Hallo,
Ich habe folgende Frage:
Zwei Eheleute haben zu Lebzeiten ein Testament aufgesetzt. Sie haben zusammen keine Kinder nur die Frau hat einen Sohn aus erster Ehe. Die Frau ist am 24.01.1999 verstorben. Die Eheleute besaßen ein Grundstück mit Haus das nun im Besitz des Ehemannes ist. In dem Testament vom 12.01.1994 steht folgendes auszugsweise:
"Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein
Erbe des Längstlebenden ist der Sohn aus erster Ehe außer wenn der Längstlebende auf Finanzierung eines Lebensunterhaltes angeweisen ist.
Falls der Sohn seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen sollte, ist er nicht mehr Erbe des Ehemannes.
Der Wert des Hauses beträgt im Jahr 94 ca. 150.000 DM"
Frage:
1. Kann der Stiefsohn noch heute seinen Pflichtteil verlangen, oder ist das schon verjährt? Ich habe da was von 3 Jahren gelesen.
2. Wenn ja, von welchem Betrag würde der Pflichtteil berechnet werden? Den von damals, oder vom heutigen?
Würde mich über eine Antwort freuen.
Mfg
Peter
Verjährung Pflichtteil, Berechnung Pflichtteil
18. Oktober 2004
Thema abonnieren
Frage vom 18. Oktober 2004 | 13:08
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjährung Pflichtteil, Berechnung Pflichtteil
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2004 | 13:36
Von
Status: Unbeschreiblich (47625 Beiträge, 16832x hilfreich)
zu 1.: Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Die Pflichtteilsansprüche sind also verjährt.
zu 2.: Wenn sie nicht verjährt wären, würden sie aus dem Vermögenswert zum Zeitpunkt des Todes berechnet.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2004 | 13:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Dann bedanke ich mich erstmal recht herzlich bei dir.
Schönen Tag noch.
Mfg
Peter
Und jetzt?
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