Vaterschaftstest und Erbschaft

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.03.2009 00:56:11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vaterschaftstest und Erbschaft

Hallo.
Ich hoffe, der Beitrag ist in diesem Forum richtig.
Vor längerer Zeit habe ich erfahren, dass der Ex-Ehemann meiner Mutter möglicherweise nicht mein Vater ist. Es kommt noch ein anderer Mann in Frage ("Herr B."). Der Ex-Ehemann meiner Mutter, den ich über 20 Jahre für meinen Vater hielt weiß nichts davon - und auch sonst weiß es außer mir, meiner Mutter und Herrn B. niemand. Ich wurde ehelich geboren, der Ex-Ehemann hat die Vaterschaft anerkannt und ist, soweit weiß ich Bescheid, der rechtliche Vater und hat auch Unterhalt gezahlt. Kontakt habe ich zu keinem der Männer. Jetzt möchte ich gerne, dass Herr B. einen Vaterschaftstest macht, weil ich gern Gewissheit hätte.
Falls er mein leiblicher Vater sein sollte, muss ich dem Ex-Ehemann sagen, dass er nicht mein Vater ist, wenn ich das herausfinden sollte? Mache ich mich strafbar, wenn ich es ihm verschweigen sollte? Aus Rücksicht auf meine Mutter, die "keinen Skandal" und keine "Familienschmach" möchte, würde ich dieses Geheimnis gerne weiter wahren, aber trotzdem herausfinde, wer mein Vater ist.
Außerdem möchte ich gern wissen, ob es einen nicht - rechtsgültigen Vaterschaftstest gibt, der rechtlich nicht "zählt" und mir nur zu eigenen Gewissheit dienen könnte. Dazu könnte Herr B. u.U. eher einwilligen.
Außerdem möchten meine (vielleicht doch nicht) Großeltern, dass ich später einmal ihr Haus bekomme. Der Ex-Ehemann meiner Mutter hat keine Kinder außer mir. Falls ich nun mittels Vaterschafttest ein schriftliches Dokument in Händen hielte, das zeigt, dass Herr B. aber mein Vater ist, mache ich mich dann strafbar, wenn ich das Erbe antrete und den Großeltern und dem Ex-Ehemann nicht erzählt hätte, dass Herr B. der eigentliche Vater ist?
Vielen Dank schonmal für Antworten auf meine Fragen!
Grüße,
"Mikadostaebchen"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Soweit ich weiß gibt es genügend private Institute denen man Proben übersenden kann und die die Vaterschaft dann feststellen/ausschließen. Google mal.
Rechtsgültig sind die dann nicht, da man dann ja nicht weiß, welche Proben übersandt wurden. Aber wenn man weiß, dass man selber auch wirklich eine Probe von sich selbst hingeschickt hat und das auch dem anderen zutraut, reichen sie für die persönliche Gewissheit allemal.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Du kannst einen Vaterschaftstest nach § 1598a BGB von Deinem vermeintliche Vater fordern. Davon musst Du Deinen gesetzlichen Vater nicht unterrichten.

Wenn Du bereits über 20 Jahre alt bist und seit mehr als zwei Jahren davon Kenntnis hast, wer vermutlich Dein leiblicher Vater ist, ist eine Vaterschaftsanfechtungsklage ohnehin nicht mehr möglich. Der Gentest würde Dir dann die private Sicherheit geben, wer Dein wirklicher leiblicher Vater. An der rechtlichen Situation, wer Dein gesetzlicher Vater ist, könntest Du dann nichts mehr ändern, selbst wenn Du wolltest.

Eine Strafbarkeit entsteht nicht dadurch, dass Du den Großeltern und dem Ex-Ehemann nichts von der Vaterschaft eines anderen Mannes erzählst.

0x Hilfreiche Antwort

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