Hallo!
Befinde mich gerade in einer blöden Situation. Mein Vater ist letzte Woche verstorben und nun frage ich mich ob ich Erbberechtigt bin.
Es ist so dass ich sein uneheliches Kind bin. Er hat zwar Unterhalt gezahlt für mich aber mehr Bindung gab es nicht. Er befand sich in zweiter Ehe. Seine erste Frau ist verstorben und mit seiner zweiten Frau (ist ein Pflegefall)hat er noch zwei Kinder (beide Kinder sind über 40 Jahre).
Habe zu denen kein Kontakt, da mich dieser Familienzweig als "Unfall" anzieht.
Wenn ich Anspruch habe, wohin muss ich mich wenden???
Danke für die Hilfe
Vater verstorben / uneheliches Kind
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo, Du bist als uneheliches Kind im Erbfall einem ehelichen Kind gleichgestellt. Wenn ein Testament vorliegt, so könntest Du das beim Nachlassgericht erfahren. Solltest Du darin enterbt sein, dann steht Dir auf jeden Fall ein Pflichtteil zu, das ist die Hälfte des Dir zustehenden gesetzlichen Erbteiles.
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ok...aber wie setzte ich am besten meine Ansprüche durch? Möchte nicht unbedingt ein Anwalt einschalten da ich mir diesen nicht leisten kann.
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quote:
Hallo, Du bist als uneheliches Kind im Erbfall einem ehelichen Kind gleichgestellt. Wenn ein Testament vorliegt, so könntest Du das beim Nachlassgericht erfahren. Solltest Du darin enterbt sein, dann steht Dir auf jeden Fall ein Pflichtteil zu, das ist die Hälfte des Dir zustehenden gesetzlichen Erbteiles.
Stimmt alles. Entscheidend ist allerdings, ob der Fragesteller auch rechtlich das Kind des Verstorbenen ist. Wenn dieser als Vater in seiner Geburtsurkunde steht, dann ist das der Fall.
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Er steht zwar nicht in der Geburtsurkunde aber es gibt eine Vaterschafanerkennung.
Ohne Anwalt ist das schwierig, da die Sache sicher nicht ohne Streit oder zumindest Diskussionen abgeht.
Du musst von den Erben zunächst mal erfragen (per Brief), ob ein Testament vorliegt und was da drin steht. Ggf. kann man auch beim Nachlassgericht nachfragen.
Wenn du enterbt ist:
Dann musst Du die Erben auffordern, eine komplette Liste des Nachlasses zu erstellen (Immobilien, Geldvermögen, Sachgegenstände, ALLES). Dann muss man sich einigen, was das alles wert ist (das dürfte ohne Anwalt schwierig werden), und dann muss man die Auszahlung des Pflichtteils verlangen.
Wenn du selber Erbe bist (z.B. wenn es kein Testament gibt):
Dann müssen alle Entscheidungen in der Erbengemeinschaft einstimmig (!) getroffen werden, das heißt, du musst dich besondern intensiv mit deiner Verwandschaft auseinandersetzen.
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