Verkauf einer Immobilie bei Nießbrauch und Wohnrecht, was passiert?

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12308.04.2011 09:34:08
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf einer Immobilie bei Nießbrauch und Wohnrecht, was passiert?

Hallo,
angenommen ich bin Besitzer einer Immobilie. Ein naher Verwandter hat ein Nießbrauch- und Wohnrecht. Wenn ich die Immobilie nun verkaufen möchte, was würde dann mit dem Verwandten passieren wenn er dort wohnen bleiben möchte?
Was würde passieren wenn der Verwandte dort ausziehen würde?
Ich danke Euch jetzt schon mal für Eure Hilfe.
Liebe Grüße

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47573 Beiträge, 16820x hilfreich)

Ein naher Verwandter hat ein Nießbrauch- und Wohnrecht.

Dann bist Du nicht Besitzer, sondern nur der Eigentümer der Immobilie. Der Besitzer ist Dein Verwandter.

Wenn ich die Immobilie nun verkaufen möchte, was würde dann mit dem Verwandten passieren wenn er dort wohnen bleiben möchte?

Es bleibt für ihn alles beim alten. Er darf schließlich selbst bestimmen, ob er dort wohnen bleiben möchte. Dieses Bestimmungsrecht steht dem Besitzer und nicht dem Eigentümer zu.

Was würde passieren wenn der Verwandte dort ausziehen würde?

Dann steht das Haus entweder leer oder der Verwandte vermietet das Haus. Der Käufer hat jedenfalls nicht einmal das Recht, das Haus zu betreten, auch nicht, wenn der Verwandte ausgezogen ist.

Je nach Alter des Verwandten führt diese Situation natürlich zu einer massiven Wertminderung der Immobilie. Im Extremfall sinkt der Wert dadurch auf 0, d.h. dann würde ich einem potentiellen Interessenten sogar davon abraten, die Immobilie geschenkt zu nehmen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.518 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen