Vater gestorben, Erbe ausgeschlagen - aber trotzdem noch im Grundbuch

7. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sugar42
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 161x hilfreich)
Vater gestorben, Erbe ausgeschlagen - aber trotzdem noch im Grundbuch

Guten Tag,
Anfang der Woche ist mein Vater gestorben und hinterlässt ein stark renovierungsbedürftiges Haus das noch nicht ganz abgezahlt ist. Erbberechtigt bin ich und fünf weitere Geschwister. Ich und dre weitere Geschwister haben das Erbe bereits ausgeschlagen, sind aber durch den Tod meiner Mutter vor 25 Jahren als Teil-Erben noch im Grundbuch eingetragen. Und hier beginnen meine Fragen:

Drei meiner Geschwister haben den Erbteil verpfändet weil sie Forderungen (Miete an einen Privatmann, Land Nds und NRW wegen Nichtbegleichung von Rückorderungen zuviel gezahlter Gelder). Nun bin ich der einzige solvente Erbe, möchte mich aber vor zukünftigen Forderungen die aus dem Betrieb, Erhalt o.Ä. des Hauses ergeben. Kann ich das das überhaupt? Schließlich bin ich ja noch durch das Erbe meiner Mutter Miteigentümer. Und wenn Kosten entstehen, sucht sich dann der, der die Kosten in Rechnung stellt nicht den solventesten Erben der Erbengemeinschaft (mich) aus und ich mus zusehen wie ich an mein Geld komme weil ich verpflichtet bin die vollen Kosten zu tragen?

Eine Schwester (die ihren Alt-Teil bereits verpfändet hat) würde in das Haus einziehen.Sie ist sich über die Folgekosten sicher nicht im Klaren. Könnte ich (une meine anderen Geschwister) ihr nicht unseren Erbanteil überlassen; und wenn ja wie?

Schließlich noch - wenn auch nicht im Zusammenhang mit dem Beitragstitel: Die Beerdigung hat eine meiner Schwestern veranlasst (die jetzt ebenfalls das Erbe des VAters ausgeschlagen hat). Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen? Die Erben die das Erbe nicht ausgeschlagen haben? Der, der die Beerdigung koordiniert hat?

Danke für Tipps und Ratschläge

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Die Erben die das Erbe nicht ausgeschlagen haben? Ganz genau: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Zitat:
Und wenn Kosten entstehen, sucht sich dann der, der die Kosten in Rechnung stellt nicht den solventesten Erben der Erbengemeinschaft (mich) aus und ich mus zusehen wie ich an mein Geld komme weil ich verpflichtet bin die vollen Kosten zu tragen?


So ist es.

Zitat:
Eine Schwester (die ihren Alt-Teil bereits verpfändet hat) würde in das Haus einziehen.Sie ist sich über die Folgekosten sicher nicht im Klaren. Könnte ich (une meine anderen Geschwister) ihr nicht unseren Erbanteil überlassen; und wenn ja wie?


Durch notariellen Vertrag, wobei es bei denjenigen, die ihren Teil verpfändet haben wohl Schwierigkeiten geben dürfte.

Zitat:
Wer muss für die Beerdigungskosten aufkommen? Die Erben die das Erbe nicht ausgeschlagen haben? Der, der die Beerdigung koordiniert hat?


Wenn die anderen nicht zahlungsfähig sind derjenige, der leistungsfähig ist.

1x Hilfreiche Antwort

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