Mein Vater ist verstorben, meine Mutter lebt, ich bin die einzige Tochter.
Meine Frage, ich als einzige Tochter möchte zu Gunsten meiner Mutter auf den gesetzlichen Erbpflichteil meines Vaters verzichten.
Was muss ich tun?
Muss das über ein Notar abgewickelt werden?
Zusätzlich kommt dazu, da ich selbst einen Schwerbehindertenausweis mit 60% habe und laut ärtzlichen Gutachten nur 6 Stunden am Tag arbeiten kann, bin ich derzeit auch arbeitslos und auch arbeitslos gemeldet. Aber ich möchte nicht, dass jetzt plötzlich das Geld von mir gestrichen wird.
Vater verstorben, Mutter lebt - Verzicht auf Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Solange keine Immobilien zur Erbmasse gehören brauchen Sie
nichts zu unternehmen.
Allenfalls können Sie bei der Bank Ihrer Mutter eine Verzichtserklärung unterzeichnen.
-----------------
""
DANKE
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#Meine Frage, ich als einzige Tochter möchte zu Gunsten meiner Mutter auf den gesetzlichen Erbpflichteil meines Vaters verzichten.#
Ich gehe davon aus, dass kein Testament vorhanden ist und die gesetzliche (Mit)Erbin geworden bist.
Eine Erbschaft kann nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Anfalls der Erbschaft ausgeschlagen werden; du kannst nicht zu Gunsten deiner Mutter ausschlagen.
#Was muss ich tun? Muss das über ein Notar abgewickelt werden?#
Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht, Amtsgericht am Wohnort oder Notar abgegeben werden.
Sollte die Frist verjährt sein, bist du Erbe geworden.
#Aber ich möchte nicht, dass jetzt plötzlich das Geld von mir gestrichen wird.#
Was du möchstes ist nicht relevant.
#Solange keine Immobilien zur Erbmasse gehören brauchen Sie
nichts zu unternehmen.#
An der rechtlichen Situationn ändert sich nichts, selbst wenn eine Immobilie vorhanden wäre.
#Allenfalls können Sie bei der Bank Ihrer Mutter eine Verzichtserklärung unterzeichnen.#
Was soll das bringen?
-----------------
" "
Erbin sein und sein Erbe "einfordern" sind ja zwei verschiedene Dinge. Hier spielt es sicher auch eine Rolle, ob es überhaupt nennenswertes Erbe gibt.
Sollte das Erbe sehr hoch sein, dann könnte es zu Problemen führen, wenn du Hartz IV erhälts, weil du dich dann nicht "arm" machen darfst, d.h., das Amt täte dann so, als wenn du das Erbe angenommen hättest.
Hausrat usw. gehört nicht zum Erbe. Bleibt denn dann überhaupt noch etwas?
-----------------
""
DANKE!
Ich habe einen Notar empfohlen bekommen, bei dem werde ich mich nächste Woche gleich melden.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten