Verkauf

16. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sunnnbert
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf

Hallo,

vor ungefähr 4 jahren ist unser vater verstorben. er hatte eine kanzlei, welche wir (Erben) kurz nach seinem tod verkaufen konnten, da sich einer seiner rechtsanwälte dazu bereiterklärte. zu diesem zeitpunkt hatten wir noch keinen erbschein. trotzdem haben wir den kaufvertrag unterschrieben, da es zu deisem zeitpunkt niemand anderen gab.

ein wenig später wurde ein nachlassverwalter eingesetzt, welcher die erlöse aus dem verkauf der kanzlei und die mandantengehälter auf seinem konto verbuchte.

gestern erhielten wir alle ein schreiben vom finanzamt, dass wir für die einnahmen aus dem verkauf und den mandantengehältern die steuern bezahlen sollen. obwohl die einnahmen alle an den nachlassverwalter geflossen sind.

mittlerweile haben wir das Erbe im nachhinein ausgeschlagen und es ist ein insovenzverwalter eingesetzt worden.

wieso müssen wir die steuern bezahlen?

danke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 330x hilfreich)

Weiß das Finanzamt von den Ausschlagungserklärungen und von der Nachlassinsolvenz?

mfg, LW

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