Vergütung Testamentsvollstreckung (Pflicht-Erbe)

14. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
nordesel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vergütung Testamentsvollstreckung (Pflicht-Erbe)

Hallo,

im Rahmen einer Erbschaft bin ich als Privatperson als Testamentsvollstrecker tätig. Meine Vergütung soll sich nach der Rheinischen Tabelle orientieren. Alle Erben bis auf den Pflichterben sind sehr umgänglich und lassen mich ungestört meinen "Job" machen. Das Erbe ist schon recht Komplex und ich freue mich, dass die testamentarischen Erben mich in Ruhe arbeiten lassen. Es gibt jedoch einen Pflichterben, der mit regelmäßigen Anrufen und um andere Hilfestellung bittet. Gibt es vielleicht eine Möglichkeit neben der Rheinischen Tabelle dem Pflichterben eine Rechnung/ Vergütung zu Stellen?

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Den Begriff "Pflichterben" gibt es nicht. Was meinst du damit?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es gibt nur Erben und Pflichtteilsberechtigte.
Da der Pflichtteilsberechtigte nur in Geld abgefunden wird, hat er eigentlich keine anderen Ansprüche als die Auszahlung der entsprechenden Quote.
Es besteht vermutlich nur die Möglichkeit eine Honorarvereinbarung mit der Person abzuschliessen oder weitere Hilfestellungen abzulehnen.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nordesel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau, es handelt sich um einen Pflichtteilsberechtigten.
Ich bekomme teilweise mehrmals täglich Anfragen irgendwelcher Art, viele Fragen wiederholen sich nach einer gewissen Zeit wieder.

Der Pflichtteilsberechtigte hat jedoch auch eine Behinderung und kann somit nur eingeschränkt lesen und schreiben. Für eine Betreuungsperson ist die Behinderung jedoch nicht stark genug.

Aufgrund der Entfernung von knapp 300 km habe ich das Gefühl, dass ich seine einzige Vertrauensperson bin.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Du möchtest dieser behinderten Person, die nicht erwarten kann, endlich den Pflichteilsanspruch zu bekommen, noch *Beratungsleistungen* in Rechnung stellen?
Man kann froh sein, dass die Person 300 km entfernt wohnt, sonst würde sie sich evtl. persönlich vorstellen und nachfragen.
Wie wäre es mit dem üblichen Schreiben... vielen Dank...wir kommen in Kürze unaufgefordert auf Sie zurück. Bitte sehen Sie bis dahin von weiteren Anfragen ab.
lieblieb

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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