Verjähtrungsklage oder keine

6. Oktober 2025 Thema abonnieren
 Von 
saphra02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verjähtrungsklage oder keine

Hallo,

meine Vater ist am 09.10.2022 verstorben und hat meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt ( Berliner Testament, welches beide Elternteile 1990 aufgesetzt haben), meine Mutter verstarb am 26.11.2023 und hat meinen Bruder Henning, als Alleinerbe eingesetzt.

Ich wusste die Todestermine erst, als ich es vom Gericht bekam, vom Vater bekam ich das Schreiben vom Gericht am 28.10.2022 und von meiner Mutter bekam ich die Benachrichtigung / Protokoll am 11.01.2024.

Muss ich jetzt eine Verjährungsklage anstreben oder nicht?

Gruß




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3178 Beiträge, 1271x hilfreich)

Was soll "eine Verjährungsklage" bitte sein?

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#2
 Von 
saphra02
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sind Sie Anwalt, oder haben Sie ein Jurastudium begonnen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3178 Beiträge, 1271x hilfreich)

Nein.
In diesem Forum sind üblicherweise nur Laien unterwegs, die Fachleute sind gleich nebenan und müssen üblicherweise Geld verlangen.
Meine formalen juristischen Kenntnisse beschränken sich auf ein Abitur mit Recht als Prüfungsfach. Darüber hinaus bestehen nur der Interesse wegen, bzw. wegen eigener Betroffenheit bestimmte Kenntnisse.

Dennoch ist mir klar, dass es keine "Verjährungsklage" gibt. Es ist auch nicht wirklich klar, was das Ziel dieser Klage sein sollte.
Die Eltern sind gestorben, das ist schade. Ggf. widerspricht die Einsetzung eines Alleinerben dem ursprünglichen Testament. Das müsste aber auch in Kenntnis des Testaments, bzw. der Testamente beurteilt werden. Eventuell zielt eine angestrebte Klage auf den Pflichtteil ab? Was auch immer hier das Ziel sein sollte, es sollte klarer benannt werden. Vielleicht soll auch eine Verjährung (von was auch immer) gehemmt werden?
Einfach klagen, ohne substantielle Anträge wird jedenfalls nichts bringen, außer Kosten auch keine Hemmung der Verjährung.

Der Sachverhalt ist zu dürftig und nicht wirklich verständlich dargestellt, die Intention bleibt unklar. Ich rate aber dennoch dringend (!) dazu, einen Anwalt zu beauftragen und nicht selbst Klage einzureichen. Klagen müssen formalen Anforderungen genügen und hinreichend präzise sein. Ich fürchte, dass es daran mangelt.

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39439 Beiträge, 6471x hilfreich)

Zitat (von saphra02):
Muss ich jetzt eine Verjährungsklage anstreben oder nicht?
Nein. Das musst du nicht.
Deine Mutter hat deinen Bruder als Alleinerbe eingesetzt. Das darf sie.
Zitat (von saphra02):
Ich wusste die Todestermine erst, als ich es vom Gericht bekam,
Ja, das kommt manchmal vor und ist aber nichts, was mit Verjährung zu tun hat.

Wenn du eine Antwort von einem Anwalt willst, solltest du einen Anwalt fragen.

Zitat (von saphra02):
Benachrichtigung / Protokoll am 11.01.2024.
Das ist schon lange her.
Warum kommst du erst jetzt auf die Idee mit Verjährung? Was meinst du, würde sonst verjähren?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49958 Beiträge, 17511x hilfreich)

Zitat (von saphra02):
vom Vater bekam ich das Schreiben vom Gericht am 28.10.2022

Der Pflichtteil nachdem Vater verjährt somit zum 31.12.2025, sofern nicht Gründe für eine Hemmung vorlagen oder noch vorliegen.

Wenn die Erben nicht vorher auf die Einrede der Verjährung verzichtet haben, dann muss spätestens zu diesem Datum Klage eingereicht werden.

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