Vater gestorben

7. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
WaRbalL
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater gestorben

Hallo,
mein vater ist vor kurzem mit 47 Jahren an krebs gestorben.

er hat mir 2 jahre vor seinem Tod eine generalvollmacht erteillt mit dem ich ihn geschäfftlich so wie auch gesundheitlich vertreten darf.

jetzt ist er tod und auf mich fällt ein grundstück ein haus und 3 autos zu...

ich selber bekomme zz hartz 4
und will nächsten monat eine umschulung über das AA machen ....

jetzt zu meinen fragen:

1. Muss ich ein erbschein beantragen wenn ich mich mit der generalvollmacht eh alleine ins grundbuch eintragen kann?

2. ich bekomme 40000 Lebensversicherung gehört das mit zur erbmasse?

danke schonmal im voraus

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11 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#2
 Von 
WaRbalL
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das habe ich schon gelesen, das man das schnell machen muss...

aber solange ich noch nix von der Lebensversicherung habe, sag ich das auch noch nicht an ...

evtl. wird mir dann nicht mal mehr die umschulung bezahlt...

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#3
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#4
 Von 
WaRbalL
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

naja was heisst geerbt ich habe noch kein erbschein beantragt und mein vater steht noch im grundbuch...

deswegen frage ich ob jemand weiss ob ich mich selber mit der generalvollmacht eintragen kann oder ob ein erbschein beantragt werden muss

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

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#6
 Von 
WaRbalL
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ahso ok ... gut zu wissen

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#7
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

zu 1.: Eine Änderung des Grundbuches per Erbschein ist eine Grundbuchberichtigung, die innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall kostenlos ist.

Mit der Generalvollmacht kannst Du das Grundbuch nicht berichtigen lassen. Du könntest die Grundstücke per notariellem Vertrag an Dich übertragen, wobei ich gar nicht weiß ob so etwas gehen würde. Auf jeden Fall wäre das mit erheblichen Gebühren verbunden.

Gilt die Vollmacht überhaupt über den Tod hinaus?

zu 2.: Wenn Du als Begünstigter in der Lebensversicherung eingetragen bist, dann gehört diese nicht zum Nachlass. Aber wofür ist das wichtig, wenn Du sowieso Alleinerbe bist?

Der Erbschein ist übrigens nur der Nachweis gegenüber Grundbuchamt oder Banken, dass man Erbe ist. Eigentümer wirst Du bereits mit dem Tod Deines Vaters. Daher hat die Meldung des Erbes an die Arge auch nichts mit der Beantragung des Erbscheines zu tun.

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#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#10
 Von 
WaRbalL
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

danke tao für deine antwort...

ja bin allein erbe

wo beantrage ich den erbschein beim bezirksamt?

und damit muss ich dann zum amt für liegenschaften or what?

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#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Den Erbschein beantragt man beim Amtsgericht. Für die Eintragung ins Grundbuch wirst du einen Notar benötigen.
Das die Behörde dein Vermögen erfährt, kannst du bei den heutigen Computerprogrammen sowieso nicht verhindern. Du hast Freibeträge.
Wenn du in das Haus selber einziehst (und damit die Miete sparst), wirst du das sicherlich nicht verkaufen müssen. Als Auto steht dir 1 zu, den Rest wirst du verkaufen müssen.
Das Geld von der Lebensversicherung ist auch Vermögen.
Laut Gesetz bist du verpflichtet, eine Änderung deines Einkommens/Vermögens SOFORT zu melden. Das würde ich an deiner Stelle auch machen (du kannst natürlich auch ein bißchen warten, so nach der Devise, du wolltest erst ermitteln, ob es noch andere Erben gibt).
Da ja Vermögen (auch bar durch die LV) vorhanden sein wird, sehe ich kein Problem, den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Die Umschulung an sich soll ja deine Berufschancen verbessern. Ich kann mir hier nur vorstellen, dass du keinen Unterhalt erhälst, die Kosten für die Schulung aber weiterhin vom Amt getragen wird.

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