Vererben unter Geschwistern

26. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
ach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vererben unter Geschwistern

Hallo
wir sind 5 Geschwister (Eltern verstorben), zwei davon haben zusammen gelebt und ein Geschäft geführt (inzwischen altershalber aufgelöst und verkauft). Nun möchten diese beiden sich im Fall des Ablebens eines Teiles möglichst viel hinterlassen, damit der überlebende Teil genügend Geld zur Verfügung hat, um die gemeinsame Mietwohnung zu erhalten und die Lebenshaltungskosten, die nun auf eine Person natürlich höher ausfallen, bestreiten zu können.
- Nun ist es seit Januar dieses Jahres nicht mehr möglich, die übrigen Geschwister (und ausserdem zwei Stiefgeschwister) zu enterben. Was für Möglichkeiten gibt es da, um den überlebenden Teil der beiden zu bevorzugen?
Vielen Dank für Rat und Rückmeldung

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

quote:
Nun ist es seit Januar dieses Jahres nicht mehr möglich, die übrigen Geschwister (und ausserdem zwei Stiefgeschwister) zu enterben.


Wie kommst Du denn darauf?

Selbstverständlich ist eine vollständige Enterbung von Geschwistern nach wie vor möglich durch Errichtung eines entsprechenden Testamentes.

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#2
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Die Geschwister würden nur erben, wenn die anderen Geschwister keine Kinder haben.

Angenommen, das ist so:
Kind 1 setzt im Testament Kind 2 zu seinem Alleinerben ein.
Kind 2 setzt im Testament Kind 1 zu seinem Alleinerben ein.

Alternative:
Erbvertrag mit den anderen Geschwistern, Einsetzung wie oben, die anderen Geschwister verzichten.
Kostet zwar Geld beim Notar, spart aber die Kosten des Erbscheins.

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"Lukas 7,23"

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

quote:
Die Geschwister würden nur erben, wenn die anderen Geschwister keine Kinder haben.


Was hat denn das Erbrecht von Geschwister damit zu tun, ob sie Kinder haben. Geschwister sind selbstverständlich auch dann gesetzlich erbberechtigt, wenn sie keine eigenen Kinder haben.

Geschwister haben aber keinen Pflichtteilsanspruch und können daher testamentarisch vollständig enterbt werden. Auch das gilt unabhängig davon, ob sie eigene Kinder haben.

Aber wahrscheinlich hast Du gemeint, dass der Verstorbene keine eigenen Kinder haben darf, damit Geschwister gesetzlich erbberechtigt werden. Dann bitte ich um Nachsicht, dass ich die missverständlichen Ausführungen noch einmal klar dargestellt habe.

Ein Erbvertrag ist aber in keinem Fall zu Enterbung von Geschwistern notwendig, da ein Testament ausreicht.

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" "

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#4
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

quote:
Aber wahrscheinlich hast Du gemeint, dass der Verstorbene keine eigenen Kinder haben darf, damit Geschwister gesetzlich erbberechtigt werden. Dann bitte ich um Nachsicht, dass ich die missverständlichen Ausführungen noch einmal klar dargestellt habe.


Ja, das hatte ich gemeint.
Bei den ganzen Geschwistern habe ich wohl etwas schwammig formuliert.
Gut, dass das deutlich geworden ist.

quote:
Ein Erbvertrag ist aber in keinem Fall zu Enterbung von Geschwistern notwendig, da ein Testament ausreicht.


Stimmt, kann aber, wenn der Nachlass entsprechend ist, günstiger sein als der Erbschein. Es bleibt, das war ja auch die Frage, dann mehr vom Nachlass übrig.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

quote:
Stimmt, kann aber, wenn der Nachlass entsprechend ist, günstiger sein als der Erbschein.


Die beiden Geschwister, die sich gegenseitig als Erben einsetzen wollen, können statt eines Testamentes auch einen Erbvertrag abschließen. Aber bereits ein notarielles Testament spart später die Gebühren für den Erbschein. Zur Gebühreneinsparung ist ein Erbvertrag daher nicht notwendig.

Für die Einbeziehung der übrigen Geschwister in einen Erbvertrag sehe ich keine Veranlassung. Speziell gibt es keinen Grund, warum diese ausdrücklich vertraglich auf ihr Erbe verzichten müssen.

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#6
 Von 
ach
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

"wie kommst du denn darauf"?
ich meine, irgendwo bei meiner suche gelesen zu haben (und bin dabei, das wieder zu finden), dass die geschwister via eltern erbteilberechtigt sind.
ich melde mich wieder
ach

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""

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

quote:
Aber bereits ein notarielles Testament spart später die Gebühren für den Erbschein.


Dafür ist ein handgeschriebenes Testament umsonst. Es macht keinen Sinn, 1000,- Euro für einen Notar auszugeben, der dann einen Erbvertrag macht, mit dem man hinter ein paar 100,- Euro an Erbscheinsgebühren spart.

Geschwister sind selbstverständlich nicht (!) pflichtteilsberechtigt.

Daher mein Tip:

die beiden Gewister machen jeweils ein Testament, in welchem sie den jeweils anderen zum Alleinerben einsetzen. Von den anderen Geschwistern muss nicht mal etwas erwähnt werden.

Das reicht völlig aus. Es kann aber nicht schaden, so ein handgeschriebenes Testement auf Formfehler etc. überprüfen zu lassen, ggf. von einem Anwalt. Vereinbaren Sie aber VORHER die Kosten einer solchen Prüfung.



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"justice"

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#8
 Von 
guest-12301.03.2010 09:35:45
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 35x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

quote:
ich meine, irgendwo bei meiner suche gelesen zu haben (und bin dabei, das wieder zu finden), dass die geschwister via eltern erbteilberechtigt sind.


Gesetzlich erbberechtigt sind Geschwister, wenn es kein Testament gibt, der Verstorbene keine Kinder hat und mindestens ein Elternteil bereits verstorben ist.

Geschwister sind jedoch nicht pflichtteilsberechtigt und können somit testamentarisch vollständig enterbt werden.

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