Vater verstorben, Schulden sind da und eine hohe Lebensversicherung - wie weiter?

11. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Altdorfer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater verstorben, Schulden sind da und eine hohe Lebensversicherung - wie weiter?

Folgender Sachverhalt:

Mein Vater nach langer Krankheit verstorben.

Meine Mutter und seine Ehegattin und ich sind die Hinterbliebenen.

Mein Vater hat zu Lebzeiten verschiedene Schulden in seinem Namen gemacht (Privatkredite, Kreditkarte etc)

Eigentum ist keines vorhanden. Genauso wenig irgendwelche wertvollen Gegenstände in der Wohnung.

Lediglich eine Risikolebensversicherung ist da, welche im Todesfall vom Vater für meine Mutter ist.

Nun meine Frage: Müssen wir die Erbschaft ausschlagen und sind daher nicht mehr verpflichtet die Schulden meines Vaters zurück zu zahlen?

Und wenn ja, wie sind die Konsequenzen - z. B. Pfändungversuche der Banken in der Wohnung?

Und ist die Lebensversicherung meiner Mutter sicher oder kann diese zur Schuldentilgung von den Banken hergenommen werden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Müssen wir die Erbschaft ausschlagen und sind daher nicht mehr verpflichtet die Schulden meines Vaters zurück zu zahlen?


Eine Verpflichtung zur Ausschlagung gibt es nicht. Wenn man aber nichts mit den Schulden zu tun haben möchte, dann wäre eine Ausschlagung ratsam.

Zitat:
Und wenn ja, wie sind die Konsequenzen - z. B. Pfändungversuche der Banken in der Wohnung?


Was gibt es denn dort aus dem Nachlass des Vaters, was man pfänden könnte? Da der Aufwand für die Pfändung mutmaßlich größer ist als der Nutzen, passiert das wahrscheinlich nicht. Theoretisch denkbar wäre es aber, dass eine Pfändung erfolgt.

Zitat:
Und ist die Lebensversicherung meiner Mutter sicher oder kann diese zur Schuldentilgung von den Banken hergenommen werden?


Wenn Deine Mutter als Bezugsberechtigte eingetragen ist, dann hat sie trotz Ausschlagung Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme. Für die Schuldentilgung muss der Auszahlungsbetrag nicht verwendet werden.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Altdorfer):
Lediglich eine Risikolebensversicherung ist da, welche im Todesfall vom Vater für meine Mutter ist.
Das hat dann nichts mit dem Erbe zu tun. Die Versicherungsleistung ist also eine vertraglich zugesicherte Leistung an deine Mutter und völlig unabhängig davon, ob das Erbe ausgeschlagen wird oder nicht.
Wenn also nur Schulden geerbt werden, dann sollte man das Erbe ausschlagen.
!!! Damit verliert man jeglich Ansprüche an der Erbmasse!!! Man wird also noch nicht einmal ein Bild oder irgendein Andenken an den Vater erhalten. Die komplette Erbmasse geht verloren, auch die Dinge ohne realen Wert.

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