Vater verstorben - Abschleppkosten Ordnungsamt

15. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
DariusS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater verstorben - Abschleppkosten Ordnungsamt

Hi,

Ich habe heute einen Brief bekommen das mein Vater (eher Erzeuger weil kenne den gar nicht) im April 2021 verstorben ist, da noch Abschleppkosten wegen Falschparkens von 2019 offen wären und seine anderen beiden Kinder das Erbe nicht ausgeschlagen haben soll ich nun 250 € zahlen, da ich als Grundsicherungs-Empfänger (wegen Erwerbsminderung) das Geld nicht habe (aber notfalls von Verwandten bekäme) und auch zuvor nie bescheid bekam das ich das Erbe ausschlagen kann bzw. überhaupt über den Tod meines Vaters informiert wurde kann ich da irgendwas machen oder muss ich das bezahlen?

Ich habe gelesen das ich ab Erhalt des Briefs das Erbe noch 6 Wochen ausschlagen kann hier ergibt sich aber das Problem das ich Immobil bin und das Haus nicht verlassen kann, eine Vollmacht wäre wohl möglich aber auch dazu müsste ich zum Gericht diese beglaubigen lassen bzw. beim Notar, letztere habe ich schon mehrere angerufen ob einer bereit wäre rauszukommen und sie hier zu beglaubigen aber alle sagen dafür hätten sie kein Personal. Ich weiß echt nicht mehr weiter, sollte ich einfach bezahlen oder es Ignorieren, was kann mir schlimmstenfalls drohen?

lg Darius

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von DariusS):
seine anderen beiden Kinder das Erbe nicht ausgeschlagen haben


Kann es sein, dass da das Wort "nicht" zuviel ist?

Zitat (von DariusS):
Ich habe gelesen das ich ab Erhalt des Briefs das Erbe noch 6 Wochen ausschlagen


Wenn Du erst durch den Brief vom Tod Deines Vaters erfahren hast, dann ist das richtig.

Zitat (von DariusS):
eim Notar, letztere habe ich schon mehrere angerufen ob einer bereit wäre rauszukommen und sie hier zu beglaubigen aber alle sagen dafür hätten sie kein Personal.


Mal bei der zuständigen Notarkammer anrufen, das Problem schildern und darum bitten, dass ein Notar benannt wird, der bereit ist, Deine Unterschrift auf der Ausschlagungserklärung bei Dir zu Hause zu beglaubigen.

Zitat (von DariusS):
sollte ich einfach bezahlen oder es Ignorieren, was kann mir schlimmstenfalls drohen?


Ich nehme an, dass man bei Dir auch nichts pfänden kann. Es kann passieren, dass irgendwann der Gerichtsvollzieher oder ein Vollstreckungsbeamter vor der Tür steht und dann genau das feststellt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von DariusS):
Ich habe heute einen Brief bekommen

Von wem?



Zitat (von DariusS):
seine anderen beiden Kinder das Erbe nicht ausgeschlagen haben soll ich nun 250 € zahlen

Das ergibt keinen Sinn ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DariusS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Brief ist vom Ordnungsamt, über den Satz "seine anderen beiden Kinder das Erbe nicht ausgeschlagen haben" bin ich auch gestolpert, steht aber genau so drin im Brief:

Zitat:
Im Rahmen der Nachlasssangelegenheit teilen wir ihnen mit das die anderen Kinder des Erblassers das Erbe im Ausschlagungsverfahren nicht ausgeschlagen haben. Sie wurden mit 2 weiteren Kindern des Erblassers als Kinder angegeben.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Dann würde ich dem Amt einfach mitteilen, das man nicht leistungsfähig ist und den entsprechenden Nachweis beifügen.
Man möge sich an die anderen Erben wenden,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DariusS
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das habe ich dem Amt bereits mitgeteilt allerdings ohne einen Nachweis beizufügen, die zuständige Dame schrieb mir zurück das sie mir dringend empfiehlt das Erbe auszuschlagen, würde es vielleicht was bringen noch einmal zu schreiben mit Nachweis? Das Problem ist ja das es schon fast 2 Wochen gedauert hat bis die Dame geantwortet hat und ich natürlich wenn man wirklich nur 6 Wochen Zeit hat nicht mehr lange habe :-( Ich habe eben noch mit einem anderen Notar der mir von der Notarkammer empfohlen wurde am Telefon gesprochen der natürlich auch ausgebucht ist die nächsten 6 Monate und nicht rauskommen kann, er meinte ich hätte eigentlich durchs Gericht bescheid bekommen müssen und nicht durchs Ordnungsamt das findet er komisch, hat mir aber auch nicht wirklich weitergeholfen :???:

-- Editiert von User am 15.08.2022 19:03

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Wenn die Ausschlagung des Erbes nicht möglich ist, dann würde ich Nachlassgericht die Nachlassverwaltung beantragen. Den Antrag kann man schriftlich per Post stellen.

Der Nachlassverwalter bezahlt die Schulden aus dem Nachlass, beantragt nötigenfalls ein Nachlassinsolvenzverfahren.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(940 Beiträge, 281x hilfreich)

Zitat (von DariusS):
Ich habe eben noch mit einem anderen Notar der mir von der Notarkammer empfohlen wurde am Telefon gesprochen der natürlich auch ausgebucht ist die nächsten 6 Monate und nicht rauskommen kann[..]


Hast du schon mal versucht eine der üblichen Hilfsorganisationen zu kontaktieren? Eventuell können die etwas mehr Druck aufbauen bei den Notaren und/oder Mobilitätshilfen bieten (sofern möglich).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.887 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen