Verkauf einer geerbten Immobilie

31. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Habilis
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)
Verkauf einer geerbten Immobilie

Hallo, habe eine Frage zu folgendem Fall.
Da sind 2 Brüder. Einer lebt seit 20 Jahren in Amerika und traut sich nicht zurück zu kommen, da er einen Haufen Schulden hier hat. Unteranderem Unterhaltszahlungen. Der andere kümmerte sich jahrelang um seine Mutter. Als der Vater starb erbte die Mutter alles (Berliner Testament?). Sie überschrieb dem hier lebenden Sohn noch zu Lebzeiten ihr Haus. Dem Bruder in Amerika steht also nur noch sein Pflichtteil zu. Der hier lebende Bruder ist im Grundbuch mit eingetragen. Nun starb die Mutter vor einigen Wochen und der Sohn möchte das Haus verkaufen zu einem Preis der vor ca. 8 Jahren beim Tod des Vaters für das Haus geschätzt wurde. Der Bruder in Amerika will sich mit der Verkaufssumme nicht einverstanden erklären und verlangt nun eine neue Schätzung. Die Frage ist nun, kann er das so einfach verlangen?

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13 Antworten
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#1
 Von 
Habilis
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Mir fällt dazu noch ein, der Notar des hier lebenden Bruders sagte was von einer Frist, in der keine Neuschätzung der Immobilie nötig sei, da er dann das Haus nicht als Erbe sondern quasi wie zu ihren Lebzeiten verkaufen könne. Stimmt das so? Ich habe davon noch nie was gehört.

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#2
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1586x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1586x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Habilis
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Also geschätzt hat es damals wohl das sog. Ortsgericht. Und ich glaube er will die Schätzung aus Prinzip nicht. Der hier lebende Bruder hat nach dem Tod des Vaters (Zeitpunkt der Schätzung) viel Geld in die Renovierung des Hauses gesteckt und will wohl nicht das sein "verschollener Bruder" da was von hat. Auf der anderen Seite ist Schätzwert ja nicht gleich Verkaufspreis. Wenn er das Haus unter dem Schätzwert verkauft, kann sein Bruder da doch auch nix dran machen. Ich glaube da verzichtet er eher auf`s Geld als seinem Bruder das "Mehr" auszuzahlen.

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1586x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Habilis
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Das Ortsgericht ist sowas wie ein Gutachterausschuss. Ist aber nicht so teuer. Noch eine Frage hätte ich. Muß der Bruder in Amerika unbedingt dem Verkauf zustimmen? Er wird das Haus ja wohl kaum haben wollen. Er kann aber auch nicht von seinem Bruder verlangen, es einfach so just for fun zu behalten. Schließlich muß er ja auch Steuern dafür bezahlen. Inwieweit kann man ihn zwingen, dem Verkauf zuzustimmen?

Gruß

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16551x hilfreich)

Als Eigentümer kann der in Deutschland lebende Bruder das Haus selbstverständlich verkaufen, ohne dass sein Bruder in Amerika zustimme muss.

Grundlage für den Pflichtteil ist aber dennoch der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes der Mutter.

Wenn das Haus also deutlich unter Verkehrswert verkauft wird, dann geht das nicht zu Lasten des Pflichtteils des in den USA lebenden Bruders.

Wenn so etwas vor Gericht geht, dann wird sowieso nur ein vereidigter Gutachter akzeptiert.

Die Schätzung kann der Bruder in Amerika übrigens verlangen, ganz unabhängig davon, ob das Haus verkauft wird. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Abgesehen davon sind die Immobilienpreise in den meisten Gegenden Deutschlands in den letzten 8 Jahren eher gesunken, denn gestiegen.

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#8
 Von 
Habilis
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Wer bestimmt eigentlich in so einem Fall, ob das Haus verkauft wird oder nicht. Mal angenommen der "deutsche Bruder" erbt nur die Hälfte und ist nicht im Grundbuch mit eingetragen. Da ging glaube ich einiges schief bei dem Testament. Ich weiß nur, dass die Eltern ein Berliner Testament hatten. Die Mutter wollte nach seinem Tod, das der amerikanische Bruder nichts bekommt und hat ein Testament zugunsten des deutschen Bruders gemacht. Das wurde aber jetzt nach ihrem Tode nicht anerkannt. Der amerikanische Bruder glaubt das Haus wäre ein Vermögen wert und würde es gerne zu einem völlig unrealistischen Preis (deutlich über dem zu erwartenden Schätzwert) verkaufen und davon die Hälfte kassieren. Sollte der nicht erreicht werden will er dem Verkauf nicht zustimmen.

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#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16551x hilfreich)

Nochmal: Der Pflichtteilsanspruch des Bruders in Amerika richtet sich nach dem Verkehrswert zum Zeitpunkt des Todes der Mutter.

Was der Bruder in Deutschland danach mit dem Haus macht, bleibt alleine ihm überlassen. Er kann es zu einm beliebigen Preis verkaufen oder das auch bleiben lassen. Auf die Ansprüche des in Amerika lebenden Bruders hat das keinen Einfluss.

Daher hat der Bruder in Amerika auch kein Mitspracherecht bezüglich des Hausverkaufs.

Verkaufen können das Haus nur die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer gemeinsam.

Bei der beschrieben Sachlage wird man um eine Schätzung des Verkehrswertes durch einen amtlich vereidigten Sachverständigen wohl nicht herumkommen. Dass sich der Bruder in Amerika eventuell von der Immobilienpreisentwicklung in den USA blenden lässt und ihm nicht klar ist, dass das in Deutschland ganz anders verlaufen ist, muss ihm erst noch nahegebracht werden.

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2917x hilfreich)

Du bist der Bruder in Deutschland, richtig? Dann würde ich auf jeden Fall daran denken, denjenigen zu informieren, der Forderungen an den amerikanischen Bruder hat, denn der könnte dann ja den Erbteil pfänden;).
Wie lange ist denn das mit der Hausübertragung her? Wenn das länger als 10 Jahre her ist, spielt es für die Erbschaft sowieso keine Rolle.
Die Nichtanerkennung des Testaments der Mutter kann daran liegen, dass im gemeinschaftlichen Testament festgelegt war, das nach dem Versterben eines Ehepartners der andere KEIN freies Verfügungsrecht hatte.

HH - ist nicht der Wert des Hauses am Tag der Übertragung entscheidend?

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#11
 Von 
Habilis
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Sika, die Mutter seiner unehelichen Tochter hat schon von anderer Seite Wind von der Sache bekommen. Sie hat einen Titel (Unterhaltszahlungen) und wird sich jetzt an sie Sache ranhängen. Ich vermute dass der Bruder nun einfach nicht dem Verkauf zustimmt, weil er weiss, dass sein Geld eh gleich wieder weg ist. Kann der deutsche Bruder irgendetwas machen? Der deutsche Bruder ist nur Eigentümer des halben Hauses, dass seine Mutter ihm zu Lebzeiten überschrieben hat, nicht Besitzer des ganzen. Wieso die das so doof geregelt haben, weiß ich auch nicht. Hätte sie ihm alles überschrieben, hätte er seinem Bruder nur den Pflichtteil ausbezahlen müssen und mit dem Haus machen können was er will.

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#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16551x hilfreich)

@sika0304
Sorry, natürlich ist der Wert des Hauses am Tag der Übertragung entscheidend.

Ich hatte übersehen, dass der in Deutschland lebende Bruder das Haus nicht geerbt hat, sondern schon vorher geschenkt bekommen hat.

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#13
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2917x hilfreich)

Wenn also der amerikanische Bruder mit eingetragen ist im Grundbuch, da kann man nur eine Aufhebung der "Erbengemeinschaft" über Versteigerung erreichen.
Dem amerikanischen Bruder sollte man ruhig schonmal anvisieren, dass sich bereits ein Anwalt gemeldet hat, der auf den amerikanischen Erbteil einen Pfändungsanspruch oder wie auch immer angemeldet hat und das jetzt eine Zwangsversteigerung vorgenommen wird. Ist vielleicht sowieso sinnvoll, dass die "Gläubigerin" an den Bruder die Zwangsversteigerung beantragt, da sie dann die Kosten tragen müßte.
Aber es ist so verwickelt, dass ich dem deutschen Bruder rate, einen Anwalt einzuschalten, der sich nicht nur mit Wald und Wiesenkram auskennt.
Wenn du nicht der deutsche Bruder bist: Wer weiß, ob der dir alles erzählt. Weil entweder hat die Mutter ihm das Haus übertragen und er ist 100 % Eigentümer oder sie hat es ihm nicht übertragen. Vielleicht hat sie ihm ja auch nur ihre % übertragen und der amerikanische Bruder jetzt auch einen Anspruch auf die Prozente des Vaters?

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