Vater "enterbt" einen seiner Söhne, indem der den anderen zu Lebzeiten beschenkt (Vorgabe)

20. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.10.2018 23:40:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater "enterbt" einen seiner Söhne, indem der den anderen zu Lebzeiten beschenkt (Vorgabe)

Hallo liebe Forenmitglieder!
Wer möchte mir bei der Beantwortung der folgenden Fragestellung helfen?
Vielen lieben Dank!


Raffinierter Schachzug oder zu früh gefreut?


Ein Witwer möchte einen seiner beiden Söhne komplett enterben, sodass diesem nicht mal der Pflichtteil bleibt.

Dem einen Sohn schenkt er daher 100.000 Euro. Sie vereinbaren schriftlich, dass der Sohn sich dafür ein Haus kaufen soll, in dem der Vater lebenslang gratis wohnen darf.

Der Vater hält es für unnötig, den „enterbten" Sohn vorsichtshalber auch noch aufs Pflichtteil zu setzen. Falls der Vater etwas hinterlassen sollte, würde dem zweiten Sohn also 50 % des Erbes zustehen.

Nach einigen Jahren stirbt der Vater mit Kontostand Null.

Der „enterbte" Sohn argumentiert nun, es habe sich bei den 100.000, die der Bruder vor 5 Jahren erhielt, um eine Vorgabe aufs Erbe gehandelt. Daher verlangt er nun 25.000 Euro Erbanteil.

Der erbende Sohn stimmt zu. Allerdings, so argumentiert er, habe er dem Vater pro Monat 1000 Euro Miete erspart, da er ihn gratis wohnen ließ. Daher schulde ihm der Vater nach 5 Jahren 12 x 1000 x 5 = 60.000 Euro Miete. Er sei gern bereit, die 25.000 Vorgabe auszuzahlen, falls der „enterbte" Bruder im Gegenzug bereit sei, die Hälfte von diesen 60.000 ererbten Mietschulden zu bezahlen.

Er empfiehlt dem „enterbten" Bruder gönnerhaft, das Erbe auszuschlagen, da dieser sonst Schulden erbe.

Was soll der „enterbte" Sohn antworten?

Testament oder Erbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Daher schulde ihm der Vater nach 5 Jahren 12 x 1000 x 5 = 60.000 Euro Miete. Nö. Es war Mietfreiheit vereinbart, so daß keine "Mietschulden" aufgelaufen sein können.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
guest-12321.10.2018 23:40:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Und was, wenn sie die schriftliche Vereinbarung verschwinden lassen?

Aus Sicht des erbenden Bruders und des Vaters handelt es sich dann um einen stillschweigenden Vertrag. Also um einen Tauschhandel, der auf Gegenleistungen beruht. Der Vater hat die 100.000 nur verschenkt, weil der erbende Sohn im Gegenzug mietfreies Wohnen versprochen hat. Aus Sicht des erbenden Sohnes handelte es sich daher nicht um keine echte Schenkung, sondern eigentlich um eine im Voraus bezahlte Miete.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Sie vereinbaren schriftlich, dass der Sohn sich dafür ein Haus kaufen soll, in dem der Vater lebenslang gratis wohnen darf.

Wurde für den Vater ein Wohnungsrecht im Grundbuch eingetragen?

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#4
 Von 
guest-12321.10.2018 23:40:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiß ich leider nicht. Erst nach Beantragung des Erbscheins bekommt man Auskunft vom Grundbuchamt, und wenn man den Erbschein beantragt, nimmt man das Erbe an...

Beide Möglichkeiten könnten bestehen:

- Ja, Wohnrecht ist im Grundbuch eingetragen
- Nein, Wohnrecht ist nicht eingetragen

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#5
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Und was, wenn sie die schriftliche Vereinbarung verschwinden lassen? Ah, daher weht hier der Wind... Hier wird nicht zu Straftaten angeleitet, und ich kann zumindest nicht ausschließen, daß es Ihnen darum geht. Daher wird der Thread geschlossen.

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