Vater gestorben, wie vorgehen?

1. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mel1508
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 9x hilfreich)
Vater gestorben, wie vorgehen?

Hallo,

mein Vater ist letzte Woche Montag nach fünf Wochen Intensivstation gestorben (GBS u. Krebs).
Da meine Mutter sich von meinem Vater trennen wollte, bevor er ins KH kam und sie beim Anwalt waren (es wurde nichts unterschrieben, da er zu plötzlich eingewiesen wurde), haben wir (vier Kinder) nun einige bedenken. Wir wissen nicht was unser Vater nun hinterlässt, da unsere Mutter uns diesbezüglich auch keine Auskunft gibt. Sie macht sich nur Gedanken um die eigene Versorgung und möchte nun das Haus und das Grundstück verkaufen. Ebenso hat sie Geld für ein Darlehn bereits beiseite geschafft, da sie als Betreuerin eingetragen war. Mein Vater hatte ihr jedoch bevor er ins KH kam die Vollmachten für alle Konten entzogen.
Unsere Mutter ist der Meinung, dass alles automatisch an sie übergeht und sie auch an die Konten in ein paar Wochen rankäme.
Außerdem wissen wir nicht ob unser Vater noch Versicherungen hat, da er vor vier Jahren schon einmal an Krebs erkrankt war und er damals sagte er habe für Frau und Kinder vorgesorgt.
Desweiteren hofft meine Mutter auf die Provision die mein Vater von der Firma für 2010 hätte bekommen sollen, ein Betrag von 75 0000 Euro.
Ich habe ihr bereits vorgeschlagen einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, da wir uns alle mit einem solchen Fall nicht auskennen, aber dies lehnte sie ab.
Sie meinte das ginge alles automatisch und wir bräuchten uns um nichts zu kümmern.
Ich habe jedoch jetzt mehrfach gelesen dass man einen Erbschein beantragen muß, wenn kein Testament besteht, was wir auch nicht wirklich wissen.
Wie sollen wir uns nun verhalten? Es geht nicht ums Geld, es ist nur so, dass meine Schwester die mit im Haus lebt noch studiert und wir natürlich auch wissen möchten wie es nun weiter gehen soll, da mein Vater der Alleinverdiener in der Familie war. Meine Mutter hat natürlich Existenzängste, aber jetzt Hals über Kopf alles zu veräußern, ist meines Erachtens nicht rechtens, da wir Kinder normalerweise ja auch einen Pflichteil erben und auch das Haus und das Grundstück und sie nicht einfach über uns hinweg irgendwelche Entscheidungen treffen kann.
Ich weiß es ist etwas kompliziert geschrieben, aber wäre schön wenn uns jemand sagen könnte, wie wir nun am besten vorgehen sollen.
Falls noch Fragen auftauchen, einfach fragen.

Danke LG Mel

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1537x hilfreich)

Selbst wenn die Mutter meint, ein Besuch beim Anwalt sei nicht notwendig, dann bedeutet das ja nicht, das ihr Kinder euch nicht trotzdem von einem Anwalt die rechtliche Situation erläutern lassen dürft.
Ein gemeinsamer Besuch mit der Mutter bei der Bank kann auch helfen, die Bank wird euch erläutern, welche Unterlagen sie benötigt, damit vom Konto des Vaters Geld für den täglichen Bedarf abgehoben werden kann.

Als Kinder solltet ihr da eurer Mutter in dieser Situation zur Seite stehen.

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#2
 Von 
Mel1508
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort, wir wollen sie ja unterstützen, aber sie lässt uns ja nicht in die Unterlagen schauen.
Wir haben beschlossen gemeinsam mit ihr zum Anwalt zu gehen, wenn sie zustimmen sollte, wenn nicht werden wir alleine hin gehen um die Situation zu klären.

Denke sie ist im Moment einfach überfordert mit der gesamten Situation und wir haben halt einfach bedenken, dass sie irgendetwas unüberlegtes tut.



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#3
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Beantragt erst einmal beim zuständigen Nachlaßgericht einen Erbschein. Der ist wichtig um überhaupt an ein Erbe zu gelangen und es nach der gesetzlichen Erbfolge auflösen zu können.
Pflichtteil: Den bekommt ihr nur falls ihr per Testament enterbt wurden seit. Was jedoch nach deiner Aussage nicht zu treffen würde.
Anwalt: ist eigentlich nicht nötig, solang keine Erbstreiteren im Wege stehen.



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#4
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Eure Mutter ist nicht automatisch Alleinerbin. Wenn kein Testament vorliegt, dann bildet Ihr und Eure Mutter eine Erbengemeinschaft. Sie kann nur unter Zustimmung aller Erben dann Konten auflösen, Haus verkaufen etc. Klärt erst einmal ob ein Testament vorliegt. Das müsst Ihr beim Nachlassgericht einreichen, damit es dort eröffnet werden kann. Alle Gelder, die jetzt noch eingehen, auch die Provision , gehören zum Erbe. Im Normalfall erbt Eure Mutter vom Gesamterbe ( Bargeld, Haus Grundstück, Konten, Provision etc ). 50 % und Ihr 4 Kinder teilt Euch die übrigen 50 %. Liegt ein Testament vor, dann sieht eventuell die Verteilung anders aus. War denn die Scheidung schon eigereicht ? Dann könnte es sein , dass Eure Mutter gar nichts erbt, sondern nur Ihr 4 Kinder.

-- Editiert am 02.02.2011 16:39

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#5
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Erbrecht des Ehegatten bei eingereichter Scheidung - BGH vom 02.07.2008 - Az. IV ZR 34/08
21. Februar 2009

Erbt ein Ehegatte auch dann noch, wenn er bereits längere Zeit von seinem Partner getrennt lebt, das eingeleitete Scheidungsverfahren aber noch nicht abgeschlossen ist? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen. Das Gesetz sieht für derartige Fälle in § 1933 BGB folgende Regelung vor: Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.



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#6
 Von 
Mel1508
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 9x hilfreich)

Die Scheidung hatte meine Mutter eingereicht und beide waren zu einem Termin beim Anwalt, um einige Dinge zu klären. Es wurde aber noch nichts unterschrieben, da mein Vater ins KH kam und meine Mutter das Verfahren ruhend gestellt hat.
Wir werden natürlich jetzt erst einmal in seiner Wohnung nachsehen, ob er ein Testament hatte und uns auch anwaltlich beraten lassen und die Erbscheine beantragen.
Vielen Dank für die Antworten, ihr habt uns schon viel weiter geholfen.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12304.02.2011 09:08:38
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Mel1508
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 9x hilfreich)

@ Lumberjack123:

Sag mal bist Du irgendwie hier um rumzustänkern? Das hast Du schon in einem anderen Thread von mir. Ich habe oben geschrieben das wir Laien sind und keine Ahnung haben.
Tu mir nen gefallen und verkneif Dir Kommentare!!!



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-- Editiert am 03.02.2011 09:09

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#9
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Nur ein Anwalt kann Euch verbindlich sagen, ob der § 1933 BGB Anwendung findet oder nicht. Meiner Meinung nach ist Eure Mutter nicht mehr erbberechtigt, da die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben waren .

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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
@ Lumberjack123:
Sag mal bist Du irgendwie hier um rumzustänkern?


Mehr kann man von Pikowitzchen, der sich kurzzeitig bis zum bereits vorhersehbaren nächsten Rauswurf Lumberjack123 nennt, auch nicht erwarten. Alles Andere würde ihn überfordern.Schließlich sitzt er von morgens 0500 Uhr bis spät in der Nacht vor dem Bildschirm.

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"meri befreit von Pikowitzchen"

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12304.02.2011 09:08:38
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Lumberjack123, Du solltest Dir den entsprechenden Paragraphen des BGB erst einmal genau durchlesen , ehe Du hier so entschieden meine Meinung verneinst. Außerdem habe ich als Laie darauf hingewiesen, dass nur ein Anwalt diese Angelegenheit rechtlich richtig beurteilen kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12304.02.2011 09:08:38
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Keine Sorge, ich kenne die Rechtslage und kann diese Angelegenheit rechtlich auch richtig beurteilen. Was am § 1933 BGB ist dir denn nicht klar? <hr size=1 noshade>



Donnerwetter, die meisten Richter sagen sogar immer, sie müssten erst mal die Akte lesen, bevor sie verbindlich was beurteilen können.

Da haben Trolle denen wohl was voraus.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12304.02.2011 09:06:06
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mel1508
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 9x hilfreich)

Hab ja einiges verpasst, wie es aussieht *lach*

Hier noch mal für alle, wir möchten auf gar keinen Fall, dass meine Mutter nachher mittellos dasteht. Ob sie überhaupt erbberechtigt ist, wird sich also zeigen, wir haben gestern mit unserer Anwältin gesprochen.
Da aber keiner mit diesem Ausgang gerechnet hat, als mein Vater ins KH kam, (auch nicht er), sind noch einige Dinge eben ungeklärt geblieben.
Und nur zur Info: Mein Vater wohnte seit 38 Jahren die Woche über an seiner Arbeitsstelle und war nur am WE zu Hause, darum räumen wir die "FIRMENWOHNUNG"!!! Das hatte nichts mit der evtl. Scheidung zu tun. Es war wie schon gesagt nichts unterschrieben, lt. der Anwältin waren somit auch die Vorraussetzungen für eine Scheidung noch nicht gegeben!!!

Ihr könnt Euch jetzt hier weiter streiten und von mir aus machen was ihr wollt. Ich wollte lediglich ein paar Tipps, wie wie weiter vorgehen sollen, damit sich meine Mutter nicht unnötig Sorgen macht und irgendeine falsche Entscheidung trifft, die sie später vielleicht bereut, oder die zu Ärger führen könnte.

LG

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