Hallo Liebe Mitglieder,
Mein Vater ist am SOnntag von ubns gegangen, und wir haben durch das Heim in dem er lebte die Mitteilung seines Todes bekommen.
Nun müssen ja sicherlich einige Dinge geregelt werden.
Wir wissen nicht wovon wir die Beerdigung bezahlen sollen.Ich bekomme Hartz4 und meine Schwester hat auch nur ein kleines Einkommen.Bezahlt in solchem Falle die Beerdigung das AMt?Wir gaben kein Beerdigungsinstitut beauftragt.
Und was passiert mit seinen Möbeln und Gegenständen etc.?
Das heim verlangt die Leerung des Zimmers.Wenn wir uns darum kümmern gelten wir dann als Erben?
Das Erbe ( vermutlich Schulden)wollen Wir ausschlagen.
Und es gibt noch eine Lebensversicherung, werden davon die Schulden durch das Gericht bezahlt? oder Dürfen wir davon die Beerdigungskosten bezahlen?
Ich will meinen Vater Beerdigen, jedoch kann ich es mir nicht Leisten.
So viele Fragen, vielleicht kann hier jemand helfen.
Gruss
ein Trauriger Sohn
Vater Verstorben, Erbe , und Kosten
25. September 2008
Thema abonnieren
Frage vom 25. September 2008 | 11:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater Verstorben, Erbe , und Kosten
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 27. September 2008 | 14:20
Von
Status: Unparteiischer (9542 Beiträge, 2335x hilfreich)
quote:
Das Erbe ( vermutlich Schulden)wollen Wir ausschlagen.
Und es gibt noch eine Lebensversicherung,
Vielleicht sollten Sie erstmal prüfen, was höher ist. Die Schulden oder die Lebensversicherung.
Im übrigen kommt es bei der Lebensversicherung immer darauf an, wer als Begünstigter drin steht.
Falls Sie als Begünstigter genannt sind, dann können Sie die Erbschaft ausschlagen und trotzdem die Lebensversicherung kassieren.
Ist kein Begünstigter angegeben oder sind allgemein die Erben angegeben, dann kommen Sie nur dann an die Versicherung ran, wenn sie auch das Erbe annehmen.
Als Erbe sind von Ihnen die Beerdigungskosten zu tragen. Falls Sie ´das Erbe ausschlagen und es keine weiteren Erben hibt, dann sind Sie (bzw. Ihe Schwester) als nächste Angehörige trotzdem Verpflichtet, die Beerdigung zu bezahlen. Wenn Ihnen dies finanziel nicht möglich ist, dann müsste es hierfür aber entsprechende soziale Leistugen geben. Sprechen Sie mal mit hren Sachbearbeiter von der ARGE.
#2
Antwort vom 27. September 2008 | 14:47
Von
Status: Unbeschreiblich (45484 Beiträge, 16175x hilfreich)
Sprechen Sie mal mit hren Sachbearbeiter von der ARGE.
Für die Übernahme der Beerdigungskosten ist nicht die ARGE, sondern das Sozialamt zuständig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 6. Oktober 2008 | 20:08
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 6x hilfreich)
Erst mal mein Herzliches Beileid an dich, meiner ist vor vier Wochen verstorben.
Aber dazu kann ich was schreiben, eine baknnte hatte ähnliches Problem, kein Geld vater war pleite . Sozialamt zahlte nach Einkommsprüfung.
Wenn du Harz 4 hast haben die ja deine Unterlagen da dürfte es ja wenig aufwand sein für die.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.834
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten