Guten Abend zusammen,
ich habe von meinem Vater das Elternhaus übernommen und meinen Bruder ausbezahlt. Im Notarvertrag zwischen Vater, Bruder und mir steht unter "Sonstige Vereinbarungen"
Sonstige Gegenleistungen oder Auflagen zugunsten von VATER sind nicht vereinbart; insbesondere wünschen die Vertragsteile keine Vereinbarung hinsichtlich Wart- und Pflege zu treffen.
Ich verstehe diesen Punkt nicht. Kann mir diesen bitte jemand erklären?
Vielen Dank!
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Vereinbarung Pflege
1. Januar 2015
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Frage vom 1. Januar 2015 | 19:48
Von
Status: Frischling (34 Beiträge, 2x hilfreich)
Vereinbarung Pflege
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. Januar 2015 | 21:15
Von
Status: Richter (8002 Beiträge, 4497x hilfreich)
quote:
...insbesondere wünschen die Vertragsteile keine Vereinbarung hinsichtlich Wart- und Pflege zu treffen
Der Notar hat darauf hingewiesen, dass es möglich wäre, die Schenkung an Bedingungen (Wart und Pflege) zu knüpfen.
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