Hallo,
vor ungefähr 4 jahren ist unser vater verstorben. er hatte eine kanzlei, welche wir (Erben) kurz nach seinem tod verkaufen konnten, da sich einer seiner rechtsanwälte dazu bereiterklärte. zu diesem zeitpunkt hatten wir noch keinen erbschein. trotzdem haben wir den kaufvertrag unterschrieben, da es zu deisem zeitpunkt niemand anderen gab.
ein wenig später wurde ein nachlassverwalter eingesetzt, welcher die erlöse aus dem verkauf der kanzlei und die mandantengehälter auf seinem konto verbuchte.
gestern erhielten wir alle ein schreiben vom finanzamt, dass wir für die einnahmen aus dem verkauf und den mandantengehältern die steuern bezahlen sollen. obwohl die einnahmen alle an den nachlassverwalter geflossen sind.
mittlerweile haben wir das Erbe
im nachhinein ausgeschlagen und es ist ein insovenzverwalter eingesetzt worden.
wieso müssen wir die steuern bezahlen?
danke
-----------------
""
Verkauf
16. Dezember 2012
Thema abonnieren
Frage vom 16. Dezember 2012 | 15:46
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 16. Dezember 2012 | 16:14
Von
Status: Schüler (437 Beiträge, 330x hilfreich)
Weiß das Finanzamt von den Ausschlagungserklärungen und von der Nachlassinsolvenz?
mfg, LW
-----------------
""
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.944
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
15 Antworten
-
21 Antworten
-
4 Antworten