Hallo Usergemeinde,
viell. kann mir einer einen Tipp für mein Problem geben. Ich hab versucht schon mal in den Themen zu recherchieren, aber nix 100%ig passendes gefunden!!!
Ich weiß auch, dass wir vermutlich nicht um den Gang zum Notar herumkommen, ich möchte aber schon gern davor -wissen, was ich vom Notar überhaupt will-
Folgende Ausgangssituation:
Meine Eltern sind Eigentümer eines Hauses, ich Einzelkind.
Ich bin verheiratet, meine Frau hat Kinder mit in die Ehe gebracht, wir haben beide ein gemeinsames Kind.
Ich möchte nun, dass mein Elternhaus meinem Kind zu gute kommt und nicht für Erbschaftsauszahlungen verkauft/versteigert werden muss.
Ich würde im Erfall gern auf mein Erbteil verzichten, bzw. meine Eltern würden auch ein Testament zu Gunsten ihres Enkels fertigen. Danach müsste ja mein Sohn erbberechtigt sein (oder würde nach meinem Erbverzicht der Bruder meiner Mutter Ansprüche haben?)
Ich würde aber gern verhindern, dass mein Sohn evtl. mit xx Jahren aus Jux und Tollerei (oder weil er das Geld für Nutt*n, Schnaps/Drogen... braucht) das Haus ohne Rücksprache mit mir verhökert.
Würde es ausreichen, dass ich dem Verkauf zustimmen muss, wenn ich im Grundbuch eingetragen bin? UND würde so ein Eintrag bedeuten, dass bei meinem Ableben irgendwelche Rechte an meine Gattin übergehen (und somit wieder Erbansprüche von Dritten entstehen)?
Wenn so ein Eintrag nicht ausreichend ist, würde mich natürlich interessieren ob/wie ein solches Verkaufshemmnis erreicht werden kann!
Danke schon mal!!
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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"
Vererbung Haus an Enkelkind
Bei Vererbungsangelegenheiten geht es nicht um rechtliche, sondern auch um steuerliche Aspekte. Deshalb sollte man bei solchen größeren Summen nicht nur einen Notar, sondern auch einen Steuerberater heranziehen (evtl. größere Kanzlei, wo Notar und Steuerberater unter einem Dach arbeiten).
Zu klären wäre mit diesen folgendes:
1) Erbschaft oder nicht schon jetzt Schenkung? Momentan sind Schenkungen/Erbschaften von Immobilien noch steuerbegünstigt (Bewertung nach Mietwert, erheblich weniger als Verkehrswert). Aufgrund von entsprechenden BVerfG-Urteilen ist damit zu rechnen, daß künftig nach Verkehrswert, also höher, bewertet wird. Momentan ist da aber noch nichts entschieden.
2) Vererbung/Schenkung direkt auf den Enkel kann unter Steueraspekten sinnvoll sein, da nur ein Vererbungsvorgang anfällt statt über zwei Generationen. Aber: Freibeträge überprüfen lassen und insgesamt die Steuerbelastung.
3) Absicherung gegen späteren Undank des Enkels oder unverhergesehene Umstände bei einer Schenkung kann z.B. erfolgen durch:
(a) Verkauf oder Belastung des Grundstück von Zustimmung abhängig machen, (b) unentgeltliches Wohnrecht für Eltern und/oder Großeltern, (c) Rückfall der Schenkung, falls Enkel vor den Eltern sterben sollte, (d) evtl. Widerrufsrecht für Schenkung. Das wäre im Schenkungsvertrag bzw. im Grundbuch festzulegen.
Was da im einzelnen sinnvoll ist, sollten Notar und Steuerberater unter Einbeziehung aller Umstände heraustüfteln. Das hier können nur ein paar allgemeine Anregungen sein.
-- Editiert von fix am 14.01.2005 13:02:30
Erst einmal danke für die Info!
Aus dem Blickwinkel "Steuer" haben wir das Ganze noch gar nicht betrachtet!!!
Also werden wir uns doch mal nach einem solch speziellen Fachmann umsehen müssen!
Bei Punkt 2 hätte ICH jetzt gedacht, dass nur ein Vererbungsvorgang stattfindet, da das Kind ja im Testament erwähnt ist und ich keinen Pflichtteil geltend machen würde! Also wieder was gelernt - und das soll ja nie verkehrt sein!!!
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quote:
Bei Punkt 2 hätte ICH jetzt gedacht, dass nur ein Vererbungsvorgang stattfindet, da das Kind ja im Testament erwähnt ist und ich keinen Pflichtteil geltend machen würde! Also wieder was gelernt - und das soll ja nie verkehrt sein!!!
Das ist auch so. Da hast Du fix falsch verstanden. Beachten sollte man allerdings, dass Kinder einen Freibetrag von 205.000€ haben, Enkel aber nur einen von 51.200€. So gesehen kann eine doppelte Vererbung günstiger sein.
@hh,
da hab ich ja wirklich was durcheinandergebracht!! Danke für den Tipp!!
Der Unterschied bzgl. des Freibetrages ist natürlich enorm! Allerdings greift bei der doppelten Vererbung in unserem Fall wieder das "Erbrecht", sprich, wenn ich sterbe, erbt "auch" mein Frau und nach ihrem Tod auch deren Kinder, die unser gemeinsames Kind dann auszahlen darf!
Und das wollten wir ja verhindern!
Also wird uns wohl nix anders übrig bleiben, als einen Fachmann aufzusuchen!
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Eine interessante Möglichkeit wäre sicher auch noch, dass Du zum Vorerben bestimmt wirdst und Dein Kind zum Nacherben
Also DAS wäre tatsächlich ein sehr interessanter Aspekt!
Aber kann man mit dieser festgeschriebenen "Erbfolge" denn das Erbrecht "aushebeln" - sprich: Erbansprüche, die durch den Tod entstehen (wie die Ansprüche meiner Gattin bei meinem Ableben) unwirksam werden lassen?????????????
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