Hallo,
ich bin etwas ratlos. Meine Eltern sind geschieden und mein Vater hat neu geheiratet und 3 neue Kinder. Nun hat die neue Ehefrau sehr viel von dem gemeinsamen Haus bezahlt, sodass sie will, dass das Haus am Ende auch nur an ihre Kinder geht. (Kann ich iwo nachvollziehen, oder?) Nun meinen sie, dass es am einfachsten wäre, ich unterschreibe notariell einen Pflichtteilverzicht bei einem Notar, der ihr Bekannter ist. Und mein Vater meinte, er würde danach seinen restlichen Besitz durch 4 teilen und das vertraglich festhalten.
Was haltet ihr davon? Ist das ein angemessenes Vorgehen?
Ich habe auch keinerlei Vertrag im Vornherein bisher zu sehen bekommen.
Danke für euer Meingungen schonmal.
Vater und Stiefmutter wollen Pflichtteilverzicht
28. September 2023
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Frage vom 28. September 2023 | 09:19
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater und Stiefmutter wollen Pflichtteilverzicht
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#1
Antwort vom 28. September 2023 | 13:34
Von
Status: Unbeschreiblich (49225 Beiträge, 17323x hilfreich)
ZitatNun meinen sie, dass es am einfachsten wäre, ich unterschreibe notariell einen Pflichtteilverzicht bei einem Notar, der ihr Bekannter ist. Und mein Vater meinte, er würde danach seinen restlichen Besitz durch 4 teilen und das vertraglich festhalten. :
Das sollte man in einen gemeinsamen Vertrag packen und nicht in zwei separate Verträge.
#2
Antwort vom 28. September 2023 | 16:24
Von
Status: Richter (8455 Beiträge, 4620x hilfreich)
ZitatIch bin etwas ratlos. Meine Eltern sind geschieden und mein Vater hat neu geheiratet und 3 neue Kinder. Nun hat die neue Ehefrau sehr viel von dem gemeinsamen Haus bezahlt, sodass sie will, dass das Haus am Ende auch nur an ihre Kinder geht. :
... und was will der Vater?
Zitat:Nun meinen sie, dass es am einfachsten wäre, ich unterschreibe notariell einen Pflichtteilverzicht.
... am einfachsten für wen?
Zitat:Und mein Vater meinte, er würde danach seinen restlichen Besitz durch 4 teilen und das vertraglich festhalten.
Was wäre, wenn es beim Tod des Vaters keinen restlichen Besitz mehr gibt?
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#3
Antwort vom 29. September 2023 | 09:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas sollte man in einen gemeinsamen Vertrag packen und nicht in zwei separate Verträge. :
Also ich hab nochmal nachgebohrt und es ist scheinbar ein beschränkter Pflichtteilsverzicht bezogen auf das eine Objekt.
Ich frage mich. Der Pflichtteilsverzicht zieht ja erst, wenn ich laut Testament kein Erbe bekomme oder ?
#4
Antwort vom 29. September 2023 | 10:09
Von
Status: Praktikant (773 Beiträge, 133x hilfreich)
Vermutlich gehts hier auch um den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
Sprich: auch wenn die Erbe wärst (vom Rest aber nicht vom Haus), wäre vielleicht noch ein ergänzender Anspruch gegen die Hauserben möglich.
#5
Antwort vom 29. September 2023 | 11:18
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatSprich: auch wenn die Erbe wärst (vom Rest aber nicht vom Haus), wäre vielleicht noch ein ergänzender Anspruch gegen die Hauserben möglich. :
Kannst du das nochmal genauer erklären?
Ist es nicht so, dass sie es nicht einfach per Testament klären könnten, dass die anderen die Immobilie kriegen? Wieso muss ich in dem Fall als Erbe auf was verzichten?
Oder ist das die gängige Art, einen Erbgegenstand "auszuschließen" für einen Teil der Erben?
Und hat das Auswirkungen, wenn ich jetzt verzichte, und mein Vater vor meiner Stiefmutter stirbt?
#6
Antwort vom 29. September 2023 | 12:03
Von
Status: Master (4009 Beiträge, 643x hilfreich)
ZitatUnd mein Vater meinte, er würde danach seinen restlichen Besitz durch 4 teilen und das vertraglich festhalten. :
Kommt doch auch drauf an, was dann noch übrig bleibt?
Er kann vorher seiner Frau einiges verschenken, z.B. Bargeld.
Er kann ein Pflegefall werden und sein restlicher Besitz, wird für Pflegeheimkosten verwendet.
Geerbt wird nach dem Sterben und bis dahin kann sich viel ändern.
Lassen sie sich von einem Notar beraten, aber nicht von dem Bekannten der Ehefrau ihres Vaters.
#7
Antwort vom 29. September 2023 | 12:17
Von
Status: Unbeschreiblich (49225 Beiträge, 17323x hilfreich)
ZitatAlso ich hab nochmal nachgebohrt und es ist scheinbar ein beschränkter Pflichtteilsverzicht bezogen auf das eine Objekt. :
Auch das ist möglich und ich tippe darauf, dass es sich um einen Erb- und Pflichtteilsverzicht bezüglich des Hauses handelt.
ZitatIch frage mich. Der Pflichtteilsverzicht zieht ja erst, wenn ich laut Testament kein Erbe bekomme oder ? :
Nur dann, wenn es sich um einen reinen Pflichtteilsverzicht handelt.
ZitatOder ist das die gängige Art, einen Erbgegenstand "auszuschließen" für einen Teil der Erben? :
Eine gängige Art ist das nicht, aber es kommt vor und es gibt auch Fälle, in denen es Sinn macht.
Regelmäßig ist so etwas aber mit Gegenleistungen des Erblassers verbunden, die im gleichen Vertrag festgehalten werden.
Hier verspricht der Vater, dass Du von seinem restlichen Vermögen mindestens 1/4 erbst. Was spricht denn dagegen, das gleich in den Vertrag mit aufzunehmen? Dabei ist mir natürlich unbekannt, wieviel das 1/4 ist, denn 1/4 von 0 ist natürlich auch 0. Auf der anderen Seite würdest Du nur 1/8 erben, wenn Dein Vater vor der Stiefmutter verstirbt.
ZitatUnd hat das Auswirkungen, wenn ich jetzt verzichte, und mein Vater vor meiner Stiefmutter stirbt? :
Ja klar hat das Auswirkungen. Dabei gehe ich davon aus, dass Vater und Stiefmutter zu je 50% als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind.
Man kann sich ja durchaus auf so einen Vertrag einlassen, denn der schafft klare Verhältnisse. Das sollte dann aber in beide Richtungen gelten.
Ansonsten ist die mündliche Aussage Deines Vaters, Du würdest 1/4 seines restlichen Vermögens erben genausoviel wert wie Dein mündliches Versprechen, dass Du bezüglich des Hauses keinen Pflichtteil fordern wirst. Beides erfordert tiefes Vertrauen, dass der Andere seine Zusage einhält.
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