Hallo zusammen,
Folgender Fall ist bei uns eingetreten:
Mein Mann möchte gerne das Haus seiner Mutter abkaufen.
Derzeit besteht noch ein Wohnrecht seiner Oma auf die Untere Etage des Hauses die nicht zu einer eigenständigen Wohnung gehört.
Seine Oma ist Dement und lebt seit über 1 Jahr im Pflegeheim.
Meine Frage dazu wäre, ob seine Mutter dann trotzdem eine Ausgleichzahlung für das Wohnrecht entrichten müsste?
Damals wurde die Schenkung
an die Mutter so gekoppelt das im Falle des Todes der Oma, der Onkel meines Mannes das lebenslange Wohnrecht Erben würde.
Frage dazu: wenn das Haus vor Ableben der Oma verkauft wird, muss der Onkel dann überhaupt eine Ausgleichzahlung für das Wohnrecht erhalten?
Oder müsste man die voraussichtliche Lebensdauer der Oma von seiner voraussichtlich Lebensdauer abziehen um einen angemessenen Wert der Ausgleichzahlung zu ermitteln?
LG sabrina
Verkauf Haus Wohnrecht
1. März 2019
Thema abonnieren
Frage vom 1. März 2019 | 15:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf Haus Wohnrecht
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. März 2019 | 19:27
Von
Status: Richter (8335 Beiträge, 4582x hilfreich)
Zitat:Mein Mann möchte gerne das Haus seiner Mutter abkaufen.
Derzeit besteht noch ein Wohnrecht seiner Oma auf die Untere Etage des Hauses die nicht zu einer eigenständigen Wohnung gehört.
Seine Oma ist Dement und lebt seit über 1 Jahr im Pflegeheim.
Dann wäre es am Einfachsten, wenn man das Wohnrecht bestehen lässt.
Die Oma muss die Löschung des Wohnrechts notariell bewilligen und das kann sie nicht mehr, da sie dement ist.
Wenn diese keine notarielle Vollmacht erteilt hat, muss eine Betreuung beim Amtsgericht beantragt werden. Das Betreuungsgericht entscheidet dann, unter welchen Bedingungen die Löschung bewilligt wird.
Und jetzt?
Schon
281.100
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
7 Antworten