Verkauf einer geschenkten Immobilie

25. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
stephan_g
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verkauf einer geschenkten Immobilie

Hallo Forum,

mein Vater hat sein von ihm selbst bewohntes Haus über eine Schenkung vor über 10 Jahren an mich und meinen Bruder „vererbt".

Im Grundbuch sind nun nach Ablauf der Schenkungsfrist mein Vater, mein Bruder und ich zu jeweils 1/3 als Eigentümer eingetragen, mein Vater bewohnt das Haus nach wie vor.

Allerdings möchte er jetzt das Haus/Grundstück verkaufen (da er es nicht mehr selbst bewirtschaften kann) und möchte sich von dem Erlös des Hausverkaufs eine Eigentumswohnung kaufen. Die Eigentumswohnung soll in ungefähr genau so viel kosten wie der Verkauf der Immobile einbringen würde. Mein Bruder und ich wären auch bereit ihm für den Verkauf der Immobilie eine Vollmacht zu geben.

Nun meine Fragen:
- Wenn mein Vater eine Eigentumswohnung mit dem gesamten Erlös des Hausverkaufs eine Eigentumswohnung kauft, auf
was müssen mein Bruder und ich achten, damit wir wiederum zumindest denselben Eigentumsanteil an der Mietwohnung
haben wie in der ursprünglich geschenkten Immobilie?
- Müssen in den Vollmachten meines Bruders und mir bestimmte Bedingungen/Forderungen beinhaltet sein?
- Wäre es theoretisch auch möglich, daß mein Vater das Geld aus dem Erlös des Hauses nimmt, sich die Eigentumswohnung
kauft und sich als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eintragen lässt?

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Viele Grüße
sge

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46646 Beiträge, 16540x hilfreich)

Zitat:
Mein Bruder und ich wären auch bereit ihm für den Verkauf der Immobilie eine Vollmacht zu geben.


Warum wollt Ihr zum Notar gehen und dort gegen Zahlung entsprechender Gebühren eine Vollmacht erteilen, anstatt den Kaufvertrag direkt zu unterschreiben?

Zitat:
- Müssen in den Vollmachten meines Bruders und mir bestimmte Bedingungen/Forderungen beinhaltet sein?


Dann ist es keine Vollmacht mehr, sondern ein Vertrag. Das kostet noch mehr Gebühren.

Zitat:
- Wäre es theoretisch auch möglich, daß mein Vater das Geld aus dem Erlös des Hauses nimmt, sich die Eigentumswohnung kauft und sich als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eintragen lässt?


Ja

Zitat:
was müssen mein Bruder und ich achten, damit wir wiederum zumindest denselben Eigentumsanteil an der Mietwohnung haben wie in der ursprünglich geschenkten Immobilie?


Lasst Euch den Kaufpreis für Euren Anteil auf Euer Konto auszahlen. Anschließend kauft Ihr gemeinsam die Wohnung und bezahlt sie von Eurem Geld.

Dann muss allerdings Euer Vater Euch vertrauen, denn schließlich könntet Ihr Euch nach dem Verkauf des Hauses weigern, das Geld in die Eigentumswohnung zu stecken.

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