Vater gestorben, Erbe ausgeschlagen, Privatinsolvenz und und und...

23. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Flo2006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater gestorben, Erbe ausgeschlagen, Privatinsolvenz und und und...

Hallo. Zunächst einmal: Ich bin sehr verzweifelt. Mein leiblicher Vater ist anfang März verstorben. In der Familie wusste wir alle das er eine Privatinsolvenz beantragt hatte die auch genehmigt wurde und wenn mich nicht alles täuscht noch bis 2009 hätte laufen sollen. Aus diesem Grund hat jeder, inkl. mir, das Erbe rechtzeitig auschgeschlagen (beim zuständigen Amtsgericht) Seit dem gehen mir tausende Gedanken durch den Kopf:

- Er hat sich selbst umgebracht. Zum "Abschied" hinterließ er 611,-- Euro, die ICH von der Kripo erhielt.

- Der Vermieter stand MIR auf den Füßen, was denn nun mit der Einrichtung der Wohnung wäre, in der mein Vater mit seiner Lebensgefährtin lebte sei.

- Der Energieversorger meines Vaters schickt meinem Großvater ständig eine Zahlungsaufforderung der Rückstände meines Vaters

Meine Fragen:

- Die gefunden 611,-- wurden, nach Anfrage und Genehmigung seines Insolvenztreuhänders bzw. Insolvenzverwalters und des Insolvenzgerichts für die Bestattung verwendet und nicht den Gläubigern zugeteilt. War das richtig?

- Nachdem der Vermieter sich selbst erkundigt hatte (beim Sozialamt) war er der Meinung das die Hinterbliebenen die "Pflicht" haben die Wohnung aus zu räumen und die Gegenstände zu lagern. Fakt ist seine Lebensgefährtin, mit der er NICHT verheiratet war, hat ihre Sachen bereits aus der Wohnung entfernt. Und das war ein Großteil. In der Wohnung befanden sich anscheinend nur noch alte, schrottreife Möbel, zwei Fahrräder und in der Garage sein Auto in dem er sich das Leben genommen hat, wo aber der Fahrzeugbrief nicht auffindbar ist. Ich erkundigte mich beim Nachlassgericht und dem Insolvenztreuhänder nach der Sachlage. Beide konnten mir keine Eindeutige Antwort bzgl. der Räumung der Wohnung geben. Dies teilte ich dem Vermieter mit, der sich dann selbst erkundigte. Anscheinend hatte er die Informationen erhalten das er die Gegenstände nach eigenem Ermessen verkaufen oder andersweitig verwerten kann. Daraufhin kontaktierte er meinen Großvater und fragte Ihn ob er noch persönliche Gegenstände wie Fotos und Kleidung haben möchte. Mein Großvater bejahte dies und belam die entsprechenden Gegenstände ausgehändigt. Desweiteren nahm er noch die zwei Fahrräder mit (Nachdem der Vermieter ihn fragte ob er diese denn möchte) und nahm noch die Spielsachen und Kleider meines kleine halb Bruders mit, der aus 2. geschiedener Ehe stammt und nur über das Wochenende bei meinem Vater wohnte, ebenfalls mit und händigte es der Mutter aus. Beide hatten das Erbe zuvor ausgeschlagen. Waren diese vorgänge korrekt? Oder gilt das Erbe mit diesen Handlungen als angenommen. Ich möchte nocheinmal betonen, dass Ich dem Vermieter gesagt habe, das jeder in der Familie inkl. MIR das Erbe ausgeschlagen hat und er sich doch bitte an das Nachlassgericht bzw an den Insolvenztreuhänder wenden solle.

- Dann komme ich heute (bzw. gestern ;) ) aus dem Urlaub zurück und habe im Briefkasten ein Schreiben vom Amtsgericht die um eine, so wörtlich "...zur Genehmigung des Ausschlagsverfahrens, eine Auflistung des Nachlassvermögens bzw. der Schuldenhöhe binnen 2 Wochen..." beten. Was ist das? Was habe ich damit zu tun wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe? Reicht es wenn ich dem Gericht mitteile sich doch bitte an den Insolvenztreuhänder zu wenden bzw. ihnen die Nummer des Insolvenzverfahrens mitteile damit die sich mit dem Insolvenzgericht ausseinander setzen?

Ich weiss nicht mehr weiter ich bin der Verzweifung nahe. Ich habe keine Lust die 38000€ Schulden eines Mannes zu bezahleb der nie in seinem Leben für mich dagewesn ist ( Ich bin sein ältester Sohn aus erster Ehe) und habe jetzt Angst das die Erbausschlagung doch nich anerkannt wird. Ich bin für jede Hilfe jetzt schon tausendmal dankbar.

Vielen Dank im vorraus

Flo

P.S. Ich bitte Tipp-/Rechtschreibfehler zu entschuldigen. Es ist schon verdammt spät ;)



-- Editiert von Flo2006 am 23.04.2006 01:14:59

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Die Angst, dass das Ausschlagsverfahren nicht genehmigt wird, ist aus meiner Sicht unbegründet.

Du solltest dem Amtsgericht die geforderten Informationen nach bestem Wissen und Gewissen geben.

Nach meiner Auffassung hast Du Dich insgesamt völlig korrekt verhalten.

Dass der Vermieter Dir im Wissen der Erbausschlagung persönliche Gegenstände übergeben hat, steht dem nach meiner Einschätzung nicht entgegen.

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