Vater verstorben, Schulden vererbt?

14. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
warrior9786
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Vater verstorben, Schulden vererbt?

Hallo zusammen,

bin gerade etwas beunruhigt, vielleicht kennt sich ja jemand mit der Materie aus und kann weiterhelfen.

Ich schildere mal den Fall.


Mein werter Erzeuger ist im vergangenen Jahr (März) verstorben. Ich hatte ihn zuvor knapp 15 Jahre lang nicht gesehen. Er war schwerster Alkoholiker, woraufhin sich meine Mutter irgendwann von ihm scheiden ließ. Natürlich hatte er auch kein Interesse am Sorgerecht etc...

Ich bin kein Monster oder so, aber ich hatte irgendwann mit der Geschichte abgeschlossen. So viele Chancen, so viele Enttäuschungen, naja egal...

Wie gesagt, ich erfuhr dann im März letzten Jahres durch meine Oma, dass mein Vater verstorben war. Nicht mehr und nicht weniger. Er hatte zuletzt wieder bei ihr gewohnt und demnach war dies auch seine letzte Anschrift.

Nun kam in den vergangenen Tagen ein Brief an, adressiert an meinen toten Vater, der besagt dass er Schulden hatte. Ein paar Tage später kam ein weiterer...

Ich denke mal, dass mein Vater die Briefe zu Lebzeiten stets ignorierte und sie in seiner Abhängigkeit einfach wegwarf, anders kann ich es mir nicht erklären. Jedenfalls hatte keiner Kenntnis von diesen Geschichten...


Kann mir vielleicht jemand sagen, was dies für mich bedeutet? Besteht die Möglichkeit, dass dies früher oder später alles auf mich zurückfällt? Ich mein, theoretisch könnte dies ein Fass ohne Boden sein....

Bin für jede Hilfe dankbar.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Besteht die Möglichkeit, dass dies früher oder später alles auf mich zurückfällt? Ich mein, theoretisch könnte dies ein Fass ohne Boden sein.... <hr size=1 noshade>

Ja. Die besteht in der Tat.

Du solltest schonmal das Wort "Nachlassinsolvenz" in eine Suchmaschine deiner Wahl eingeben.

Hast du noch Geschwister (die wären ja auch Erben und gleichermaßen betroffen)?




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#2
 Von 
warrior9786
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)


Nun, ich habe eine ältere Schwester, wobei wir aber nicht denselben Vater haben, von daher hat sie wohl nix zu befürchten, denke ich mal.

Wie sieht es denn aus mit einem Erbschein, oder so? Wie gesagt, ich habe lediglich telefonisch vom Tod erfahren, hab nie irgendwas unterschrieben oder dergleichen, spielt das eine Rolle?

Es gab halt auch nix zu erben, ein Alkoholabhängiger der in den letzten Jahren wieder bei seiner Mutter landet, hat irgendwie nix mehr von Wert, weswegen ich mich mit dem Thema nie wirklich auseinander gesetzt habe.

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-- Editiert warrior9786 am 14.11.2014 13:27

-- Editiert warrior9786 am 14.11.2014 13:28

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nun, ich habe eine ältere Schwester, wobei wir aber nicht denselben Vater haben, von daher hat sie wohl nix zu befürchten, denke ich mal. <hr size=1 noshade>

Stimmt.
Schlecht für dich, denn d.h. du bist jetzt Einzelkämpfer.

quote:<hr size=1 noshade>Wie sieht es denn aus mit einem Erbschein, oder so? Wie gesagt, ich habe lediglich telefonisch vom Tod erfahren, hab nie irgendwas unterschrieben oder dergleichen, spielt das eine Rolle? <hr size=1 noshade>

6 Wochen nachdem man vom Erbfall erfahren hat gilt das Erbe als angenommen, auch ohne Unterschrift.

quote:<hr size=1 noshade>Es gab halt auch nix zu erben, ein Alkoholabhängiger der in den letzten Jahren wieder bei seiner Mutter landet, hat irgendwie nix mehr von Wert, weswegen ich mich mit dem Thema nie wirklich auseinander gesetzt habe.
<hr size=1 noshade>

Die Schulden waren wohl noch zu vererben.
Ein Erbmasse muss nicht von Wert sein, um vererbt werden zu können.

Ich fürchte, hier ist professionelle Beratung erforderlich.

Wenn man so gar keine Ahnung von Erbrecht hat (was man ja auch nicht erwarten kann und daher auch kein Vorwurf sein soll) wird man auch mit Tante Google nicht schlau werden.





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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
warrior9786
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)



Ok,

hab mich mal flüchtig mit der Nachlassinsolvenz Geschichte auseinandergesetzt.

Es sind ja noch keine 2 Jahre vergangen und ich habe auch erst seit ein paar Tagen Kenntnis von den Schulden, also alles tutti oder bin ich auf dem Holzweg?



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-- Editiert warrior9786 am 14.11.2014 14:48

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

quote:
Wie sieht es denn aus mit einem Erbschein, oder so?

Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft z.B. gegenüber Banken etc.

quote:
Wie gesagt, ich habe lediglich telefonisch vom Tod erfahren, hab nie irgendwas unterschrieben oder dergleichen, spielt das eine Rolle?

Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge und du bist "automatisch" Erbe geworden.
quote:
Es gab halt auch nix zu erben...

Das ist ein Trugschluss, man "erbt" nämlich auch die Schulden!

Du solltest dir umgehend professionelle Hilfe suchen, sonst hast du die Schulden an der Backe. Vll kommt
auch noch die Anfechtung der Annahme der Erbschaft in Betracht - ansonsten Nachlassinsolvenz.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
warrior9786
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)



Eine Anfechtung der Annahme ist eher unrealistisch, oder?

Hab mich nun mal tiefer mit der Materie der Nachlassinsolvenz auseinandergesetzt, ich denke mal das dies die sinnvollste und auch sicherste Variante wäre.

Mir fällt kein Grund ein, warum das Gericht das Verfahren nicht umgehend wegen mangelnder Masse abweisen sollte.

Meine Frage ist nun nur noch:

Weiß zufällig jemand was die Geschichte ungefähr kostet? Ich mein selbst die Prüfung der Unterlagen, selbst wenn das Verfahren dann gar nicht eröffnet wird, wird ja nicht umsonst sein. Per Google sind die Infos dahingehend sehr sehr dürftig, hab mal irgendwo die Summe 400€ gelesen, aber vielleicht weiß ja einer von euch bescheid...

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