Vater verstorben - habe ich Anrecht auf einen Teil des Geldes vom Verkauf des Hauses?

25. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
xxcodexx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater verstorben - habe ich Anrecht auf einen Teil des Geldes vom Verkauf des Hauses?

Hallo ich habe folgende frage:
Mein Vater ist vor 5 Jahren verstorben.Ihm gehörte ein Haus welches verkauft wurde und ein ziemlich großes weinfeld welches noch in unserem Besitz ist.
Nun zu meiner frage habe ich anrecht auf einen Teil des Geldes vom verkauf des Hauses oder einen Teil des Feldes?
Meine Mutter verwaltet bzw. sitzt auf diesen sachen und will nun alles meiner Schwester vermachen.
Gibt es einen Pflichtteil der mir zu steht oder habe ich keinerlei anspruch?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Gab es ein Testament des Vaters? Wer wurde als Erbe/Erbin in diesem Testament eingesetzt?
Gab es kein Testament? Dann bist du Miterbe des Hauses.
Wie alt wartst du,als dein Vater starb?

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Hallo xxcode,
auf jeden Fall hast du einen Anspruch erworben, entweder am direkten Miteigentum (Erbengemeinschaft für das Haus) oder in €.
Aber um mehr zu sagen - siehe natalys Fragen.

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#3
 Von 
guest123-2016
Status:
Lehrling
(1048 Beiträge, 233x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
xxcodexx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schonmal für die antworten.
Ich habe heute erfahren das mein Vater das haus vor seinem Tod bereits meiner mutter überschrieben hat daher fällt wohl daran ein anteil weg.
Jetzt steht aber noch das Feld ca. 1-2 hektar im Raum wie wird das gehandhabt bzw habe ich darauf ein anrecht. Mich irritiert ein wenig der vorherige beitrag mit dieser Frist.

Sollte ich mir nun einen Anwalt suchen der die Sache klärt oder lohnt sich das eher nicht?

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#5
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Wann hat denn der Vater das Haus überschrieben? Zwar war das Haus beim Tod des Vaters nicht im Nachlass, so dass es bei der Berechnung des Pflichtteils nicht berücksichtigt wird; es käme aber ein Pflichtteilsergänzungsanspruch in Betracht.Dabei würde das Haus rechnerisch dem Nachlass wieder hinzugerechnet. Außerdem wurde immer noch nicht gesagt, ob der Vater ein Testament gemacht hat.

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#6
 Von 
xxcodexx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Achso das habe ich vergessen sry. Kein Testament.
Vor ca. 11 Jahren hat er ihr das Haus bereits überschrieben

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Wenn dein Vater kein Testament gemacht hat, dann bist du Miterbe mit allen Rechten eines Erben. Das bedeutet, dass ein Pflichtteilsanspruch nicht besteht; nur Enterbte haben einen Pflichtteilsanspruch.
Da du Erbe bist, müsstest du auch in das Grundbuch als Miterbe des Weinfelds eingetragen sein.Sollte dem nicht so sein, wäre das Grundbuch unrichtig und müsste berichtigt werden. Deine Rechte als Erbe verjähren nicht.Ich habe den Eindruck, dass da etwas schief gelaufen ist und rate zu einer Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht. Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Da ist eine Beratung üblicherweise dabei.

-- Editiert von nataly am 26.05.2008 20:49:52

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48960 Beiträge, 17236x hilfreich)

Was soll denn da schief gelaufen sein?

Das Haus war im Alleineigentum der Mutter. Daher konnte sie das Haus verkaufen. Es kann zwar sein, dass dabei Pflichtteilergänzungsansprüche bestanden haben, die sind aber nach 5 Jahren bereits verjährt.

Bezüglich des Weinfeldes sieht es so aus, dass xxcodexx Mitglied der Erbengemeinschaft ist und somit auch Miteigentümer am Weinfeld. Das Weinfeld kann nur mit seiner Zustimmung verkauft werden. Dann würde er auch seinen Anteil am Verkaufserlös erhalten. Einen Auszahlungsanspruch hat er allerdings nicht, solange das Weinfeld nicht verkauft wurde.
Interessant wäre allerdings, ob es z.B. Pachteinnahmen für das Weinfeld gibt. Die würden xxcodexx entsprechend seinem Anteil zustehen.

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#9
 Von 
xxcodexx
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein Pachteinnahmen gibt es für das Feld nicht nur wenn die Ernte ist und die Trauben Verkauft werden kassiert meine Mutter immer Ordetlich ab aber auch davon habe ich bissher nichts bekommen.

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#10
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Was schiefgelaufen ist? Zumindest sieht es so aus, dass xxcodexx gar nichts weiss von seinem Miteigentum am Weinfeld und er wohl auch im Grundbuch nicht eingetragen ist. Jedenfalls hat er keine Benachrichtigung vom Grundbuchamt erhalten oder diese wurde von der Mutter einbehalten. Und seinen Anteil an den Erträgen des Weinfeldes bekommt er auch nicht.
Daher bleibe ich bei meiner Auffassung, dass etwas schiefgelaufen ist.
Und falls es tasächlich so sein sollte, dass Pflichtteilsergänzungsansprüche bestanden haben sollten und diese verjährt wären, dann würde ich sagen, dass (aus Sicht von xxcodexx) auch hier etwas schiefgelaufen ist.

-- Editiert von nataly am 27.05.2008 18:52:42

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