Hallo,
ich habe folgende Problematik. Mein Vater verstarb vor 2 Wochen ohne Vorwarnung (Suizit). Ich und mein Bruder (wir sind beide Azubis) lebten mit ihm in einer Mietwohnung. Wir haben das Erbe wegen Überschuldung beim Nachlassgericht ausgeschlagen.
1) Was passiert jetzt mit seinen Dingen aus der Wohnung? Bekommen wir Besuch oder wie müssen wir uns das vorstellen? Wenn ja von wem?
2) An den beiden Tagen nach dem Tot haben wir, nachdem wir gehört haben wie teuer die Beerdigung wird, noch Geld von dem Konto unseres Vaters abgeholt. Er hat uns die Karte samt Pin hinterlassen. Da wir aber in der Zwischenzeit genug Geld zusammenhaben könnten wir es jederzeit wieder einzahlen. Wir wissen ja das wir kein Anrecht auf das Geld haben. Kann das ein Nachspiel geben?
Ich wäre dankbar über jede Abtwort.
Thomas
-----------------
" "
Vater verstorben - Erbe ausgeschlagen - Was passiert jetzt?
27. Januar 2005
Thema abonnieren
Frage vom 27. Januar 2005 | 23:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater verstorben - Erbe ausgeschlagen - Was passiert jetzt?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 28. Januar 2005 | 02:53
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
mein vater verstarb ähnlich wie deiner und auch ich habe das erbe ausgeschlagen. die beerdigung konnte ich durch das sterbegeld der krankenkasse und durch sein "restgeld" bezahlen. den wohnungsinhalt wollte keider mehr besichtigen, haben oder ansprüche drauf stellen, nachdem ich die todesurkunde an die gläubiger verschickt habe. danach habe ich keine probleme mehr gehabt. ich kann nur aus meiner erfahrung berichten, aber ich wünsche dir viel glück!
#2
Antwort vom 28. Januar 2005 | 15:54
Von
Status: Unbeschreiblich (45491 Beiträge, 16177x hilfreich)
quote:
An den beiden Tagen nach dem Tot haben wir, nachdem wir gehört haben wie teuer die Beerdigung wird, noch Geld von dem Konto unseres Vaters abgeholt.
Das kann als Annahme des Erbes oder noch schlimmer als Unterschlagung gewertet werden. An dieser Stelle ist äußerste Vorsicht geboten.
Ob das ein Nachspiel haben wird, hängt aber von den Umständen des Einzelfalls ab.
Bezüglich der Wohnungsgegenstände glaube ich auch nicht, dass da etwas passiert. Prinzipiell haben aber die Gläubiger ein Anrecht auf diese Dinge. Da das aber oft mehr Kosten als Einnahmen verursacht, lässt sich aber wahrscheinlich trotzdem niemand blicken.
Dennoch solltet Ihr jetzt nicht einfach Dinge aus dem Besitz Eures Vaters verkaufen.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
248.903
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
3 Antworten
-
42 Antworten
-
3 Antworten