Eine Erbengemeinschaft aus 2 Personen will ein Haus verkaufen.
Müssen beim der nortiellen Beurkundung des Kaufvertrages beide Personen der Erbengemeinschaft gleichzeitig anwesend sein zur Unterschrift?
Reicht es nicht, wenn beide nacheinander zu getrennten Terminen den Vertrag unterschreiben?
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"Heike aus Bochum"
Verkauf durch Erbengemeinschaft
2. Januar 2010
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Frage vom 2. Januar 2010 | 16:16
Von
Status: Student (2145 Beiträge, 1380x hilfreich)
Verkauf durch Erbengemeinschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2010 | 18:14
Von
Status: Schlichter (7416 Beiträge, 4348x hilfreich)
#Reicht es nicht, wenn beide nacheinander zu getrennten Terminen den Vertrag unterschreiben?#
Ja das geht, wenn ein Bevollmächtigter für den Vollmachtgeber handelt. Der Vollmachtgeber muss eine notarielle Vollmachtsbestätigung beim Notar unterschreiben. Es fallen aber zusätzliche Kosten an.
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