Vater gestorben, was nun?

11. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)
Vater gestorben, was nun?

Hallo Forum,
Meine Schwester und ich erhielten heute die traurige Nachricht, dass unser Vater gestern tot in seiner Wohnung aufgefunden wurde.
Die Kripo hat meine Schwester ermittelt und wollte ihr heute den Wohnungsschlüssel übergeben. Nun wollen wir morgen in die Wohnung um seine Papiere zu sichten. Wir haben keinerlei Ahnung, was uns erwartet, auch nicht, ob er Schulden oder Guthaben hat. Wie können wir das erfahren?
Wenn wir Kontoauszüge finden, darf eine Bank uns Auskunft geben über Kontostand usw. ? Wie sieht es aus mit Versicherungen und Wohnung kündigen?

Danke für Antworten

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47475 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ihr könnte natürlich die Unterlagen Eures Vaters sichten und versuchen herauszufinden, ob der Nachlass überschuldet ist. Wenn Ihr etwas mitnehmt, kann das als Annahme des Erbes gewertet werden. Banken, werden wahrscheinlich erst nach Vorlage eines Erbscheins Auskunft erteilen.

Insgesamt seit ihr daher zur Beurteilung der finanziellen Situation des Vaters ausschließlich auf die Unterlagen angewiesen, die Ihr in der Wohnung findet. Sollte sich erst später herausstellen, dass der Nachlas überschuldet ist, so kann die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränkt werden.

Wohnung und Versicherungen könnt Ihr nur kündigen, wenn Ihr das Erbe annehmt. Falls Ihr das Erbe ausschlagt, solltet Ihr die Vertragspartner lediglich darauf hinweisen, dass Euer Vater verstorben ist und dass Ihr das Erbe ausschlagt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xjr1200
Status:
Beginner
(127 Beiträge, 53x hilfreich)

Ich habe gerade von der Vermietergesellschaft gehört, daß wenn man schon die Wohnung betritt, schon damit das Erbe annimmt.
Das kann doch nicht sein. Man muß doch die Möglichkeit haben, seine persönlichen Sachen durchzusehen.
Geburtsurkunde usw. sicherstellen.
Auch habe ich gehört, wenn man einen Bestatter beauftragt, schon damit das Erbe angenommen hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38356 Beiträge, 13981x hilfreich)

Das ist Quatsch, was da die Gesellschaft sagt. Geht rein, versorgt Euch einen Überblick und dann sieht man weiter.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Zitat (von xjr1200):
Ich habe gerade von der Vermietergesellschaft gehört, daß wenn man schon die Wohnung betritt, schon damit das Erbe annimmt.
Stimmt nicht, auf wenn die Vermieter das gerne hätten.
Wenn ihr allerdings irgendetwas aus der Wohnung an euch nehmt (das Familien-Fotoalbum z.B.) dann sieht es wieder anders aus.
Verderbliches wie z.B. den Kühlschrankinhalt dürft ihr aber entsorgen (am besten in die zum Haus gehörenden Mülltonnen, damit ihr es gar nicht erst vom Grundstück entfernt habt) und ihr dürft auch den Strom abschalten. Nur eben nichts aneignen und auch nicht als Erbe auftreten, indem ihr beispielsweise irgendwelche Verträge kündigt.

Zitat (von xjr1200):
Auch habe ich gehört, wenn man einen Bestatter beauftragt, schon damit das Erbe angenommen hat.
Nein, damit genügt man nur der Bestattungspflicht. Die ist erst mal unabhängig vom Erbe. Wenn man das Erbe ausschlägt und ein anderer als der Staat Erbe wird, kann man die Kosten von diesem zurückfordern, sofern die Erbmasse das hergibt. Ansonsten bleibt man als bestattungspflichtiger auf diesen Kosten schon mal sitzen.
Ein Tipp: Bestatter bei Bedarf gleich zu Anfang darauf hinweisen, dass man es billig haben möchte - pietätvoll ist das dann trotzdem! Man kann auch erst mal die Preise mehrerer Bestatter vergleichen - der Vater ist zurzeit sowieso irgendwo polizeilich angeordnet aufbewahrt, da sollte man die Zeit nutzen!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.760 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen