Vater möchte Pflichtteilverzicht

18. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
go639056-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater möchte Pflichtteilverzicht

Moin zusammen,

Situation ist folgende. Meine Zwillingsschwester und ich haben bei unserer Mutter und ihrem neuem Mann einen Pflichtteilverzicht unterschrieben. Dies haben wir zusammen mit unseren beiden Stiefbrüdern gemacht, welche seine Kinder sind. Hintergrund ist der, das bei dem Tod unseres Stiefvaters unsere Mutter nicht aus dem Haus geworfen wird, sofern die Söhne von ihm ihren Pflichtteil einfordern. Andersrum genauso. Die Beziehung zwischen uns allen würde ich als sehr gut bezeichnen, kein Streit oder viel Stress.

Unser leiblicher Vater möchte nun auch das wir beide das bei ihm Unterschreiben. Er hat neu geheiratet. Die Frau hat KEINE Kinder und bekommt auch keine mehr. Die Beziehung von ihr zu uns beiden ist nicht gerade gut. Die beiden haben keine Immobilien oder ähnliches. Unser Vater hat Aktien, ETFs usw. Aber den genauen Wert kennen wir nicht. Sie ist gute 10 (oder15?) Jahre jünger. Er argumentiert das wir das ja auch bei unserer Mutter unterschrieben haben.

Für mich ist das nur eine andere Situation. Ich will das meine Mutter sorgenfrei nach dem Tod ihres neues Mannes leben kann. Sollte mein Vater versterben ist mir seine Frau, so leid es mir tut, ****** egal. Und aufgrund der Beziehung nehme ich auch an das nicht viel übrig bleibt sollte sie irgendwann mal sterben. Und mein Bauchgefühl sagt mir das die noch mehr planen, denn nach seinem Tod sind meine Schwester und ich ihr sicherlich auch komplett egal.

Gibt es irgendeinen Grund warum wir das Unterschreiben sollten? Über eine Abfindung würde auch noch nicht gesprochen. Aber da wir keine bei unserer Mutter verlangt haben, wird er das sowieso so auslegen, das wir keine bekommen sollten da wir bei unserer Mutter ja schon keine hatten.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8366 Beiträge, 4595x hilfreich)

Zitat (von go639056-1):
Gibt es irgendeinen Grund warum wir das Unterschreiben sollten?

Nein.
Zitat:
Über eine Abfindung würde auch noch nicht gesprochen. Aber da wir keine bei unserer Mutter verlangt haben, wird er das sowieso so auslegen, das wir keine bekommen sollten da wir bei unserer Mutter ja schon keine hatten.

Der Vater kann euch nicht zwingen auf euren Erb-/Pflichtteilsanspruch zu verzichten.

Es geht den Vater nichts an, ob und was ihr gegenüber der Mutter und dem Stiefvater unterschrieben habt. Weshalb weiß er davon?

Der Verzicht bei der Mutter wurde notariell beurkundet?

-- Editiert von User am 18. Juli 2023 10:54

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#2
 Von 
go639056-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Der Verzicht bei der Mutter wurde notariell beurkundet?


Ja, das haben wir zu 6 beim Notar unterschrieben. Ich bereue es auch bis heute nicht, da meine Mutter nicht die finanziellen Mittel hat das Reihenhaus alleine zu stemmen, erst Recht nicht wenn unsere Stiefbrüder ihren Pflichtteil einfordern würden.

-- Editiert von User am 18. Juli 2023 10:51

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8366 Beiträge, 4595x hilfreich)

Zitat (von go639056-1):
Ich bereue es auch bis heute nicht, da meine Mutter nicht die finanziellen Mittel hat das Reihenhaus alleine zu Stämmen, erst Recht nicht wenn unsere Stiefbrüder ihren Pflichtteil einfordern würden.

Dann ist doch alles gut. :wink:

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#4
 Von 
go639056-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Der Vater kann euch nicht zwingen auf euren Erb-/Pflichtteilsanspruch zu verzichten.

Es geht den Vater nichts an, ob und was ihr gegenüber der Mutter und dem Stiefvater unterschrieben habt. Weshalb weiß er davon?


Entweder ich oder meine Schwester müssen ihm das erzählt haben.

Ich nehme ganz stark an das wir durch den Einfluss seiner Frau enterbt werden, sofern wir nicht Unterschreiben. Sollten wir Unterschreiben nehmen wir an das eh nicht viel übrig bleibt. Das Verhältnis wird sicherlich auch zu ihm kippen. Ich kämpfe halt innerlich ob es das wert ist

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8366 Beiträge, 4595x hilfreich)

Zitat (von go639056-1):
Entweder ich oder meine Schwester müssen ihm das erzählt haben.

:augenroll:
Zitat:
Ich nehme ganz stark an das wir durch den Einfluss seiner Frau enterbt werden, sofern wir nicht Unterschreiben

Ein Pflichtteilsverzicht wird i.d.R. dann gemacht, wenn dadurch Kind auf den Tod des Erststerbenden auf seinen Anspruch verzichtet und als Erne des Überlebenden eingesetzt wird. Wenn dann allerdings kein Nachlass (mehr) vorhanden ist...

Wie heißt es so schön: lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. :grins:

-- Editiert von User am 18. Juli 2023 11:37

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6720 Beiträge, 1562x hilfreich)

Zitat (von go639056-1):
Ich nehme ganz stark an das wir durch den Einfluss seiner Frau enterbt werden, sofern wir nicht Unterschreiben.

Durch die Enterbung entsteht der Anspruch auf das Pflichtteil.

Der geforderte Pflichtteilsverzicht soll also die Ansprüche noch weiter auf Null drücken.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#7
 Von 
Hans35
Status:
Schüler
(151 Beiträge, 33x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Durch die Enterbung entsteht der Anspruch auf das Pflichtteil.


Etwas deutlicher: Ein Verzicht auf den Pflichtteil hat überhaupt nur dann einen rechtlichen Sinn, wenn in einem Testament der Betreffende enterbt wird (weil jemand anderes wirklich alles erben soll).

Du musst also 100% davon ausgehen, dass du von deinem Vater vollständig enterbt werden sollst.

Das ist bei deiner Mutter im Übrigen nicht anders: Dein Stiefvater soll per Testament einzige Erbe sein, wenn deine Mutter stirbt. Und da hat das auch Sinn: Er soll keine Probleme bekommen, wenn er sonst Pflichtteilansprüche auszahlen müsste. In der Regel mach man das nur dann, wenn in einem gemeinsamen Testament (von Mutter und Stiefvater) geregelt ist, dass nach dem Tod des "Zweitversterbenden" dann alle Kinder, nämlich du, deine Schwester und eure Stiefgeschwister, ihren gerechten Anteil bekommen werden. Nach dem Gesetz hätten ohne ein solches Testament deine Schwerster und du keinerlei Erbanspruch, wenn dein Stiefvater erst nach deiner Mutter verstirbt.

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#8
 Von 
go639056-1
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Hans35):
Nach dem Gesetz hätten ohne ein solches Testament deine Schwerster und du keinerlei Erbanspruch, wenn dein Stiefvater erst nach deiner Mutter verstirbt


Insgesamt dachte ich mir das schon. Meine Schwester konnte dank niedrigem Einkommen für 15€ kurz mit einem Anwalt reden und der war schon etwas verdutzt warum wir das Unterschreiben wollen würden.

Lediglich den letzten Satz müsstest du mir erklären. Warum würden wir nichts erben? Würde der erbanspruch (zb der Anteil der Immobilie) nicht erst auf unseren Steifvater gehen, und anschließend bei seinem Tod an uns und seine Kinder? Irrelevant ob wir auf den Pflichtteil verzichten oder nicht?

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8366 Beiträge, 4595x hilfreich)

Zitat (von go639056-1):
Warum würden wir nichts erben? Würde der erbanspruch (zb der Anteil der Immobilie) nicht erst auf unseren Steifvater gehen, und anschließend bei seinem Tod an uns und seine Kinder? Irrelevant ob wir auf den Pflichtteil verzichten oder nicht?

Gesetzliche Erben sind nur dessen Kinder. Du hast bzgl. deinem Stiefvater keinen gesetzlichen Erbanspruch, sondern du erbst nur dann, wenn es ein entsprechendes Testament/Erbvertrag gibt.

Testamente können allerdings geändert werden! Deshalb macht man einen Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht. Die im Erbvertrag bestimmte Erbfolge kann nicht einseitig (ohne deine Zustimmung) geändert werden.

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