Vererbung des Vorkaufsrechtes?

25. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
mbo123
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vererbung des Vorkaufsrechtes?

Hallo,
im Grundbuch meiner Immobilie wurde ein Vorkaufsrecht meiner Schwester eingetragen. Nun ist meine Schwester verstorben. Erlischt hiermit das Vorkaufsrecht und überträgt es sich auf die Erben?
Vielen Dank für die Anworten
hemeybo




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Christoph Blaumer
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 33x hilfreich)

Ein Vorkaufsrecht ist grundsätzlich vererblich und erlischt nicht mit dem Tod des Berechtigten (es sei denn, so vereinbart)

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20x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wallykyra
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 22x hilfreich)

Der Rechtspfleger unseres Amtsgerichtes hat uns heute gesagt, dass das Vorkaufsrecht nicht vererbbar ist.
Wann hat sich das Gesetz geändert?
Wir wohnen in den neuen Bundesländern, gelten da evtl. andere Bestimmungen?
Für eine Antwort vielen Dank im voraus.
wallykyra

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22x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49736 Beiträge, 17455x hilfreich)

Der § 473 BGB hat sich zum 01.01.2002 geändert. Davor war das mit identischem Inhalt in § 514 BGB geregelt. Der § 514 BGB wurde in der Zeit zwischen dem 01.01.1900 und dem 31.12.2001 unverändert beibehalten.

Auch Rechtsanwälte können irren. ;)

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-- Editiert am 09.07.2010 17:41

3x Hilfreiche Antwort

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