Meine Mutter ist vor fünf Jahren gestorben, ich habe zwei Brüder. Meine Mutter hat meinen Vater per Testament als Alleinerbern eingesetzt, in dem Glauben, dass er im Sinne seiner Kinder handelt. Was er nicht getan hat. Er hat die Immobilien verkauft und nichts von dem Erbe an uns abgegeben. Steht mir und meinen Brüdern ein Teil des Erbes zu?
Vater Alleinerbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Nein.
Den Kndern steht zwar ein Pflichtteil zu, dieser muss aber innerhalb von 3 Jahren eingefordert werden. Das habt Ihr nicht gemacht und somit sind eventuelle Ansprüche verjährt.
Es kann noch geprüft werden, ob der Vater als Vollerbe oder nur als Vorerbe eingesetzt wurde. Im letzteren Fall hätte er nicht über den Nachlas in diesem Umfang verfügen dürfen.
Wie aber sieht diese Angelegenheit aus, wenn in dem Testament der Mutter Vermächtnisse zugunsten der drei Kinder angeordnet worden sind ?
Sind diese Vermächtnisse nach fünf Jahren auch schon verjährt ?
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Wie aber sieht diese Angelegenheit aus, wenn der betreffende Sohn erst vor zwei Jahren vom Inhalt des Testamentes erfahren hat ?
Ist dann der Pflichtteilsanspruch auch schon verjährt ?
-- Editiert von pytheas am 29.01.2007 03:37:05
Wie aber sieht diese Angelegenheit aus, wenn der Vater auch noch nach fünf Jahren auf die Einrede der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs verzichtet ?
Wie aber sieht diese Angelegenheit aus, wenn die Einsetzung des Vaters als Alleinerbe im Testament von einer Bedingung abhängig gemacht worden ist, z.B. von einer Bedingung dahin gehend, dass der Vater alle im Testament angeordneten Vermächtnisse und Auflagen ordnungsgemäß erfüllt ?
Nimm dir einen Anwalt und fordere dein Erbteil ein. Teile dem alles mit inkl. den Testamentsinhalt.
Hast du denn auch erst vor 2 Jahren vom Tod deiner Mutter erfahren?
Ich bin pytheas.
Die Eingangsfrage wurde gestellt von blackbird59.
Die Eingangsfrage wurde beantwortet von hh.
Meine Fragen beziehen sich kommentierend auf die Antwort von hh.
Sachliche Frage von pytheas an sika0304:
Von welchem Zeitpunkt an beginnt die dreijährige Verjährungsfrist des Pflichtteilsanspruches zu laufen ?
pytheas erbittet sachliche Antwort von sika0304.
Beispiel:
Der Tod der Erblasserin liegt bereits 5 Jahre zurück.
Da zunächst kein Testament aufgefunden wird, hält sich der Sohn der Erblasserin zunächst für einen Miterben im Sinne der gesetzlichen Erbfolge.
3 Jahre nach dem Tod der Erblasserin, also vor zwei Jahren, wird überraschender Weise ein privatschriftliches Testament der Erblasserin aufgefunden, durch welches der Ehemann der Erblasserin als alleiniger Erben einsetzt worden ist, und durch welches dem Sohn auch kein Vermächtnis zugewendet worden ist.
Folglich erfährt der Sohn erst drei Jahre nach dem Tod der Erblasserin, dass er letztlich doch nicht Erbe geworden ist und auch kein Vermächtnis beanspruchen kann.
Kann der Sohn dann auch noch 5 Jahre nach dem Tod der Erblasserin seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen ?
(Kleine Hilfestellung von pytheas an sika0304: § 2332 Abs. 1 BGB
.)
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