Vaterschaftstest für Bestattung?!!

23. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
TPearLl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftstest für Bestattung?!!

[color=black]Hallo,

gestern ist mein Opa plötzlich verstorben.
Nun muss sich meine Mutter um die Bestattung meines Opas kümmern, da meine Oma bereits vor 9 Monaten verstarb.

Leider verpassten meine Großeltern es, meine Mutter als einzige leibliche Tochter meines Opas eintragen zu lassen.

Damals war sie noch mit einem anderen Mann verheiratet, als meine Mutter auf die Welt kam.

Nun stellt sie sich die Frage, ob sie überhaupt rechtlich in der Lage ist sich um die Bestattung zu kümmern.
Das Bestattungsunternehmen sprach von einem Vaterschaftstest.

Muss sie nun einen solchen machen, um sich um die rechtlichen Angelegenheiten kümmern zu können?[/color]

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

also: Ihre Mutter ist die uneheliche Tochter Ihres Grossvaters, während die Grossmutter noch mit einem anderen verheiratet war. Soll vorkommen.
Dann gilt nun Ihre Mutter in der Tat nicht als seine (Opas) Tochter. Sie ist mit ihm nicht verwandt und kann daher auch nicht rechtlich handeln für ihn. Ein nachträglicher Vaterschaftstest wäre auch aus erbrechtlichen Gründen dringend notwendig. Worauf warten Sie?

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-- Editiert am 24.04.2011 10:59

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#2
 Von 
TPearLl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Wir müssen leider noch bis nächste Woche warten, da das Bestattungsunternehmen über die Ostertage nicht erreichbar ist.
Leider dauert es zwei Wochen, bis ein Ergebnis vorliegt. Solange wird die Bestattung wohl warten müssen.

Nochmals vielen Dank für Ihre Antwort.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Ein Vaterschaftstest ändert allerdings nichts an der rechtlichen Vaterschaft. Dafür müsste die Vaterschaft des in der Geburtsurkunde eingetragenen Vaters angefochten werden. Allerdings gehe ich davon aus, dass das wegen des Ablaufs der Anfechtungsfrist nach § 1600b BGB nicht mehr möglich ist.

Für die Bestattung ist es nach meiner Einschätzung übrigens nicht erforderlich, dass die Vaterschaft nachgewiesen wird oder hat Deine Mutter ernsthafte Bedenken, dass jemand anderes Anspruch darauf erhebt, sich um die Bestattung kümmern zu wollen.

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#4
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hat der Opa denn ein Testament gemacht, in dem deine Mutter als Erbin benannt wurde?
Theortisch müsste der in der Geburtsurkunde genannte Vater die Vaterschaft anfechten. Solange er in der Geburtsurkunde eingetragen ist, hat deine Mutter ihm gegenüber nämlich ein Erbrecht.

Aber wenn nichts groß zu erben ist (also bei deinem Opa), dann dürfte es doch eigentlich keine Probleme geben. Wo kein Kläger, da kein Richter. Ich habe alles aufgelöst ohne eine Vollmacht/Erbschein vorlegen zu müssen. Wichtig wäre allerdings, dass deine Mutter bei der Bank als Bevollmächtigte eingetragen ist, sonst könnte es problematisch werden.


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120242 Beiträge, 39855x hilfreich)

quote:
Das Bestattungsunternehmen sprach von einem Vaterschaftstest.

So einen Stuß habe ich ja noch nie gehört.

Ein Bestattungsvertrag ist ein normaler Vertrag. Wer diesen ein geht zahlt was er bestellt hat.

Ob es nun ein Verwandter ist oder der Bürgermeister ...



Der Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen ist ihre rechtlichen Angelegenheit und nicht die des Vaters ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#7
 Von 
TPearLl
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo =)

Mein Opa hat kein Testament erstellt.
Rein rechtlich ist meine Mutter nicht seine Tocherter, da er sie niemals als leiblische Tochter anerkannte.

Soweit ist nun alles geklärt. Nun hat sich herausgestellt, dass mein Opa eine Sterbeversicherung abgeschlossen hatte und diese auf meine verstorbene Oma läuft.

Nun da auch er tot ist hat meine Mutter kaum eine Chance die Versicherung abzutreten, um nun seine Bestattung zu bezahlen.

Daher mussten wir nun einen Erbschein beantragen.
Die Situation ist momentan sehr kompliziert.

Das eigentliche Problem besteht nun darin, dass ein Onkel von mir nun auf sein Recht einer ERbschaft pocht.
Dabei war er nicht mit ihm verwandt.

Nun ja. Ich danke Ihnen trotzdem für Ihre schnellen Antworten.

Lg


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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Wenn der Onkel nicht mit deinem Opa verwandt war, dann hat er auch keinen Erbanspruch.

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#9
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

quote:
eine Sterbeversicherung abgeschlossen hatte und diese auf meine verstorbene Oma läuft.

Dann würde nach meiner Vermutung auch kein Anspruch bestehen für die Beerdigung des Opa. Im Gegensatz zu LV kenn ich es nicht einen Begünstigten einzusetzen, denn der ist immer der Verstorbene. Abgetreten wird gegen den Beerdigungsunternehmer.

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