Wann verjähren Erbansprüche?
Also ich meine, wenn man Erbe war und es nicht weiß, und irgendwann lange nach dem Tod des Erblassers erfährt, dass man Erbe war.
Verjährung Ansprüche aus dem Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ansprüche, die auf einem Erbfall beruhen oder deren Geltendmachung die Kenntnis einer Verfügung von Todes wegen voraussetzt, verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 30 Jahren von der Entstehung des Anspruchs an.
Zitiert aus §199 BGB
, Absatz 3a
Danke.
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Die 30 Jahre stimmen, Rechtsgrundlage ist jedoch der § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB .
Nein.
Ist zwar ne Spitzfindigkeit, aber der Satz aus dem §179 betrifft nur Ansprüche des Erben (bzw. einer Erbengemeinschaft gegen Dritte.
Hier geht es um die Ansprüche an sich, also auch die gegen Miterben. Konkret: "Ansprüche, die auf einem Erbfall beruhen oder deren Geltendmachung die Kenntnis einer Verfügung von Todes wegen voraussetzt".
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