Vergleich Vermächtnis,, Erbengemeinschaft

12. Februar 2021 Thema abonnieren
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(892 Beiträge, 218x hilfreich)
Vergleich Vermächtnis,, Erbengemeinschaft

Hallo Forum,
Ich habe eine Frage zur Gestaltung eines Testamentes.

Folgender Fall soll angenommen werden.

Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Vorhanden sind Aktienvermögen, sowie 2 Immobilien. Sie setzen sich gegenseitig als Alleinerbe ein, was auch so von den beiden Kindern akzeptiert wird ( das Pflichtteil wird beim Ableben eines Ehepartners nicht eingefordert). Der überlebende Ehepartner hat ausdrücklich das Recht das Testament zu ändern, bzw. neu zu gestalten.

Nun stirbt auch der letzte der Ehepartner. Bei der Testamentsgestaltung gibt es meines Wissens zwei sinnvolle Möglichkeiten.

1. Im Testament wird festgehalten, dass ein Kind zum Testamentsvollstrecker bestimmt wird. Außerdem soll eine fremde Person ein Vermächtnis von 20.000 Euro erhalten. Jedes der Kinder soll laut Testament 50 % des restlichen Vermögens erben. Das bedeutet, beide Kinder können sich erst einmal als Erbengemeinschaft in das Grundbuch eintragen lassen, und die Streitigkeiten beginnen dann später, wenn das Erbe verwertet werden soll.

2. Im Testament wird ein Kind als Alleinerbe und Testamentsvollstrecker eingesetzt. Zugleich wird im Testament vorgeschrieben, dass der Testamentsvollstrecker einer fremden Person als Vermächtnis 20.000 Euro auszahlen muß, sowie dem anderen Kind als Vermächtnis 50 % des restlichen Vermögenswertes auszahlen muß.

Soweit ich weiß, muß der Erbe alle Kosten mit der Abwicklung des Erbes und des Todesfalles bezahlen, der Vermächtnisnehmer dagegen nichts. Kann ich im Testament dies anders bestimmen? Also im Testament niederschreiben, dass alle anfallenden Kosten z.B. für Beerdigung, Testamentsvollstreckung, Aufteilung des Vermögens wie z.B. Verkaufsgebühren der Aktien, evtl. anfallende Rechtsanwaltskosten bei Streitigkeiten, Gutachterkosten, Notargebühren und ein kleines Vermächtnis an eine fremde Person vorab von der Vermögensmasse abgezogen werden und erst dann 50% zu 50 % aufgeteilt wird?

Mein Bestreben ist, Streitigkeiten unter den beiden Kindern möglichst zu vermeiden. Was ist eurer Meinung nach die bessere Möglichkeit dies zu erreichen? Oder gibt es noch ganz andere Möglichkeiten? Die steuerliche Bewertung soll erst mal außer Acht gelassen werden.

Vielen Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7868 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat:
Bei der Testamentsgestaltung gibt es meines Wissens zwei sinnvolle Möglichkeiten.

Welche Testamtensgestaltung? Die Erblasser sind doch verstorben? Da gibt es nichts mehr zu "gestalten".
Zitat:
Das bedeutet, beide Kinder können sich erst einmal als Erbengemeinschaft in das Grundbuch eintragen lassen, und die Streitigkeiten beginnen dann später, wenn das Erbe verwertet werden soll.

Weshalb geht man schon im Vorfeld aus, dass die Kinder streiten?
Zitat:
Im Testament wird ein Kind als Alleinerbe und Testamentsvollstrecker eingesetzt. Zugleich wird im Testament vorgeschrieben, dass der Testamentsvollstrecker einer fremden Person als Vermächtnis 20.000 Euro auszahlen muß, sowie dem anderen Kind als Vermächtnis 50 % des restlichen Vermögenswertes auszahlen muß.

Das gibt böses Blut, wenn ein Kinder zum Alleinerben und Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Außerdem sehe ich nicht unbedingt ein Vermächtnis.
Zitat:
Also im Testament niederschreiben, dass alle anfallenden Kosten z.B. für Beerdigung, Testamentsvollstreckung, Aufteilung des Vermögens wie z.B. Verkaufsgebühren der Aktien, evtl. anfallende Rechtsanwaltskosten bei Streitigkeiten, Gutachterkosten, Notargebühren und ein kleines Vermächtnis an eine fremde Person vorab von der Vermögensmasse abgezogen werden und erst dann 50% zu 50 % aufgeteilt wird?

Das ist doch der "Normalfall", das muss nicht im Testament vermerkt werden.

Ich verstehe das Problem nicht. Die Kinder zahlen die Vermächtnisse aus sowie alle Kosten des Erbfalls, danach wird 50/50 geteilt.

-- Editiert von cruncc1 am 12.02.2021 18:55

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46704 Beiträge, 16555x hilfreich)

Zitat:
Bei der Testamentsgestaltung gibt es meines Wissens zwei sinnvolle Möglichkeiten.


Was versteht man denn unter sinnvoll?

Seit wann wird in einer Familie Streit dadurch vermieden, dass ein Kind bevorzugt behandelt wird?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(892 Beiträge, 218x hilfreich)

@crruncc
Es geht um eine Annahme, wie man ein Testament gestalten kann um Streit nach dem Tod nach zu Möglichkeit zu vermeiden. Ich denke, das kann man auch aus dem Text herauslesen, wenn man das will.

Ich weiß nicht, ob sie sich streiten werden, aber ungewöhnlich ist das nicht. Wie heißt es so schön?
"Redet Ihr in Eurer Familie noch miteinander oder habt Ihr schon geerbt?" Es sollte in einem Erbforum bekannt sein, dass ca. 20 % aller Erbfälle im Streit münden. Aber darum geht es mir nicht.


"Das gibt böses Blut, wenn ein Kinder zum Alleinerben und Testamentsvollstrecker eingesetzt wird. Außerdem sehe ich nicht unbedingt ein Vermächtnis."

Genau darum geht es mir. Ist diese Aufteilung mit je 50% noch ein Vermächtnis oder nicht. Und auch geht es mir eben um das böse Blut. Das kann ich durchaus nachvollziehen. Aber wenn ich die andere Variante ansehe, kann es dort ja auch böses Blut geben, weil einer meint er wurde benachteiligt, weil er als "alpha-Tier" kein Testamentsvollstrecker geworden ist und fühlt sich diesem ausgeliefert und treibt quer. Dies ist ja meine Frage an das Forum, was scheint euch günstiger zu sein.

@hh
Man kann sich ja auch fragen, warum der Alleinerbe bevorzugt behandelt wird, denn er bekommt keinen Euro mehr, als das Kind als Vermächtnisnehmer. Es ist höchstens eine moralische Bevorzugung, aber diese habe ich ja auch schon mit der Wahl des Testamentsvollstreckers.

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46704 Beiträge, 16555x hilfreich)

Zitat:
Es sollte in einem Erbforum bekannt sein, dass ca. 20 % aller Erbfälle im Streit münden.


Das ist durchaus bekannt.

Zitat:
Es ist höchstens eine moralische Bevorzugung, aber diese habe ich ja auch schon mit der Wahl des Testamentsvollstreckers.


Warum glauben die Eltern, dass durch die Einsetzung eines Kindes als Testamentsvollstrecker Streit vermieden wird? Gefühlt würde ich erwarten, dass so eine Maßnahme das Gegenteil bewirkt.

Zitat:
Aber wenn ich die andere Variante ansehe, kann es dort ja auch böses Blut geben, weil einer meint er wurde benachteiligt, weil er als "alpha-Tier" kein Testamentsvollstrecker geworden ist und fühlt sich diesem ausgeliefert und treibt quer.


Und jetzt glauben die Eltern, sie könnten den Streit verhindern, indem sie das Kind, welches nicht das "alpha-Tier" ist als Testamentsvollstrecker einsetzen?

Zitat:
Dies ist ja meine Frage an das Forum, was scheint euch günstiger zu sein.


zu 1:
Einen Testamentsvollstrecker treffen umfangreiche Haftungspflichten. Ist das den Eltern bewusst?

zu 2:
Einen Alleinerben als Testamentsvollstrecker einzusetzen ist ziemlich sinnfrei. Ein Quotenvermächtnis führt zu umfangreichen Auskunftsrechten des Vermächtnisempfängers.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(892 Beiträge, 218x hilfreich)



Und jetzt glauben die Eltern, sie könnten den Streit verhindern, indem sie das Kind, welches nicht das "alpha-Tier" ist als Testamentsvollstrecker einsetzen?

Zitat:

Einen Alleinerben als Testamentsvollstrecker einzusetzen ist ziemlich sinnfrei. Ein Quotenvermächtnis führt zu umfangreichen Auskunftsrechten des Vermächtnisempfängers.


Wie würde man denn ein Testament am, besten gestalten um späteren Streit bei Kindern mit so unterschiedlichen Charakteren möglichst zu vermeiden ? Und Und wer vollstreckt das Testament, wenn kein Kind als Testamentsvollstrecker ernannt wird und ein Anwalt als Testamentsvollstrecker ausgeschlossen wird? Ich stelle mir vor, dass wenn keiner das Heft in der Hand hat, das Gezerre erst recht los geht.

Dass ein Quotenvermächtnis zu umfangreichen Auskunftspflichten führt, verstehe ich. Einfacher wäre es jedem Kind eine Immobilie zu vererben, und die Kinder bei Wertunterschieden zu Ausgleichzahlungen zu verpflichten. .Aber dieses Vorgehen läßt auch viel Streitpotential erwarten, oder sehe ich das falsch? Die Frage ist einfach, wie kann ich Streit unter den Kindern möglichst vermeiden.

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