Vater verstorben - Onkel steht im Grundbuch

26. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Wolf-TFK
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater verstorben - Onkel steht im Grundbuch

Guten Abend,
am Freitag wurde meiner Freundin mitgeteilt, das ihr vater verstorben ist ( Eltern sind seit jahren geschieden, die Mutter hat wieder geheiratet). Er hat kein Testament hinterlassen bzw. ist keins bekannt , somit wuerde lt. Erbfolge meine Freundin als einziges Kind die alleinige Erbin sein ( als Nachlass ist unter anderem ein Haus sowie mehrere Konten mit Vermoegen vorhanden) Soweit so gut aber jetzt kommt das Problem:
Ihr Onkel ( der Bruder des Verstorbenen) steht neben des Verstorbenen noch im Grundbuch des Hauses, obwohl dieser bereits nachweislich ausgezahlt wurde.
Jetzt die Fragen im Namen meiner Freundin:
1. Hat ihr Onkel Ansprueche aus dem Nachlass besonders aus dem Haus, da er ja ausgezahlt wurde aber nicht aus dem grundbuch ausgetragen wurde.

2. Darf ihr Onkel Gegenstaende aus dem Haus mitnehmen? ( Ihr onkel hat die schluessel)

3. Wer hat Anspruch auf die Konten bzgl des guthabens ( es besteht det verdacht dass der onkel die vollmachten hat)

4. Darf meine Freundin ihren Onkel den Zugang des Hauses verweigern ( bzgl. zur Schaetzung des Nachlasses) bzw. die Schloesser austauschen?

ich bedanke mich schon einmal fuer die antworten

frohe weihnachten und gruesse

patrick

-----------------
" "

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Ihr Onkel ( der Bruder des Verstorbenen) steht neben des Verstorbenen noch im Grundbuch des Hauses, obwohl dieser bereits nachweislich ausgezahlt wurde.
Eine Auszahlung allein reicht nicht aus! Es hätte ein notarieller Vertrag beurkundet werden müssen.

1. Hat ihr Onkel Ansprueche aus dem Nachlass besonders aus dem Haus, da er ja ausgezahlt wurde aber nicht aus dem grundbuch ausgetragen wurde.
Der Anteil des Onkels gehört nicht zum Nachlass des Vaters. Der Onkel hat keine gesetzlichen Ansprüche am Nachlass seines Bruders.

2. Darf ihr Onkel Gegenstaende aus dem Haus mitnehmen? ( Ihr onkel hat die schluessel)

Er darf keine Nachlassgegenstände entfernen.

3. Wer hat Anspruch auf die Konten bzgl des guthabens ( es besteht det verdacht dass der onkel die vollmachten hat)
Wenn es um ein Konto des Vaters geht, kann/sollte die Vollmacht von der Erbin widerrufen werden.

4. Darf meine Freundin ihren Onkel den Zugang des Hauses verweigern ( bzgl. zur Schaetzung des Nachlasses) bzw. die Schloesser austauschen?
Wer wohnt in dem Haus?

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wolf-TFK
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke erstmal für die Antwort.
Im Haus wohnt nun keiner mehr er hat da zuletzt drin gewohnt.
Kann Sie auch für die Beerdigungskosten an ein Konro des Verstorbenen gehen da Sie ja ihre Ausbildung macht schulisch und nich so viel Geld hat.

Bislang hat sie Unterhalt bekommen und das fällt ja nun weg.
Auf welche Gelder hat sie ansprüche? Wie zb Halbweisenrente?
Da wir eine eigene Wohnung hat muss sie diese ja auch weiter unterhalten können.

Mit Freundlichen Grüßen

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Der Unterhalt wird doch vermutlich per Dauerauftrag kommen und das wird erst mal weiterlaufen. Beerdigungskosten können direkt vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden.
Ohne Erbnachweis (Testament, Erbschein) wird sie nicht einfach Geld abheben können. Je nach Bank soll es sogar Schwierigkeiten bei der Auskunfterteilung geben. Da ist der Onkel im Vorteil bzw. der könnte ihr sogar wg. der Vollmacht(?) zu Geld verhelfen.



-----------------
"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wie alt ist deine Freundin?
Erbschein beantragen.
Der Bank mitteilen, dass sie Alleinerbin ist. Und als Alleinerbin kann sie natürlich gegen niemanden Anspruch auf Unterhaltszahlungen geltend machen. Waisenrente kann sie - je nach Alter - beantragen, Anruf bei Rententräger.

Falls der Onkel ausgezahlt wurde und dies notariell beglaubigt wurde, war der Vater vielleicht nur zu faul, dies im Grundbuch zu ändern. Wenn dies belegt bar ist, dann kann die Austragung auch jetzt noch erfolgen.

Wenn sie sehr jung ist, könnte das Einschalten eines Fachanwaltes Erbrecht schlicht und ergreifend sinnvoller sein, wie dieses Laienforum als einzige Info-Instanz.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Falls der Onkel ausgezahlt wurde und dies notariell beglaubigt wurde, war der Vater vielleicht nur zu faul, dies im Grundbuch zu ändern.
Ein solcher Vertrag wird notariell beurkundet . Die Umschreibung erledigt der Notar, dafür wird er bezahlt.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38481 Beiträge, 14013x hilfreich)

Vielleicht wollte der Vater ja gar nicht, dass die Tochter das Haus alleine erbt?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Monopolist
Status:
Schüler
(276 Beiträge, 128x hilfreich)

Hallo

Wie TiA2010 schrieb, es zweifelsfrei nachweisbar sein das die Summer die der Onkel bekommen hat auch für die Auszahlung am Haus bedacht war.

Aber Fakt ist, wer im Grundbuch steht ist Eigentümer.

Daher kann ihm der Zugang ins Haus auch nicht verwehrt werden.
Da er laut Grundbuch Eigentümer ist.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.291 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen