Hallo Forenmitglieder,
mein Vater ist Ende April verstorben und sein Auto wurde zur Beweissicherung von der Polizei beschlagnahmt und wieder freigegeben. Durch die Beschlagnahmung sind "nur" Standgebühren entstanden, welche immer noch laufen.
Ich muss dazu sagen, dass das Auto so nicht fahrbereit ist und ich es dementsprechend nicht abgeholt habe, bevor ich nicht sicher war das Erbe anzutreten.
Nun habe ich zwischenzeitlich das Erbe ausgeschlagen und heute eine Rechnung vom Abschleppdienst für die bisherigen Standgebühren (+ weitere Tage) erhalten.
Nachdem ich das Erbe ausgeschlagen habe, habe ich die Zulassungsbescheinigung Teil I, den Zweitschlüssel und die Anschrift des Abschleppdienstes der Bank übergeben, da dass Auto noch finanziert war.
Ich möchte nun wissen, ob ich trotz Erbausschlagung für die Kosten aufkommen muss, so lange das Auto beim Abschleppdienst steht? Ich habe ja eigentlich keine Handhabe über das Fahrzeug und kann die endgültige Standdauer nicht beeinflussen.
Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten!
Vater verstorben, Auto steht beim Abschleppdienst, Standgebühren, Erbe ausgeschlagen
12. Juni 2015
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Frage vom 12. Juni 2015 | 19:22
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater verstorben, Auto steht beim Abschleppdienst, Standgebühren, Erbe ausgeschlagen
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#1
Antwort vom 12. Juni 2015 | 20:27
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 607x hilfreich)
Da es nicht Ihr Auto ist - oder war - müssen Sie meines Erachtens nicht für die Gebühren aufkommen.
Sie sollten dies dem Abschleppdienst (und der Bank) mitteilen.
Und jetzt?
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