Verjährung Ansprüche aus dem Erbe

23. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Verjährung Ansprüche aus dem Erbe

Wann verjähren Erbansprüche?

Also ich meine, wenn man Erbe war und es nicht weiß, und irgendwann lange nach dem Tod des Erblassers erfährt, dass man Erbe war.

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ansprüche, die auf einem Erbfall beruhen oder deren Geltendmachung die Kenntnis einer Verfügung von Todes wegen voraussetzt, verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Entstehung des Anspruchs an.

Zitiert aus §199 BGB , Absatz 3a

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Danke.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Nein.
Ist zwar ne Spitzfindigkeit, aber der Satz aus dem §179 betrifft nur Ansprüche des Erben (bzw. einer Erbengemeinschaft gegen Dritte.
Hier geht es um die Ansprüche an sich, also auch die gegen Miterben. Konkret: "Ansprüche, die auf einem Erbfall beruhen oder deren Geltendmachung die Kenntnis einer Verfügung von Todes wegen voraussetzt".

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