Hallo Forum,
Meine Schwester und ich erhielten heute die traurige Nachricht, dass unser Vater gestern tot in seiner Wohnung aufgefunden wurde.
Die Kripo hat meine Schwester ermittelt und wollte ihr heute den Wohnungsschlüssel übergeben. Nun wollen wir morgen in die Wohnung um seine Papiere zu sichten. Wir haben keinerlei Ahnung, was uns erwartet, auch nicht, ob er Schulden oder Guthaben hat. Wie können wir das erfahren?
Wenn wir Kontoauszüge finden, darf eine Bank uns Auskunft geben über Kontostand usw. ? Wie sieht es aus mit Versicherungen und Wohnung kündigen?
Danke für Antworten
Vater gestorben, was nun?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ihr könnte natürlich die Unterlagen Eures Vaters sichten und versuchen herauszufinden, ob der Nachlass überschuldet ist. Wenn Ihr etwas mitnehmt, kann das als Annahme des Erbes gewertet werden. Banken, werden wahrscheinlich erst nach Vorlage eines Erbscheins Auskunft erteilen.
Insgesamt seit ihr daher zur Beurteilung der finanziellen Situation des Vaters ausschließlich auf die Unterlagen angewiesen, die Ihr in der Wohnung findet. Sollte sich erst später herausstellen, dass der Nachlas überschuldet ist, so kann die Haftung des Erben auf den Nachlass beschränkt werden.
Wohnung und Versicherungen könnt Ihr nur kündigen, wenn Ihr das Erbe annehmt. Falls Ihr das Erbe ausschlagt, solltet Ihr die Vertragspartner lediglich darauf hinweisen, dass Euer Vater verstorben ist und dass Ihr das Erbe ausschlagt.
Ich habe gerade von der Vermietergesellschaft gehört, daß wenn man schon die Wohnung betritt, schon damit das Erbe annimmt.
Das kann doch nicht sein. Man muß doch die Möglichkeit haben, seine persönlichen Sachen durchzusehen.
Geburtsurkunde usw. sicherstellen.
Auch habe ich gehört, wenn man einen Bestatter beauftragt, schon damit das Erbe angenommen hat.
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Das ist Quatsch, was da die Gesellschaft sagt. Geht rein, versorgt Euch einen Überblick und dann sieht man weiter.
wirdwerden
Stimmt nicht, auf wenn die Vermieter das gerne hätten.ZitatIch habe gerade von der Vermietergesellschaft gehört, daß wenn man schon die Wohnung betritt, schon damit das Erbe annimmt. :
Wenn ihr allerdings irgendetwas aus der Wohnung an euch nehmt (das Familien-Fotoalbum z.B.) dann sieht es wieder anders aus.
Verderbliches wie z.B. den Kühlschrankinhalt dürft ihr aber entsorgen (am besten in die zum Haus gehörenden Mülltonnen, damit ihr es gar nicht erst vom Grundstück entfernt habt) und ihr dürft auch den Strom abschalten. Nur eben nichts aneignen und auch nicht als Erbe auftreten, indem ihr beispielsweise irgendwelche Verträge kündigt.
Nein, damit genügt man nur der Bestattungspflicht. Die ist erst mal unabhängig vom Erbe. Wenn man das Erbe ausschlägt und ein anderer als der Staat Erbe wird, kann man die Kosten von diesem zurückfordern, sofern die Erbmasse das hergibt. Ansonsten bleibt man als bestattungspflichtiger auf diesen Kosten schon mal sitzen.ZitatAuch habe ich gehört, wenn man einen Bestatter beauftragt, schon damit das Erbe angenommen hat. :
Ein Tipp: Bestatter bei Bedarf gleich zu Anfang darauf hinweisen, dass man es billig haben möchte - pietätvoll ist das dann trotzdem! Man kann auch erst mal die Preise mehrerer Bestatter vergleichen - der Vater ist zurzeit sowieso irgendwo polizeilich angeordnet aufbewahrt, da sollte man die Zeit nutzen!
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