Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Interpretation eines Testaments. Es geht um folgendes: Meiner Mutter wurde ein Haus vererbt, jedoch wurde der Lebenspartner des Verstorbenen mit einem lebenslangen Wohnrecht und umfassendem Mitspracherecht ausgestattet. Das Testament ist teilweise unklar, und ich suche nach gerichtlichen Entscheidungen, die helfen könnten, das Wohnrecht einzuschränken. Besonders relevant wäre, wie Mitspracherechte bei der Veräußerung und baulichen Veränderungen rechtlich behandelt werden.
Kennt jemand passende Urteile oder hat Erfahrungen?
Danke im Voraus!
Urteile oder Erfahrungen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Deine Vorgehensweise ist nicht weiterführend. Zunächst ist zu klären, welche Unklarheiten vorliegen. insoweit ist der wirklich geäußerte Wille zu erforschen und klar zu definieren. Und dann kann man im www nach vergleichbaren Fällen suchen. Wie will man denn was unklares mit einer klaren Entscheidung vergleichen?
Wenn Du mit "unklar" allerdings eine Umdeutung des Testaments andeutest, welches klar formuliert ist, es nur nicht Deinen Vorstellungen entspricht, sieht es anders aus.
wirdwerden
ZitatBesonders relevant wäre, wie Mitspracherechte bei der Veräußerung und baulichen Veränderungen rechtlich behandelt werden. :
So wie Gesetz und Rechtsprechung es vorsehen.
Zitatjedoch wurde der Lebenspartner des Verstorbenen mit einem lebenslangen Wohnrecht und umfassendem Mitspracherecht ausgestattet. :
Mit welchem Wortlaut?
Eintragung des Wohnrechtes im Grundbuch erfolgt?
ZitatDas Testament ist teilweise unklar :
Welche Formulierungen konkret?
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das Testament sieht so aus "Wortlaut aus dem Testament. Nach meinem Tode lege ich, ............................ die Verteilung meines Vermögens für folgende Personen fest . Erbin 1 Tochter., Erbe 2 Sohn, 3. Erbin 3 Lebensgefährtin nicht verheiratet Zu 1 Meiner Tochter vermache das Wohnhaus Zu 3 Meiner Lebenspartnerin erhält in meinem Haus wohnrecht auf Lebenszeit und volle Entescheidung über das Haus und Anwesen betreffen. Die gesamte Wohnungseinrichtung gehört Erbin 3. Bei einer Veräusserung des Hauses hat sie volle Mitspracherecht. Der Pkw bleibt bei Erbin 3 im besitz. Die Nutzung der oberen Wohnung kann nur in Zustimmung von ihr (Erbin 3) erfolgen. Alle kosten für die Vererbten Häusern sind von den Erben zu tragen Steuern, Instandhaltung von Haus und Garten.
Zitatvolle Entescheidung über das Haus und Anwesen betreffen. :
Heisst , man macht alle Absprachen mit ihr. Über Modernisierung, Instanthaltung usw.
ZitatBei einer Veräusserung des Hauses hat sie volle Mitspracherecht :
Das ist eindeutig und selbsterklärend geschrieben
Zitatich suche nach gerichtlichen Entscheidungen, die helfen könnten, das Wohnrecht einzuschränken :
Ich sehe dazu keine Handhabe. Man kann natürlich mit der Erbin auch andere Absprachen treffen oder Punkte definieren, die eine Seite eben alleine entscheiden kann
Zitatund volle Entescheidung über das Haus und Anwesen betreffen. :
Das würde auch bedeuten, dass sie z.B. Befugnis über Abriss, Anbauten hätte und es verkaufen dürfte.
ZitatDie gesamte Wohnungseinrichtung gehört Erbin 3 :
Nicht zu beanstanden.
ZitatBei einer Veräusserung des Hauses hat sie volle Mitspracherecht. :
Dann würde ich überlegen es einfach versteigern lassen ...
ZitatDer Pkw bleibt bei Erbin 3 im besitz :
Nicht zu beanstanden.
Eigentümer werden dann die Erben.
ZitatAlle kosten für die Vererbten Häusern :
Es gibt mehr als ein Haus?
ZitatHeisst , man macht alle Absprachen mit ihr. Über Modernisierung, Instanthaltung usw. :
Nö, das bedeutet sie bestimmt - Absprache ist da eben nicht nötig.
Die große Frage ist, ob das Wohnrecht im Grundbuch eigetragen ist / eingetragen werden muss und ob man z.B. mit einer Zwangsversteigerung das ganze notfalls aushebeln kann.
Es wäre zu überlegen, ob man so ein vergiftetes Erbe nicht einfach ausschlägt. Es kann durchaus recht schnell zum finanziellen Ruin führen.
So ein Testament ist insgesamt sehr problematisch, da schon nicht klar ist, wer in welchem Umfang Erbe ist und ob es sich bei der genannten Aufteilung um eine Teilungsanordnung oder um Vermächtnisse handelt.
Das Wohnrecht selbst halte ich dagegen für klar beschrieben.
ZitatBesonders relevant wäre, wie Mitspracherechte bei der Veräußerung und baulichen Veränderungen rechtlich behandelt werden. :
Das würde ich als Vetorecht interpretieren, d.h. dass eine Veräußerung bzw. bauliche Veränderungen nicht gegen den Willen der Lebensgefährtin erfolgen dürfen. Man kann das noch weiter dahingehend auslegen, dass die Lebensgefährtin auch selbst bauliche Änderungen fordern darf. Jedenfalls ist in dieser Hinsicht jeweils eine Einigung zwischen der Lebensgefährtin und der Eigentümerin erforderlich.
Zitatund ich suche nach gerichtlichen Entscheidungen :
Es handelt sich um ein sehr spezielles Testament, so dass man schon viel Glück haben müsste um gerichtliche Entscheidungen zu so einem Sachverhalt zu finden.
Außerdem sind gerichtliche Entscheidungen auf den jeweiligen Einzelfall bezogen und gerade bei Dingen wie dien hier können schon Nuancen dazu führen, dass die Entscsheidung anders ausfällt.
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