Vater verstorben ..geringe Rente..Schulden

18. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb402214-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vater verstorben ..geringe Rente..Schulden

Hallo ,

mein Vater ist vor 2 Wochen verstorben..
Zumal das schon alles schrecklich genug für mich ist kämpfe ich mich hier durch ein Chaos von Unterlagen :/
Ich habe herausgefunden das mein Vater Unterhaltsschulden in Höhe von 1400 euro hat..laut seinen Kontoauszügen zahlte er monatlich einen Betrag von 50 Euro ab..
Wundere mich aber da er nur eine kleine Rente von 784 Euro bekam..
Meine Frage nun :Musste er das überhaupt abzahlen bei der kleinen Rente? Weil wenn er das aufgrund der kleinen Rente nicht bezahlen musste würde es doch wegfallen oder wie ist das?
Ich
Er hat sonst kein vermögen er bekommt nur nocheinmal Rente für diesen Monat..und von dem Geld würde ich einfach gerne einen schönen Grabstein besorgen und würde ungern stattdessen doch etwas draufzahlen wollen um die Schulden abzuzahlen...

Bitte um schnelle hilfreiche Antworten :)

MFG



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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17718x hilfreich)

Bitte um schnelle hilfreiche Antworten Ich sehe zwar keine Fragestellung, aber bitte: Sie können nicht die Rente erben und die Schulden nicht. Nehmen Sie also das Erbe an, zahlen Sie drauf.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1344x hilfreich)

Mein Rat:
Geben Sie die Wohnungsschlüssel beim Ordnungsamt ab und
erklären Sie, dass Sie das Erbe ablehnen werden.
Es kommen sondt weitere Kosten auf Sie zu, wie
3 Monatsmieten, Räumung und evtl Renovierung der Wohnung
und sonstige Verbindlichkeiten.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb402214-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Mein Vater lebte in einer Partnerschaft..um die Wohnung muss ich mich also nicht kümmern...Habe mich heute schlau gemacht leider wäre es wirklich so das ich die Schulden abzahlen müsste wenn ich das Erbe annehme ...Die Rente wird mit den Restschulden verrechnet..

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34216 Beiträge, 17718x hilfreich)

Die Rente wird mit den Restschulden verrechnet.. Tja, das sagten wir ja schon. Da Sie ja nun trotzdem die Kosten für die Beerdigung haben werden, darf ich noch darauf hinweisen, daß diese als außergewöhnliche Belastung zum Teil steuerlich absetzbar sind.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb402214-61
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Beerdigung ist komplett bezahlt es gab eine Sterbeversicherung..Ich hatte es aber auch schon geahnt kannte mich nur nicht so gut aus und jeder sagte etwas anderes!

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 754x hilfreich)

Guten Abend,

bei unklarer Vermögens- und Schuldenlage muss Ihnen zum Ausschlagen des Erbes geraten werden. Die Erbausschlagung müssen Sie vor dem Nachlassgericht des Amtsgerichtes am Wohnsitz Ihres Vaters erklären.

Leitsatz: Seine Toten begräbt man immer.

Auch wenn Sie das Erbe ausschlagen, müssen Sie für die Beerdigungskosten Ihres Vaters aufkommen.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8577 Beiträge, 4662x hilfreich)

quote:
Die Erbausschlagung müssen Sie vor dem Nachlassgericht des Amtsgerichtes am Wohnsitz Ihres Vaters erklären.

Eine Ausschlagung kann man auch bei jedem Notar oder beim Amtsgericht am eigenen Wohnort abgeben.
quote:
Ich habe herausgefunden das mein Vater Unterhaltsschulden in Höhe von 1400 euro hat.

quote:
Musste er das überhaupt abzahlen bei der kleinen Rente?

Wenn der Unterhalt tituliert wurde, ist der Unterhalt auch zu zahlen.
quote:
Weil wenn er das aufgrund der kleinen Rente nicht bezahlen musste würde es doch wegfallen oder wie ist das?

Unterhaltsrückstand ist was anderes als laufender Unterhalt.

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