Verkauf an die Schwägerin - doppelt Erben?

27. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Palladrium
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf an die Schwägerin - doppelt Erben?

Guten Abend!

Mein Vater möchte einen Teil der Erbschaft durch eine vorzeitige Schenkung regeln. Die Familie setzt sich zusammen aus meinem Vater, meiner Mutter, meinem Bruder, meiner Schwester und mir. Derzeit umfasst sein Eigentum ein Haus mit 5 Wohneinheiten und 500.000 Euro.
Nun ist es so, dass mein Bruder und seine Ehegattin versuchen, sich soviel wie möglich unter den Nagel zu reißen. Vor 3 Jahren wurde die 6. Wohneinheit des Hauses zu einem mir unbekannten Preis an die Ehegattin meines Bruders verkauft. Inwiefern beeinflusst das die Aufteilung der Erbmasse im Todesfall? Erbt mein Bruder einen Teil des von seiner Ehefrau bezahlten Geldes an meinen Vater? Habe ich ein Recht auf Einsichtnahme in den Kaufvertrag betreffend die 6. Wohneinheit?

Nachdem meinem Vater die ganze Erberei auf den Geist geht, hat er sich zu einer vorzeitigen Schenkung entschlossen. Gestern wurde mir ein Vorabzug der "gerechten Aufteilung" vorgelegt. Die Aufteilung basiert auf eine Berechnung meines werten Herrn Bruders - er ist Sachverständiger für Wertgutachten von Immobilien. Wie nicht anders zu erwarten, ist die Aufteilung des Hauses zu seinen Gunsten schöngerechnet. Auf meinen Vorschlag einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen wurde nicht eingegangen. Habe ich später einen Nachteil, wenn ich ein Angebot zur vorzeitigen Schenkung ablehne? Falls die vorzeitige Schenkung trotzdem stattfinden soll ohne dass ich darin berücksichtigt werde, kann ich veranlassen, dass einen unabhängigen Sachverständigen eingesetzt wird?

Gruß und Dank im Voraus,

Martin

-- Editiert Palladrium am 27.01.2015 23:11

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

quote:
Inwiefern beeinflusst das die Aufteilung der Erbmasse im Todesfall?


Wenn der Kaufpreis ungefähr dem Verkehrswert entsprochen hat: Gar nicht

quote:
Erbt mein Bruder einen Teil des von seiner Ehefrau bezahlten Geldes an meinen Vater?


Ja, der Kaufpreis gehört genauso zum Vermögen Deines vaters, wie alles andere auch. Ich verstehe auch nicht, welches Problem Du damit hast, da etwas anderes ja ungerecht wäre.

quote:
Habe ich ein Recht auf Einsichtnahme in den Kaufvertrag betreffend die 6. Wohneinheit?


Nein, das muss Dich aber nicht daran hindern, Deinen Vater um Einsicht zu bitten.

quote:
Habe ich später einen Nachteil, wenn ich ein Angebot zur vorzeitigen Schenkung ablehne?


das kommt darauf an, wie Dein Vater die Sache wertet und wie das Ganze dann ausgestaltet ist.

quote:
Falls die vorzeitige Schenkung trotzdem stattfinden soll ohne dass ich darin berücksichtigt werde, kann ich veranlassen, dass einen unabhängigen Sachverständigen eingesetzt wird?


Nein.

Letztlich könnte Dein Vater im Extremfall hingehen und sein gesamtes Vermögen an Deinen Bruder schenken. Das könntest Du nicht verhindern und Du hättest nicht einmal einen Anspruch darauf, darüber informiert zu werden.

Was Dein Vater wem unter welchen Bedingungen schenken will, entscheidet er ganz alleine, wobei der Beschenkte die Schenkung natürlich annehmen muss.

quote:
Wie nicht anders zu erwarten, ist die Aufteilung des Hauses zu seinen Gunsten schöngerechnet.


Woran machst Du das eigentlich fest? Sieht Dein Vater das auch so? Wenn nein, warum sieht er das nicht so und warum folgt er Deinen Argumenten nicht?

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