderungen rechtlich behandelt werden.

Das würde ich als Vetorecht interpretieren, d.h. dass eine Veräußerung bzw. bauliche Veränderungen nicht gegen den Willen der Lebensgefährtin erfolgen dürfen. Man kann das noch weiter dahingehend auslegen, dass die Lebensgefährtin auch selbst bauliche Änderungen fordern darf. Jedenfalls ist in dieser Hinsicht jeweils eine Einigung zwischen der Lebensgefährtin und der Eigentümerin erforderlich.

Zitat (von martin0721):
und ich suche nach gerichtlichen Entscheidungen

Es handelt sich um ein sehr spezielles Testament, so dass man schon viel Glück haben müsste um gerichtliche Entscheidungen zu so einem Sachverhalt zu finden.
Außerdem sind gerichtliche Entscheidungen auf den jeweiligen Einzelfall bezogen und gerade bei Dingen wie dien hier können schon Nuancen dazu führen, dass die Entscsheidung anders ausfällt.

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