Vater verstorben, Mutter lebt - Verzicht auf Erbe

21. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
soulofdragon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)
Vater verstorben, Mutter lebt - Verzicht auf Erbe

Mein Vater ist verstorben, meine Mutter lebt, ich bin die einzige Tochter.
Meine Frage, ich als einzige Tochter möchte zu Gunsten meiner Mutter auf den gesetzlichen Erbpflichteil meines Vaters verzichten.
Was muss ich tun?
Muss das über ein Notar abgewickelt werden?

Zusätzlich kommt dazu, da ich selbst einen Schwerbehindertenausweis mit 60% habe und laut ärtzlichen Gutachten nur 6 Stunden am Tag arbeiten kann, bin ich derzeit auch arbeitslos und auch arbeitslos gemeldet. Aber ich möchte nicht, dass jetzt plötzlich das Geld von mir gestrichen wird.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Solange keine Immobilien zur Erbmasse gehören brauchen Sie
nichts zu unternehmen.
Allenfalls können Sie bei der Bank Ihrer Mutter eine Verzichtserklärung unterzeichnen.

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#2
 Von 
soulofdragon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

DANKE

4x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#Meine Frage, ich als einzige Tochter möchte zu Gunsten meiner Mutter auf den gesetzlichen Erbpflichteil meines Vaters verzichten.#
Ich gehe davon aus, dass kein Testament vorhanden ist und die gesetzliche (Mit)Erbin geworden bist.
Eine Erbschaft kann nur innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Anfalls der Erbschaft ausgeschlagen werden; du kannst nicht zu Gunsten deiner Mutter ausschlagen.

#Was muss ich tun? Muss das über ein Notar abgewickelt werden?#
Die Ausschlagung muss beim Nachlassgericht, Amtsgericht am Wohnort oder Notar abgegeben werden.

Sollte die Frist verjährt sein, bist du Erbe geworden.

#Aber ich möchte nicht, dass jetzt plötzlich das Geld von mir gestrichen wird.#
Was du möchstes ist nicht relevant.

#Solange keine Immobilien zur Erbmasse gehören brauchen Sie
nichts zu unternehmen.#
An der rechtlichen Situationn ändert sich nichts, selbst wenn eine Immobilie vorhanden wäre.

#Allenfalls können Sie bei der Bank Ihrer Mutter eine Verzichtserklärung unterzeichnen.#
Was soll das bringen?



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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Erbin sein und sein Erbe "einfordern" sind ja zwei verschiedene Dinge. Hier spielt es sicher auch eine Rolle, ob es überhaupt nennenswertes Erbe gibt.

Sollte das Erbe sehr hoch sein, dann könnte es zu Problemen führen, wenn du Hartz IV erhälts, weil du dich dann nicht "arm" machen darfst, d.h., das Amt täte dann so, als wenn du das Erbe angenommen hättest.

Hausrat usw. gehört nicht zum Erbe. Bleibt denn dann überhaupt noch etwas?

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#5
 Von 
soulofdragon
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 4x hilfreich)

DANKE!
Ich habe einen Notar empfohlen bekommen, bei dem werde ich mich nächste Woche gleich melden.

0x Hilfreiche Antwort

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