Kann man ein Eigenheim ( 120 Jahre alt) mit Grundstück, unter 40.000 Euro Wert, zu gleichen Teilen an Bruder und Enkel vererben, so dass der Freibetrag von 20.000 Euro nicht überschritten und somit keine Erbschaftssteuer fällig wird..
Oder Schenkung mit Weiternutzung des Grundstückes mit Wert unter 20.000 Euro an den Bruder und das Haus, ebenfalls unter 20.000 Euro dann später an den Neffen vererben. Wäre somit auch keinen Erbschafts-/Schenkungststeuer fällig ?
Vererbung Haus
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ja, es ist doch logisch, daß jeder weniger als 20000 bekommt. Zahlen muß ja der , der das bekommt.
Entschuldigung, aber ich werde aus der Antwort nicht ganz schlau.
Entfällt nun eine Erbschaftssteuerer in beiden Fällen oder nicht.
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Der Bruder hätte einen Freibetrag von 20.000 Euro und Enkel 200.000 Euro.
Hast doch eigentlich deine Frage schon selbst beantwortet.
Nun sollte nur noch geklärt werden was das Haus tatsächlich wert ist.
Der Wert wird an dem Verkehrswert Bewertet der auf dem Markt erzielbar ist.
-- Editiert am 25.06.2009 07:48
Dioe zweite Variante ist nicht möglich, das Haus und Grundstück untrennbar verbunden sind. Du kannst also nicht das Grundstück an den Bruder verschenken oder vererben und das Haus an den Enkel verschenken oder vererben.
Ob Du Haus und Grundstück vererbst oder verschenkst ist für die Berechnung der Schenkungs- oder Erbschaftsteuer belanglos.
Bitte hier um Entschuldigung.
Mir ist beim Eröffnungstread ein Patzer unterlaufen.
Es geht um Bruder
und Neffe
, nicht um Bruder und Enkel. Da kein leiblicher Erbe vorhanden ist, soll der Neffe das Haus erhalten. Da das Haus sehr sanierungsbedürftig ist (Keine Zentralheizung, keine Wand- und Dachdämmung), würde eine Erbschaftssteuer von 30 % die Übernahme sinnlos machen . Es ist hier eine ländliche Gegend im Osten mit hohen Gebäudeleerstand, wo ein Verkauf praktisch nicht möglich ist. Das Erbe würde also bei Anfall von Erbschaftssteuer ausgeschlagen werden müssen. Deshalb eben die Frage, wie kann man durch Teilung des Erbes den Anfall der Erbschaftssteuer vermeiden.
Du kannst deine Bruder jetzt 50% Anteil im Grundbuch schenken, der Rest 50% kann auch für 1 Person steuerfrei geerbt. Bzw. per Testament an den Neffe vererben.
-- Editiert am 26.06.2009 00:14
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