Guten Tag,
leider ist meine Großmutter vor Kurzem verstorben.
Sie wollte ihr Haus noch selbst verkaufen (hat den Maklerauftrag selbst erteilt), ist allerdings im Laufe dessen in einem sehr kurzem Zeitraum verstorben.
Jetzt möchten wir dies fortführen, wobei für den eigentlichen Verkauf der Erbschein abgewartet werden muss (kein öffentliches oder beglaubigtes Testament).
Die Frage, die sich uns allerdings stellt ist: Dürfen wir Möbel, Porzellan, Bilder etc. jetzt schon verkaufen, wenn noch kein Erbschein vorliegt, und das Testament auch nicht beglaubigt ist?
Das Testament führt meine Mutter als Erbin auf, und meine Cousine (deren Mutter bereits verstorben ist) erhält einen Geldbetrag sowie eine Versicherung.
Im folgenden der exakte Wortlaut der Vollmacht:
Zitat:Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Von Frau (Name, Geburtstag und Anschrift meiner Oma)
I. Altersvorsorgevollmacht
Die nachstehende Vollmacht soll dann gelten, wenn ich durch Alter oder Krankheit daran gehindert bin, für mich selbst zu sorgen. Sie darf ausschließlich zu meinem Wohle, in meinem Interesse und zu meinem Besten verwendet werden.
A) Ich bevollmächige hiermit meine Tochter (Name, Geburtsdatum und Anschrift meiner Mutter) - nachstehend "Bevollmächtigte"genannt - mich in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten, soweit gesetzlich zulässig, gerichtlich und außergerichtlich zu vertrete.
B) Die Vollmacht umfasst insbesondere nachfolgende persönliche Angelegenheiten:
- die Verfügung über meine Konten bei der (Name der Bank),
- Verträge aller Art in meinem Namen abzuschließen und aufzulösen,
- alle meine Versorgungs-, Renten und sonstige Angelegenheiten zu regeln,
- geschäftsähnliche Handlungen für mich vorzunehmen,
- die Vertretung bei allen Anträgen und Verfahrenshandlungen gegenüber Sparkassen, Banken, Versicherungen, Kranken- und Pflegekassen, Behörden, Ämtern und Gerichten.
- den Abschluss und die Kündigung von Vereinbarungen mit Pflegediensten, Kliniken, Alters- und Pflegeheimen
- die Berechtigung meine Post entgegenzunehmen und zu öffnen.
Die Vollmacht umfasst insbesondere auch:
alle Handlungen, die mit meinem Ableben erforderlich werden, die Entscheidung über die Form meiner Bestattung und die Entgegennahme von Sterbegeldern und Quittungen.
Sollte ich so stark pflegebedürftig oder geistig verwirrt sein, dass eine Versorgung durch meine Angehörigen oder einen ambulanten Pflegedienst nicht mehr möglich ist, möchte ich in ein Pflegeheim.
Die Vollmacht ist nur dann wirksam, wenn der Bevollmächtigte die Vollmachtsurkunde vorweist.
Sollte ich geschäftsunfähig werden, so erlischt diese Vollmacht nicht.
Diese Vollmacht erlischt auch nach meinem Tode nicht, sie bleibt so lange in Kraft bis mein Nachlass amtlich geregelt ist.
Die in meiner Patientenverfügung vom 01.02.2009 geäußerten Wünsche sind von meiner Bevollmächtigten zu befolgen. Insbesondere soll sie den in meiner Patientenverfügung formulierten Willen gegenüber Ärzten und Pflegepersonal vertreten und gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln durchsetzen.
II. Betreuungsverfügung
Sollte trotz der vorstehend erteilten Vollmacht ein Vormundschaftsgericht eine rechtliche Betreuung für notwendig erachten, möchte ich, dass meine Bevollmächtigte zu meiner Betreuerin bestellt wird.
III. Hinweise
Die aufgeführte Vertrauensperson bestätigt, dass ich diese Vorsorgevollmacht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und unbeeinflusst durch andere verfasst habe.
Vollmachtgeber: (Unterschrift Oma)
Bevollmächtigte: (Unterschrift meine Mutter)
Diese Vollmacht entspricht nach wie vor meinem Willen.
(Ort), den 01.02.2009 (Unterschrift Oma)
-- Editiert von maxw96 am 25.10.2019 12:06