Hallo,
im Grundbuch meiner Immobilie wurde ein Vorkaufsrecht meiner Schwester eingetragen. Nun ist meine Schwester verstorben. Erlischt hiermit das Vorkaufsrecht und überträgt es sich auf die Erben?
Vielen Dank für die Anworten
hemeybo
Vererbung des Vorkaufsrechtes?
25. April 2003
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Frage vom 25. April 2003 | 10:53
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vererbung des Vorkaufsrechtes?
#1
Antwort vom 28. April 2003 | 14:32
Von
Status: Beginner (58 Beiträge, 33x hilfreich)
Ein Vorkaufsrecht ist grundsätzlich vererblich und erlischt nicht mit dem Tod des Berechtigten (es sei denn, so vereinbart)
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#2
Antwort vom 9. Juli 2010 | 15:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 22x hilfreich)
Der Rechtspfleger unseres Amtsgerichtes hat uns heute gesagt, dass das Vorkaufsrecht nicht vererbbar ist.
Wann hat sich das Gesetz geändert?
Wir wohnen in den neuen Bundesländern, gelten da evtl. andere Bestimmungen?
Für eine Antwort vielen Dank im voraus.
wallykyra
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#3
Antwort vom 9. Juli 2010 | 17:25
Von
Status: Unbeschreiblich (49736 Beiträge, 17455x hilfreich)
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