Vater verstorben, keinen Kontakt zur Oma die alles regelt.

22. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
MikeL123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater verstorben, keinen Kontakt zur Oma die alles regelt.

Hallo, ich bin neu hier und möchte mich kurz vorstellen.

Ich heiße Mike bin 37 Jahre alt und komme aus Brandenburg...
Meine Eltern haben sich 1997 im Guten getrennt.

Am 12.5.2019 habe ich einen Anruf erhalten und erfahren das mein Dad verstorben ist (Plötzlicher Herztod).ich bin der einzige Sohn...

Zu meinen Vater hatte ich immer ein gutes Verhältnis, aber mit seiner Mutter und seiner Schwester hatte ich über 10 Jahre keinen Kontakt mehr.

Meine Mutter hat am 13.5 bei der Schwester meines Vaters angerufen und gefragt wie es jetzt weitergeht.

Sie hat erzählt, dass sie schon dabei sind die Wohnung meine Vaters auszuräumen (sie waren direkte Nachbarn).

Die Schwester meines Vaters hat auch gleich erzählt, dass es bei meinen Vater nichts zu erben gibt und er Schulden hatte. (meine Tante und meine Oma sind nicht gut auf mich zu sprechen).

Ich weiß aber von meinen Vater (über 40 Jahre LKW Fahrer 62 Jahre und kurz vor der Rente) das er in nächste zeit eine Lebensversicherung erhalten hätte und sich von diesem Geld (ca 10000€) ein Wohnmobil kaufen wollte, um damit durch Deutschland zu fahren, wenn er Rentner ist.

Mein Vater hat vor vielen Jahren an Spielautomaten gespielt und Geld verloren.

Meine Oma hat dem aber einen Riegel vorgesetzt und ihn sein Geld eingeteilt (bestimmt schon 10 Jahre)...er hatte dann quasi immer summe X im Monat zur Verfügung... Auch hat er mir erzählt, dass er keine schulden mehr hat.

Ich habe keine Ahnung was ich jetzt machen muss. Meine Oma hat die Beerdigung schon organisiert. Ich wusste auch nicht das die Wohnung meines Vaters ausgeräumt wurden, wenn es mir nicht meine Mutter erzählt hätte.

Muss ich als einziges Kind nicht von allen in Kenntnis gesetzt werden BEVOR etwas entschieden wird?

Ich habe leider auch keine Ahnung, ob ich nun etwas Erbe oder nicht, da meine Oma und meine Tante mir sicher keine Einblicke in die unterlagen meines Vaters gewähren werden.

Bekomme ich einen Totenschein oder einen Erbschein?

sorry, ich bin einfach so verdammt traurig und habe keine Ahnung wie das nun alles vonstattengeht und was ich tun kann, bzw muss.
Lg
Mike

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von MikeL123123):
Meine Eltern haben sich 1997 im Guten getrennt.


Wurde die Ehe(?) geschieden?

Hat der Vater noch weitere Kinder?

Gibt es ein Testament?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MikeL123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie waren nicht verheiratet und ich bin der einzige Sohn.
Ein Testament gab es auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Dann bist Du Alleinerbe.

Du solltest Dir einen Überblick über den Nachlass verschaffen. Ist er werthaltig, solltest Du einen Erbschein beantragen. Ist er es hingegen nicht, solltest Du nicht als Erbe auftreten und ggf. den Nachlass innerhalb von sechs Wochen gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen.

Wer ist denn der im Todesfall Begünstigte der Lebensversicherung?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von MikeL123123):


Ich habe leider auch keine Ahnung, ob ich nun etwas erbe oder nicht, da meine Oma und meine Tante mir sicher keine Einblicke in die unterlagen meines Vaters gewähren werden.


Kann man das erzwingen? Also erzwingen, daß Oma und Tante die nötige Zuarbeit leisten und Unterlagen freigeben?

Sieht im schlechtesten Fall nämlich so aus, als daß sie noch was beiseite schaffen wollen. Um selber Nutznießer zu sein. In solchen Fällen leider plausibel.

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MikeL123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die schnelle Antwort
Begünstigte der Lebensversicherung?
Keine Ahnung wer das ist bzw sein könnte.
Wie gesagt habe ich keinen Kontakt zu meiner Oma oder Tante...
Die ganzen unterlagen, waren bei mein Vater in der Wohnung und ein paar unterlagen sind sicher auch bei meiner Oma (die sich um alles von meinen dad gekümmert hat)
mich würde auch nicht wundern, wenn ein paar wichtige unterlagen auf einmal verschwunden sind.
Woher bekomme ich denn einen Erbschein?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MikeL123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Kann man das erzwingen? Also erzwingen, daß Oma und Tante die nötige Zuarbeit leisten und Unterlagen freigeben?

Ich weiß es leider nicht, ob man das erzwingen kann.
Aber ich könnte mir vielleicht Gerichtskostenbeihilfe holen und mir dann einen Anwalt suchen der meine Oma oder meine Tante um die Herausgabe der wichtigen unterlagen bittet (Lebensversicherung, Kontoauszüge usw.)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von MikeL123123):
Begünstigte der Lebensversicherung?
Keine Ahnung wer das ist bzw sein könnte.


Du solltest unter Hinweis auf die Gesetzeslage verlangen, Dir Einblick in die Unterlagen zu geben!

Es sollte auch überlegt werden, eine gegebenenfalls ausgestellte transmortale oder postmortale Vollmacht zu widerrufen.

Zitat (von MikeL123123):
Woher bekomme ich denn einen Erbschein?


Entweder muss der selbst beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden oder aber durch einen Notar. Letzteres ist mit etwas höheren Kosten verbunden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Man sollte einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, das ist der erste Schritt. Ich würde außerdem die Großmutter und Tante schriftlich auffordern, bis zur juristischen Klärung der Angelegenheit sich jedweder Verfügung zu enthalten. Eventuell wäre es sinnvoll, einen Nachlaßverwalter bestellen zu lassen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
MikeL123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ratsuchender@123net):

Wer ist denn der im Todesfall Begünstigte der Lebensversicherung?


Ich weiß nicht bei welcher Versicherung mein Vater war.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von MikeL123123):
Ich weiß nicht bei welcher Versicherung mein Vater war.


Das geht aus den Versicherungsunterlagen oder aber aus den Kontoauszügen hervor. Du hast - wie gesagt - Anspruch darauf, diese einzusehen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
MikeL123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Erzähle das Mal meiner Oma.

Gibt es eine Frist die ich einhalten muss, um mir Einblick in die Unterlagen zu gewähren?
Weil wie gesagt, die Wohnung von meinen dad wurde schon ausgeräumt ohne das ich etwas wusste, und die Beerdigung steht auch schon fest.
Ich kann mir auch vorstellen das meine Oma oder Tante schon alle Verträge und sowas gekündigt haben.
Aber müsste ich als einziger erbe nicht davon in Kenntnis gesetzt werden?
Meine Oma ist 82 und kann recht garstig werden, ich könnte mir sogar vorstellen, dass sie mir die Tür vor der Nase zumacht.
Ich wollte vor der Beerdigung (in 4Wochen) nicht so einen Wirbel verbreiten, darum meine Frage wegen der Frist...
Und wieso ist da oben im ersten Beitrag von mir ein grüner Smiley hinter der 10000? Ich wollte nur eine ) machen. Na das sieht ja aus...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von MikeL123123):
Erzähle das Mal meiner Oma.


Das ist Deine Aufgabe als Alleinerbe.

Zitat (von MikeL123123):
Gibt es eine Frist die ich einhalten muss, um mir Einblick in die Unterlagen zu gewähren?


Hinterhertragen wird man Dir die Unterlagen sicherlich nicht. Du wirst da schon Dein Recht geltend machen müssen.

Zitat (von MikeL123123):
Weil wie gesagt, die Wohnung von meinen dad wurde schon ausgeräumt ohne das ich etwas wusste, und die Beerdigung steht auch schon fest. Ich kann mir auch vorstellen das meine Oma oder Tante schon alle Verträge und sowas gekündigt haben.


Möglicherweise handeln sie aufgrund einer ihnen erteilten Vollmacht. Eine solche sollte widerrufen werden.

Zitat (von MikeL123123):
Aber müsste ich als einziger erbe nicht davon in Kenntnis gesetzt werden?


Nur nach entsprechender Aufforderung.

Zitat (von MikeL123123):
Meine Oma ist 82 und kann recht garstig werden, ich könnte mir sogar vorstellen, dass sie mir die Tür vor der Nase zumacht.


Mit 37 Jahren sollte man seine Interessen schon gegenüber älteren Damen vertreten können. Wenn dem nicht so ist, wäre die Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe anzuraten (was möglicherweise sowie zweckmäßig wäre).

Zitat (von MikeL123123):
Ich wollte vor der Beerdigung (in 4Wochen) nicht so einen Wirbel verbreiten, darum meine Frage wegen der Frist...


Viele Erben haben völlig falsche Vorstellungen von der Erbauseinandersetzung. Sie gehen irrig davon aus, dass sie sich um nichts kümmern müssen und ihnen der Nachlass auf dem Silbertablett serviert wird. Das ist jedoch nicht der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MikeL123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mir die Sachen niemand hinterhertragen wird, ist mir schon klar. Ich meinte, ob es eine gesetzliche Frist gibt.

Und nein, ich gehe nicht davon aus das ich mich um nichts kümmern muss! Nur habe ich einfach keine Erfahrung mit diesem Thema, weil es noch nie im Raum stand. Es ist schön, dass du dich damit so super auskennst, aber gehe nicht davon aus das ich verlange das mir alles auf ein Silbertablett geliefert wird.
Wenn ich das verlangen oder erwarten würde, dann hätte ich mich hier nicht angemeldet, um Informationen einzuholen!
Die Sache ist schon traurig genug.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Unbestritten ist die Sache für die Angehörigen sehr traurig.

Allerdings hat das wenig damit zu tun, den Nachlass zu regeln. Zumindest Deine Großmutter nebst der Tante scheinen es ja wohl eilig zu haben.

Es hat auch nichts mit Pietätlosigkeit zu tun, Dir zeitnah einen Überblick über die Vermögenslage Deines verstorbenen Vaters zu verschaffen, insbesondere Dich zu erkundigen, wer der Begünstigte der Lebensversicherung ist und auf welche Summe sie abgeschlossen wurde.

Sofern Du Dich, nachdem Du Dir einen Vermögensüberblick verschaffen hast, entschlossen hast, dass Erbe anzunehmen, solltest Du einem Termin beim Nachlassgericht vereinbaren, um einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheines zu stellen. Alternativ wäre der Gang zum Notar möglich.

Die Frist zur Erbausschlagung beträgt im Übrigen lediglich sechs Wochen. Langes Zuwarten bringt mithin in keinem Falle etwas.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 23.05.2019 14:14

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Nachtrag:

Sofern Du Dich nicht mit den genannten Damen - aus welchen Gründen auch immer - auseinandersetzen möchtest, kannst Du selbstverständlich auch einen Rechtsanwalt beauftragen, Deine Erbansprüche durchzusetzen. Allerdings löst das Kosten aus und ist meines Erachtens zumindest in diesem Stadium noch nicht erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MikeL123123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß nun bei welcher Versicherung mein Vater seine Lebensversicherung hatte.
Es gibt auch jemanden der dort eingetragen ist, aber die nette Dame hat mir natürlich nicht gesagt, wer es ist.
Meine mom hatte nochmal mit meiner Oma gesprochen und die hat wohl gesagt das meine Tante drin steht.
Aber wie bekomme ich raus, ob es stimmt? , weil meine Tante ein paar tage vorher gesagt hat das sie von keiner Lebensversicherung weiß. Stehe vielleicht doch ich drin und es wird mir nicht gesagt?
Ich weiß, dass ich das recht habe alle Sachen einzusehen, aber gehört dazu auch die Lebensversicherung, wenn ein anderer begünstigter drin steht? Weil es würde ja dann nicht in die Erbmasse fließen, oder?

-- Editiert von MikeL123123 am 24.05.2019 18:56

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von MikeL123123):
Aber wie bekomme ich raus, ob es stimmt? ,


Indem Du Dir endlich Einblick in die Versicherungsunterlagen verschaffst. Du hast ein Auskunftsrecht nach § 2018 BGB .

Zitat (von MikeL123123):
Stehe vielleicht doch ich drin und es wird mir nicht gesagt?


Das ist möglich. Allerdings wird die Versicherung in dem Falle nicht einfach an die Tante oder wen auch immer leisten.

Zitat (von MikeL123123):
Ich weiß, dass ich das recht habe alle Sachen einzusehen, aber gehört dazu auch die Lebensversicherung, wenn ein anderer begünstigter drin steht?


Selbstverständlich hast Du das Recht hierzu.

Zitat (von MikeL123123):
Weil es würde ja dann nicht in die Erbmasse fließen, oder?


Das ist richtig.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Alternativ kannst Du auch selbst Auskünfte gegenüber der Versicherung einholen.

Hierzu musst Du einen Erbschein beantragen (Annahme der Erbschaft). Sollte dieser Dir dann vorliegen, kannst Du kostenpflichtig bei der Bank des verstorbenen Vaters, sofern Dir diese denn bekannt ist, Kopien von Kontoauszügen anfordern. So erhältst Du Kenntnis, bei welcher Versicherung der Vater unter welcher Versicherungsnummer lebensversichert war. Daraufhin kannst Du unter Vorlage des Erbscheins dort die gewünschten Auskünfte begehren.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.943 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen