Vater verstorben - Krankenkasse will geld

22. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
frenchman
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater verstorben - Krankenkasse will geld

Mein vater ist vor 2 monaten verstorben in Paris. Er hat bis 2007 in Berlin gelebt und ist dann nach paris gezogen. ab ende 2007 hat er in afrika gearbeitet und war über eine amerikanische versicherungsgesellschaft versichert. Nun hat mich die AOK kontaktiert und will 5000 euro offene beiträge von mir haben, dabei reicht nach meinen bisherigen erkenntnissen das bischen geld dass er noch hatte nicht mal dafür.

(falls es wichtig ist: er ist franzose und war in frankreich gemeldet. ich bin franzose und lebe in berlin und bin auch hier gemeldet)

1) muss ich diesen beitrag zahlen?

2) da er gar nicht mehr hier gelebt hat ... lässt sich rückwirkend der vertrag annulieren?

3) gibt es irgendeine art härtefall regelung?

4) kann ich - wenn ich zahlen muss - einen bestattungszuschuss bei der AOK beantragen nachdem er schon in frankreich bestattet wurde?

5) Gibt es noch andere sachen die ich beantragen kann die mir da aus der klemme helfen könnten?

ich hoffe ihr könnt mir etwas weiter helfen ...






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-- Editiert am 22.04.2010 13:21

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

:forum:

Versuch's mal im Sozialrecht.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Einfach kommst Du aus der Sache heraus, wenn Du das Erbe ausschlägst. Ich nehme an, dass das nach französischem Recht auch möglich ist. Hier ist eindeutig französisches Erbrecht anzuwenden. Wie in Frankreich ein überschuldeter Nachlass behandelt wird, ist mir nicht bekannt. Nach deutschem Recht übernimmt ein Erbe auch die Schulden des Verstorbenen.

Eine andere Frage ist, ob die AOK überhaupt einen Anspruch auf die Beiträge hat. Oder geht es um Beiträge für die Zeit in der er noch in Deutschland gelebt hat? Diese Frage lässt stellst Du am besten im Forum Sozialrecht.

Einen Besattungskostenzuschuss gibt es übrigens in keinem Fall, da das nicht zum Leistungsumfang einer Krankenkasse gehört.

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