Verjährung pflichtteilsanspruch

17. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Caju123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Verjährung pflichtteilsanspruch

Hallo ich habe folgendes Problem : 2011 sind meine Eltern verstorben ich bin einziges kind. Laut testament bin ich enterbt, ein verein wurde als Erbe eingesetzt. Ein nachlasspfleger hat alles veräußert und musste diesen Verein ausfindig machen. Dieser wurde 2016 gefunden und hat im april 2017 das erbe angenommen. Nun verjährt der pflichtteilsanspruch ja nach 3 Jahren das wäre 2014 gewesen. Bei Gericht und dem nachlasspfleger war bekannt das ich diesen beanspruchen werde. Wenn also der erbe so spät gefunden wird dann kann der pflichtteilsanspruch doch noch nicht verjährt sein. Hat jemand Erfahrung damit würde mich freuen über meinungen

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Wurde der Pflichtteil denn gegenüber dem Nachlasspfleger geltend gemacht?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Caju123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ihm wurde durch meine Anwältin mitgeteilt das ich den pflichtteilsanspruch geltend mache. Naja nun ist es so, das der Verein mir eine Zahlung angeboten hat die aber nicht den 50 prozent entSpricht. Natürlich hat der Verein auch einen Anwalt eingeschaltet und der ist der Meinung das 2014 mein Anspruch verjährt ist. Das verunsichert mich. Nehme ich das Angebot an, oder kämpfe ich weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Nach meiner Auffassung ist der Pflichtteilsanspruch Ende 2014 verjährt.

Der Anspruch hätte gegenüber dem Nachlasspfleger geltend gemacht werden müssen. Spätestens 2014 hätten verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen werden müssen, also Klage oder gerichtlicher Mahnbescheid.

0x Hilfreiche Antwort

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