Vater verstorben - Wie erfährt mein Sohn, was an Erbmasse da ist?

2. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)
Vater verstorben - Wie erfährt mein Sohn, was an Erbmasse da ist?

Guten Abend im Forum, am Freitag haben wir erfahren, dass der Vater meines Sohnes vor 7 Wochen verstorben ist. Die getrennt lebende Ehefrau forderte die Abstammungsurkunde meines Sohnes an. Lt. Nachlassgericht ist das korrekt, da bisher dort auch noch nichts eingefordert wurde.
Der Vater meines Sohnes war nach dem Tod seines Vaters anfang des Jahres allein im Grundbuch seines Hauses eingetragen. Es existiert noch die getrennt lebende Ehefrau und eine gemeinsame Tochter der Beiden und mein Sohn, welcher 19 Jahre alt ist. Gibt es Fristen die von meinem Sohn eingehalten werden müssen. Wie erfährt mein Sohn, was an Erbmasse da ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass seine Frau meinem Sohn freiwillig Auskunft geben wird, zumal ihm schon die Möglichkeit genommen wurde an der Trauerfeier teilzunehmen.
Welche Ansprüche sollte mein Sohn (unehelich) geltend machen und wie geht man vor?

Danke für die Antworten

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8424 Beiträge, 4608x hilfreich)

#Gibt es Fristen die von meinem Sohn eingehalten werden müssen.#
Das kommt darauf an, ob es ein Testament gibt oder die gesetzliche Erbfolg gilt.

#Wie erfährt mein Sohn, was an Erbmasse da ist.#
Das erfährt er nur von der Ehefrau.

#Ich kann mir nicht vorstellen, dass seine Frau meinem Sohn freiwillig Auskunft geben wird#

Zunächst sollte dein Sohn beim Nachlassgericht in Erfahrung bringen, ob es ein Testament gibt und wer ggf. Erbe ist.

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#2
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Grit1
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die Antworten, lt. Nachlassgericht sind keine Unterlagen da, deshalb wurde wohl auch die Geburtsurkunde abgefordert, damit die Ehefrau alle Unterlagen einreichen kann.Lt. Information der Ehefrau gibt es kein Testament. Ich denke nicht, dass ein Scheidung eingereicht wurde, weiß es aber nicht.

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#4
 Von 
caschmi
Status:
Schüler
(270 Beiträge, 132x hilfreich)

Hi
soviel ich weiß gibt es Fristen. 8 Wochen Zeit nach dem man vom Tode erfahren hat. Beim Amtsgericht mal nachfragen wie der Ablauf ist. Am besten selbst hingehen, bzw. den Erbschein holen. Die Frau ist verpflichtet alles offenzulegen. Anwalt nehmen!

Gruß
Casch

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8424 Beiträge, 4608x hilfreich)

#soviel ich weiß gibt es Fristen. 8 Wochen Zeit nach dem man vom Tode erfahren hat.#
Falls du die Ausschlagungsfrist meinst, das wären 6 Wochen. Hier ist aber nicht von Ausschlagung die Rede.

#Am besten selbst hingehen, bzw. den Erbschein holen.#
Ein Erbschein kann nicht einfach "geholt" werden, sondern muss beantragt werden.

#Anwalt nehmen!#
Das wäre zu diesem Zeitpunkt rausgeworfenes Geld.

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