Vater gibt Sohn keine Auskunft

23. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
danny2309
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater gibt Sohn keine Auskunft

Ich habe ein riesen Problem. Ich habe 2005 meine Mutter verloren. Da meine Eltern zusammen Immobilien erstanden und diese auch vermietet. Mein Vater und ich sind ja nun eine Erbengemeinschaft. Er hat mich immer mit der Insolvenz unserer Firma und dem damit verbundenem Prozess über die eventuelle Haftung der Erbengemeinschaft mit deren Vermögen hingehalten. Dieser Prozess ist nun zu Gunsten der Erbengem.
ausgegangen. Es sind nun 2 Immobilien mit vermieteten WE und auch Aktiendepots und andere Geldanlagen im Wert von nicht weniger als 60000 € als für die Einnahmen der Erbengemeinschaft vorhanden. Ich habe mich damals ahnungslos wie ich war auf meinen Vater verlassen und ihm geklaubt ohne zu prüfen was wirklich an Kapital da ist und ob es wirklich keine weiteren Lebensversicherungen gibt. Ich habe in den letzten zwei Jahren herausgefunden, dass mein Vater mir nicht nur eine Lebensversicherung sondern auch 1-3 andere Konten unterschlagen bzw. nicht die Einsicht der Konten gewehrt hat. Ich habe ihm damals die Vollmacht gegeben alles zu verwalten und meine Interessen zu vertreten. Dummerweise dachte ich nicht an so viel Niederträchtigkeit eines Vaters gegenüber seines Sohnes. Nun komme ich zu meiner Frage: Wie kann ich alle Einkünfte und Anlagen der Erbgemeinschaft in Erfahrung bringen ohne meinen Vater zu fragen? Wie lange gilt in der Regel eine Vollmacht der o.g. Form und wie oder wo kann ich ihm diese Vollmacht entziehen? Ich bin auf diesem Rechtsgebiet nicht bewandert und freue mich über jeden Tip der mich da etwas sicherer macht.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 303x hilfreich)

das Hauptproblem ist doch - bist du sicher, das das in die Erbmasse fällt, was du meinst als Erbe anzusehen. Geld und Häuser, die dein Vater vor Ehe besessen hat und selbst geerbt hat, geht nicht in die Erbmasse deiner Mutter

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" Gruss aus Offenbach"

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8627 Beiträge, 4681x hilfreich)

@OFentsch
Wo steht denn, dass der Vater die Immobilien vor der Ehe besessen hat oder diese geerbt hat?

#Wie kann ich alle Einkünfte und Anlagen der Erbgemeinschaft in Erfahrung bringen ohne meinen Vater zu fragen?#
Diese Auskünfte kann man bei den Banken etc. unter Vorlage eines Erbnachweises (ggf. gegen Entgelt) in Erfahrung bringen.

#Wie lange gilt in der Regel eine Vollmacht der o.g. Form..#
Solange bis man die Vollmacht widerruft.

#.. und wie oder wo kann ich ihm diese Vollmacht entziehen?#
Du kannst ihm dies schriftlich, möglichst per Einschreiben per Rückschein mitteilen. Ich würde dies auch den beteiligen Banken etc. mitteilen. Ob er sich daran hält, ist eine andere Geschichte.

#Ich habe in den letzten zwei Jahren herausgefunden, dass mein Vater mir nicht nur eine Lebensversicherung unterschlagen hat.#
Wenn bei der LV ein Bezugsberechtigter eingetragen war, gehört diese nicht zum Nachlass.



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 303x hilfreich)

quote:
@OFentsch
Wo steht denn, dass der Vater die Immobilien vor der Ehe besessen hat oder diese geerbt hat?

Nirgends - das ist aber einer der großen Irrtümer, das alles Eigentum eines Ehepaares in das Erbe fällt. Insbesondere Immobilien werden oft vererbt. Anderes Beispiel -wie du selbst geschrieben hast- ist die Lebensversicherung, die Erben gerne abgreifen würden, deren Summe aber dem Berechtigten alleine zusteht.
Nimmt man den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft an, von dem hier auch nichts bekannt ist.

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" Gruss aus Offenbach"

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