Hallo, ich habe eine Frage zur Vererbung von Betriebsvermögen!
Mein Vater hat einen Handwerksbetrieb. Von den drei Söhnen sind meine beiden Brüder seit mehreren Jahren zu je 24% an der Firma beteiligt. Mein Vater möchte nun auch seine restlichen Anteile an meine Brüder übertragen.
Meine Frage ist nun, ob mir auch ein Ausgleich für die Firma zusteht. Meine Brüder sind der Ansicht, dass dies nicht der Fall ist, da die Firma eine negatives Kapitalkonto hat und daher ja kein Vermögen übertragen wird. Das negative Kapitalkonto ist aber durch enorme Privatentnahmen meiner Brüder entstanden.
Im Betriebsvermögen befindet sich ein enormer Maschinenpark sowie ein Betriebsgebäude auf eigenem Grundbesitz.
Vererbung Betriebsvermögen
Hallo,
das ganze ist eine Schenkung zu Lebzeiten und solange dein Vater noch nicht Tod ist - woran man ja auch eigentlich nicht denken sollte - hast du garkein Recht auf einen Ausgleich, schließlich gibt es ohne das Ableben deines Vaters keine Erbschaft.
Wem dein Vater bei Lebzeiten was schenkt dürfte hier allein seine Sache sein.
Sollte es irgendwann zum Ableben deines Vaters kommen und er dich enterben, so hasst du lediglich die Möglichkeit einen Pflichtteilergänzungsanspruch gegen deine Brüder wegen einer Schenkung zu Lebzeiten geltend zu machen.
Gruss
Florian
-- Editiert von f!o am 31.10.2004 14:44:36
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mir geht es aber mehr um die Bewertungsfrage. Stimmt die Aussage, dass hier kein Vermögen übertragen wurde, da ein negatives Kapitalkonto vorhanden ist.
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Ein negatives Kapitalkonto sagt grds. nichts über das Vermögen eines Unternehmens aus, vor allem nicht wenn - wie du bereits geschrieben hast - ein Maschinenpark und ein Betriebsgebäude vorhanden sind!
Das Vermögen eines Unternehmens lässt sich aus dem Wert des vorhandenen Eigentums (eben dem Maschinenpark und der Immobilien), der Einkünfte etc. abzüglich vielleicht vorhandener finanzieller Verpflichtungen (Schulden etc. ) errechnen.
Die Aussage deiner Brüder, da ein negatives Kapitalkonto besteht, sei kein Vermögen vorhanden lässt sich für mich nicht nachvollziehen.
Gruss
Florian
-- Editiert von f!o am 31.10.2004 15:03:21
Zusätzlich besteht der Wert eines Unternehmens auch aus ideellen Werten (Kundenstamm, evtl. Patente, Namensrechte, Umsatz u.ä.) Alles zusammen wird nur ein Gutachter (Handwerkskammer oder Industrie-und Handelskammer) bewerten können.
Geldkonten allein besagen überhaupt nichts.
Gruß
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