Vater ist verst.- Stiefmutter will nichts zahlen

7. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
dspankow
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 31x hilfreich)
Vater ist verst.- Stiefmutter will nichts zahlen

ein nettes Hallo,

unser Vater ist verstorben und hinterlässt eine 2.Ehefrau und 2 leibliche Kinder (erwachsen).
Ein Testament besteht nicht. Er hat einige Anlagen und irgendwie eine LV. Die Beerdigung wollte die 2. Ehefrau allein tragen, obwohl wir es mit ihr zu dritt teilen wollten.
Nun meine Frage: Werden wir vom Amtsgericht oder so angeschrieben, ob wir das Erbe annehmen wollen oder muß das mit der 2. Ehefrau verhandelt werden?
Haben wir überhaupt die Möglichkeit, in seine finanzielle
Situation Einsicht zu nehmen?
Ist ein Anwalt zu kontaktieren von nöten?
Eigentlich verstehen wir uns gut mit der 2. Ehefrau unseres Vaters. Jedoch hat sie kurz vor seinem Versterben ( was abzusehen war , neues, sehr teures Mobiliar gekauft und ebenso sein Auto an ihre leibliche Tochter verschenkt, da er nicht mehr in der Lage war, selber zu fahren.
All dies kommt uns sehr berechnend vor.
Wie verhalten wir uns und was sollen wir tun?
Vielen Dank im Voraus

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
sind neben dem Ehegatten gleichzeitig gesetzliche Erben erster Ordnung erbberechtigt, so erbt der überlebende Ehegatte 1/4 des Nachlasses.
Bestand zwischen den Eheleuten der Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird die Erbquote des überlebenden Ehegatten pauschal um 1/4 erhöht.
Dem Ehegatten stehen vorab der eheliche Hausrat und die Hochzeitsgeschenke zu.
Das bedeutet, dass das Vermögen eures Vaters den Kindern zur Hälfte vererbt wird. Auf dieser Grundlage müßt ihr euch mit der Witwe auseinandersetzen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8010 Beiträge, 4497x hilfreich)

Nun meine Frage: Werden wir vom Amtsgericht oder so angeschrieben, ob wir das Erbe annehmen wollen oder muß das mit der 2. Ehefrau verhandelt werden?
Da kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge und ihr erbt "automatisch".

Das Nachlassgericht wird nicht von Amts wegen tätig.

Haben wir überhaupt die Möglichkeit, in seine finanzielle Situation Einsicht zu nehmen?
Mit einem Erbschein erhaltet ihr Auskunft z.B. bei Banken.



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