Vater vorverstorben, Pflichtteil vom Großvater - Schenkungen an Vater

13. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
lawexplorer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Vater vorverstorben, Pflichtteil vom Großvater - Schenkungen an Vater

Hallo Forengemeinde,

heute beschäftigt mich folgende Frage.

- Person A (Opa) ist verstorben (Ehefrau ist schon vor längerer Zeit verstorben) und hat 3 Kinder
- Person B ist eines der Kinder von Person A und hat selbst 2 Kinder (somit Enkel von Person A)
- Person B ist vorverstorben. Also schon bevor sein Vater (Person A) verstorben ist.
- Da die 2 Enkel nicht im Testament von Person A erwähnt sind, haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil, da ihr Vater ja vorverstorben ist (jeder ca. 8,33 %, sofern ich richtig gerechnet habe (100% : 3 Kinder :2 (Pflichtteil) :2 Enkel)).
- Nun hat zu Lebzeiten, Person A jedoch Geld an Person B geschenkt. Und es wurde schriftlich festgehalten, dass dies vom Erbe von Person B abgezogen wird. Notariell beurkundet wurde dies jedoch nicht.

Meine Frage ist nun: Kann das geschenkte Geld vom Opa an seinen Sohn, den Enkeln von ihrem Pflichtteil abgezogen werden? Wenn nein, könnte man es abziehen, wenn die Schenkung notariell beurkundet worden wäre? Wie sieht es aus, wenn der Vater (Person B) einen Erbverzichtsvertrag notariell unterschrieben hätte? Wären dann die Enkel raus?

Vielen Dank

lawexplorer


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
- Da die 2 Enkel nicht im Testament von Person A erwähnt sind, haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil, da ihr Vater ja vorverstorben ist


Und der vorverstorbene Vater ist auch nicht erwähnt?

Wenn doch, dann ist es wahrscheinlich, dass die Enkel an seine Stelle treten und Erben sind mit einem Erbanteil von je 1/6.

Jedenfalls sollte das zunächst geprüft werden.

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#2
 Von 
lawexplorer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
- Da die 2 Enkel nicht im Testament von Person A erwähnt sind, haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil, da ihr Vater ja vorverstorben ist


Und der vorverstorbene Vater ist auch nicht erwähnt?


Der vorverstorbene Vater wurde nach seinem Tod aus dem Testament entfernt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
Und es wurde schriftlich festgehalten, dass dies vom Erbe von Person B abgezogen wird.


Eine Anrechnung auf den Pflichtteil wurde nicht vereinbart? Dann erfolgt die auch nicht.

Allerdings kann sich über § 2316 BGB i.V.m. § 2050 BGB die Berechnungsgrundlage für den Pflichtteil ändern.

Zitat:
Wenn nein, könnte man es abziehen, wenn die Schenkung notariell beurkundet worden wäre?


Nein

Zitat:
Wie sieht es aus, wenn der Vater (Person B) einen Erbverzichtsvertrag notariell unterschrieben hätte? Wären dann die Enkel raus?


Wenn der Vater einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzicht unterschrieben hat, dann haben die Enkel keine Ansprüche.

-- Editiert von hh am 13.05.2020 09:14

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lawexplorer
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.

Damit ist meine Frage beantwortet.

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