Hallo, aus aktuellem Anlass hier meine Fragen. Mein Vater ist kürzlich verstorben. Er hat 2 eheliche Kinder und es gibt noch zwei Kinder von meiner Mutter, die aber nicht adoptiert sind. Meine Eltern kauften in der Ehe ein Haus, wobei nur meine Mutter ins Grundbuch eingetragen ist. Besteht ein Erbanspruch der ehelichen Kinder auf dieses Haus? Wir hörten, dass sich da was geändert hat. Was steht den Kindern überhaupt zu? Bekommt man Bescheid, dass man geerbt hat oder muss man sich selber kümmern.
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
Vater gestorben, Mutter steht im Grundbuch vom Haus
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Da das Haus auf die Mutter eingetragen ist, gehört es nicht zum Nachlass des Vaters!
...Was steht den Kindern überhaupt zu? ...
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge und die Mutter sowie die leiblichen Kinder erben je zur Hälfte.
...Bekommt man Bescheid, dass man geerbt hat oder muss man sich selber kümmern...
Man muss sich ggf. selbst darum kümmern.
Nur wenn wenn ein Testament vorhanden ist, wird man benachrichtigt.
Wir hörten, dass sich da was geändert hat.
Von gesetzlichen Änderungen in diesem Bereich ist mir nichts bekannt.
Was steht den Kindern überhaupt zu?
Auf den ersten Blick nichts. Es kommt aber ein Pflichtteilergänzungsanspruch nach § 2325 BGB
in Betracht. Welche finanziellen Mittel hat denn Dein Vater nachweislich in das Haus gesteckt?
Bekommt man Bescheid, dass man geerbt hat oder muss man sich selber kümmern.
Nur wenn ein Tesament vorhanden ist, das beim Amtsgericht hinterlegt wurde.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielleicht sollten Sie sich über einen Notar einen Grundbuchauszug besorgen - unter Umständen sind für Ihren Vater, Rechte eingetragen wie z.B. ein Wohnrecht, Nießbrauch oder aber eine Grundschuld, weil er sicherlich auch Geld in das Haus investiert hat. Hin und wieder werden solche Rechte - auch in vererblicher Form - eingetragen. Solche Rechte haben zumeist auch einen Wert ...
Das wäre vielleicht einen Versuch wert ...
Mfg
Ein vererbliches Wohnrecht, bei dem der name des Erben nicht genannt wird, habe ich noch nirgendwo gesehen. Theoretisch ist so etwas vielleicht denkbar, aber ob es einen Versuch wert ist
naja - wohnrecht vielleicht nicht gerade, obwohl ich sowas schon mal gesehen habe, aber nur einmal. "Versuchswürdiger" vielleicht ist aber tatsächlich eine valutierende Grundschuld oder aber ein Nießbrauchsrecht (die sind doch in den meisten Fällen vererblich).
Ein Nießbrauchrecht ist im Regelfall auch nicht vererblich.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
18 Antworten
-
6 Antworten