Hallo,
meine Vater ist am 09.10.2022 verstorben und hat meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt ( Berliner Testament, welches beide Elternteile 1990 aufgesetzt haben), meine Mutter verstarb am 26.11.2023 und hat meinen Bruder Henning, als Alleinerbe eingesetzt.
Ich wusste die Todestermine erst, als ich es vom Gericht bekam, vom Vater bekam ich das Schreiben vom Gericht am 28.10.2022 und von meiner Mutter bekam ich die Benachrichtigung / Protokoll am 11.01.2024.
Muss ich jetzt eine Verjährungsklage anstreben oder nicht?
Gruß
Verjähtrungsklage oder keine
Was soll "eine Verjährungsklage" bitte sein?
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Nein.
In diesem Forum sind üblicherweise nur Laien unterwegs, die Fachleute sind gleich nebenan und müssen üblicherweise Geld verlangen.
Meine formalen juristischen Kenntnisse beschränken sich auf ein Abitur mit Recht als Prüfungsfach. Darüber hinaus bestehen nur der Interesse wegen, bzw. wegen eigener Betroffenheit bestimmte Kenntnisse.
Dennoch ist mir klar, dass es keine "Verjährungsklage" gibt. Es ist auch nicht wirklich klar, was das Ziel dieser Klage sein sollte.
Die Eltern sind gestorben, das ist schade. Ggf. widerspricht die Einsetzung eines Alleinerben dem ursprünglichen Testament. Das müsste aber auch in Kenntnis des Testaments, bzw. der Testamente beurteilt werden. Eventuell zielt eine angestrebte Klage auf den Pflichtteil ab? Was auch immer hier das Ziel sein sollte, es sollte klarer benannt werden. Vielleicht soll auch eine Verjährung (von was auch immer) gehemmt werden?
Einfach klagen, ohne substantielle Anträge wird jedenfalls nichts bringen, außer Kosten auch keine Hemmung der Verjährung.
Der Sachverhalt ist zu dürftig und nicht wirklich verständlich dargestellt, die Intention bleibt unklar. Ich rate aber dennoch dringend (!) dazu, einen Anwalt zu beauftragen und nicht selbst Klage einzureichen. Klagen müssen formalen Anforderungen genügen und hinreichend präzise sein. Ich fürchte, dass es daran mangelt.
Nein. Das musst du nicht.Zitat :Muss ich jetzt eine Verjährungsklage anstreben oder nicht?
Deine Mutter hat deinen Bruder als Alleinerbe eingesetzt. Das darf sie.
Ja, das kommt manchmal vor und ist aber nichts, was mit Verjährung zu tun hat.Zitat :Ich wusste die Todestermine erst, als ich es vom Gericht bekam,
Wenn du eine Antwort von einem Anwalt willst, solltest du einen Anwalt fragen.
Das ist schon lange her.Zitat :Benachrichtigung / Protokoll am 11.01.2024.
Warum kommst du erst jetzt auf die Idee mit Verjährung? Was meinst du, würde sonst verjähren?
Zitat :vom Vater bekam ich das Schreiben vom Gericht am 28.10.2022
Der Pflichtteil nachdem Vater verjährt somit zum 31.12.2025, sofern nicht Gründe für eine Hemmung vorlagen oder noch vorliegen.
Wenn die Erben nicht vorher auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben, dann muss spätestens zu diesem Datum Klage eingereicht werden.
Und jetzt?
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